Ich habe eine Katze angefahren - was tun?

Diskutiere Ich habe eine Katze angefahren - was tun? im Katzenkörbchen Forum im Bereich Katzen Forum; Du meinst wenn der Besitzer dann wieder auftaucht ? Sorry, wir reden gerade wirklich aneinander vorbei :D Also der beim Tierarzt erscheint ist...
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  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #21
Du meinst wenn der Besitzer dann wieder auftaucht ? Sorry, wir reden gerade wirklich aneinander vorbei :D

Also der beim Tierarzt erscheint ist der Auftraggeber und muß auch die Rechnung bei ihm in bar zahlen.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun?

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  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #22
Ne, ich meinte wenn der Katzeneigentümer mit seiner angefahrenen Katze zum TA geht muss ich das nicht zahlen.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #23
Rechtlich ist es eindeutig so, daß man beim TA für die Behandlung von Wild- und Fundtieren NICHT bezahlen muß! Man geht mit dem Tier hin und läßt es da, alles weitere (Erstbehandlung, Kontakt zum TH...) macht der TA.

Wenn man selbst eine Katze oder einen Hund anfährt, dann kann es natürlich passieren, daß der Besitzer, sofern er gefunden wird, Schadensersatz von einem fordert! Und je nachdem, wie die Schuldsituation aussieht, muß man dann halt voll, teils oder gar nicht zahlen. Wenn es z.B. Zeugen gibt, die gesehen haben, wie du absichtlich auf das Tier zugehalten hast, kannst du dich auf die Rechnung gefasst machen. Gibt es Zeugen, die bestätigen, daß das Tier völlig unvermittelt zwischen Büschen rausgeschossen kam, du gebremst und versucht hast, auszuweichen, kann es sogar sein, daß der Tierhalter DIR deine Schäden am Auto bezahlen muß. Dafür hat man die Haftpflichtversicherung für Hunde... :roll:

LG Tina
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #24
Danke Tina! Dachte schon dass das so nicht ganz passt :eusa_think:
Wenn man das aus der Sicht sieht, müsste man für seinen Freigänger wirklich mal überlegen eine abzuschließen.



Liebe Grüße
Jenny
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #25
Nenne mir doch mal bitte den entsprechenden § und das Gesetz wo das steht. Danke
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #26
Hab ne super Seite gefunden:



Ich ziehe mal die wichtigsten Absätze raus. Unterschieden wird zwischen:

1) Fundtiere: Tiere die einen Besitzer haben - Eigentümer Fundbehörde, FALLS Finder Eigentum ablehnt.

und

2) Herrenlose Tiere: Haben keinen Besitzer. Gemeinde und Fundbüro sind NICHT zur Kostenübernahme verpflichtet. Wenn ein solches Tier die öffentliche Sicherheit gefährdet ist es "Problem" der Polizei.

Die Ablehnung einer Notversorgung durch den Tierarzt bei nicht geklärter Kostenübernahme verbietet sich aus berufsethischen bzw. berufsrechtlichen Gründen. Entsprechend der Musterberufsordnung ist der Tierarzt als berufener Schützer der Tiere - im Rahmen seiner Möglichkeiten - zur Hilfeleistung in Notfällen verpflichtet.

Nach Auffassung dieser besteht die Erstattungspflicht der Gemeinden als zuständige Fundbehörden für die Kosten unaufschiebbarer tierärztlicher Behandlungen verletzt oder krank aufgefundener Tiere auch dann, wenn der Finder (als Privatperson) das Tier unmittelbar zum Tierarzt bringt. Die Fundanzeige und eine sich anschließende Überführung in das entsprechende Tierheim stellen dabei eine Voraussetzung dar. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Fundtiere wie für herrenlose Tiere, die als solche nicht erkannt und deshalb als Fundtiere angesehen werden.

Für den Finder besteht Anzeigepflicht.

Für nicht medizinisch notwendige Eingriffe wie Kastration von Katzen zur Verhinderung einer unkontrollierten Vermehrung besteht keine Kostenerstattungspflicht für die Gemeinden.


Also es gibt Urteile und Regelungen dazu, die aber wohl von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden sind. Die Grundlagen dürften jetzt aber klar sein.


Liebe Grüße
Jenny
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #27
Wenn man das aus der Sicht sieht, müsste man für seinen Freigänger wirklich mal überlegen eine abzuschließen.

Wenn ich mich nicht täusche, sind Schäden, die Deine Freigängerkatze anrichtet, von der Haftpflichtversicherung abgedeckt (wenn man denn eine hat).
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #28
Schau mal, das ist schon 13 jahre alt. Da hat sich verdammt viel getan. Aber da steht trotzdem nichts anderes als ich gesagt habe. Aber so wie ich es sehe beziffert dieses auch keinen §
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #29
Ich bezweifle, dass sich da was gravierend geändert hat seit dem.
Hier hast du dein Gesetz:



Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 6 - Fund

Mehr als das wird in einem Gesetz nicht geregelt sein, höchstens in einer Verordnung und diese kann wiederrum regional unterschiedlich sein und ist es auch laut dem oberen Link.

Naja, das sagt das völlige Gegenteil von dem was du behauptest. Es ist eben nicht die Feuerwehr oder Polizei zuständig.
Wie gesagt, mag ja sein das das bei euch regional anders aussieht, aber generell ist das so wohl nicht so geregelt.


Wenn ich mich nicht täusche, sind Schäden, die Deine Freigängerkatze anrichtet, von der Haftpflichtversicherung abgedeckt (wenn man denn eine hat).

Hm... kann natürlich sein! Ich frag mal meinen Versicherungsfutzi.



EDIT: Gerade gefunden auf der Homepage der hieransässigen Katzenhilfe. Eine Ausfertigung vom 11.03.2010, die sich tatsächlich immernoch auf die oben genannte Tierärztliche Umschau 52 bezieht und von einem Dr. Ralf Lang unterzeichnet ist.
Da sind auch nochmal alle Paragraphen aufgeführt, die sich im weitesten Sinne mit dieser Thematik beschäftigen.





Liebe Grüße
Jenny
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #30
Also natürlich mußt du die Kosten alleine tragen. Warum sollte denn der Halter für die behandlungskosten der Katze aufkommen. Denn immerhin hast du sie ja angefahren. Es ist ein Unterschied was man sich vorstellen kann und wozu man halt verpflichtet ist. Ich weiß das es sich blöd anhört, aber jeder der Auto fährt ist sich ja dessen bewusst was er tut und welche Gefahren auf ihn zukommen können. Für den Fall gibt es ja auch die Haftpflichtversicherung, die eben in so einem Fall einspringt.

Irgendwie werde ich aus dem was Du schreibst nicht ganz schlau. Klar, wenn ich eine Katze anfahre und sie überlebt, fahre ich mit ihr zum TA. Klar ist auch, das ich wohl die Kosten trage. Warum sollte das auch der TA tun. Soweit in Ordnung. Aber sollte die Katze gechippt sein, wende ich bzw. meine Versicherung sich mit Sicherheit an den Tierhalter. Denn mit Sicherheit trifft den Autofahrer (sofern er sich an die Geschwindigkeit und sonstige Verkehrsregeln gehalten hat, nicht die Schuld, wenn ihm eine Katze vor das Auto rennt.
Hier liest man nur immer, der arme Tierhalter, warum sollte er die Kosten tragen? Schonmal an den Autofahrer gedacht? Du schreibst, jeder Autofahrer ist sich dessen bewusst, was er tut und welche Gefahren auf ihn zukommen. Jedem Katzenhalter der sein Tier laufen lässt, ist ebenso bekannt, welchen Gefahren er sein Tier aussetzt und welche Schäden sein Tier verursachen kann.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #31
Ich werfe mal § 7 StVG (verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters) und § 18 StVG (verschuldensabhängige Haftung des Fahrzeugführers) in den Raum.

Fahrer muss also nur bei Verschulden zahlen, der Halter grundsätzlich immer (dafür hat man ja als Halter die Haftpflicht).

Ausnahmen: 1) Gar nicht zahlen muss der Halter bei höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2), die aber in diesen Fällen nicht vorliegt.

2) § 9 StVG berücksichtigt ein Mitverschulden des Sacheigentümers (hier der Katze). Wie die Rechtsprechung hier quoteln würde, weiß ich nicht, denn es kommt ja wirklich auf jede einzelne Situation an, ob beide 50:50 verantwortlich sind oder ob zB der Autofahrer gerast ist wie eine besengte ***. (Bin mir gerade nicht sicher, ob die Norm anwendbar ist. Es ist eigentlich allein logisch, aber der Wortlaut passt eigentlich nur, wenn ein Mensch und eine Sache auf der Seite des Verletzten stehen...)

Um diejenigen zu beruhigen, die Angst um ihr Auto haben: Andersherum statuiert natürlich § 823 BGB eine entsprechende Ersatzpflicht des Katzeneigentümers für das, was seine Katze anstellt - auch hier wird wieder nach Verschuldensanteilen gequotelt (§ 254 BGB). Das könnte je nach Vertrag von der Privathaftpflicht übernommen werden.

Für Fälle, in denen ich nicht selbst die Katze überfahren habe:

Bringe ich eine Katze zum Tierarzt, die schon krank/verletzt irgendwo rumliegt und lässt sich später ein Eigentümer ermitteln, bekomme ich von dem, falls ich die Kosten vorgestreckt habe, in den allermeisten Fällen diese ersetzt. Nennt sich Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB)
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #32
Ich werfe mal in den Raum die gesetzliche Last, das ich bis zu einer bestimmten Größe nicht für ein Tier bremsen darf... Fährt mir dann hinten einer rein, muß ich seinen Schaden bezahlen...

Und für den Schaden den mein Tier verursacht muß ich als Halter zahlen. Und ich denke in den meisten Fällen wäre es gut beraten einen Rechtschutz zu haben um sich bei einem Anwalt beraten zu lassen!!!! Ich denke das man bei der rechtsprechung oft den Kopf schüttelt und die Entscheidung anders erwartet als sie dann fällt.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #33
@ MAMS, grundsätzlich richtig (im Gesetz steht das allerdings nicht), das ist ein weiteres Problem, dass man nicht unbedingt allein auf der Straße ist.

Du musst aber nur dann den Schaden des anderen ganz zahlen, wenn der Hintermann auch genug Abstand hatte und daher völlig unschuldig ist (also nie ;)), denn sonst teilt ihr euch die Sache: Jeder zahlt einen Teil des Schadens des anderen.

Im Straßenverkehr treffen in den Tierfällen eben die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB, habe ich gestern vergessen, kommt aber aufs gleiche raus) und die Kfz-Haftung aufeinander, was grundsätzlich zur Quotelung führen dürfte. Wenn ich die Katze allerdings plattgefahren habe also nicht ausgewichen bin, dürften sich ja die Schäden am Auto in Grenzen halten, es sei denn, man fährt ein Bobby-Car.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #34
Also bei uns sind beide Katzen in der ganz normalen Haftplflichversicherung mit drin für den Fall dass sie was anstellen.
Dass man bei Wildtieren die Polizei ruft, wenn man eins anfährt sollte klar sein, weil man sonst auch nichts für eventuelle Schäden am Fahrzeug bekommt. Aber bei uns am Land kümmert sich die Polizei mit Sicherheit nicht um angefahrene Hauskatzen. Die würden sich nen Ast lachen wenn man da deswegen anruft. Und die freiwillige Feuerwehr fällt in den Dörfern auch flach. Es sei denn sie müssen eine Katze vom Baum retten und das kommt ganz schön teuer... :roll:
Also wenn ich ne Katze anfahren würde (was hoffentlich nie passiert), dann würd ich natürlich zum TA fahren und auch die Kosten übernehmen. Und ehrlich? Ich wünsche dass das auch jemand tut der evtl. meine Katze anfährt und sie nicht einfach liegen lässt.
Für die Schäden die meine Katze am Auto angerichtet hat, kommt ja die Haftpflicht auf.

Schwieriger ist es wenn ich eine bereits verletzte Katze finde, wobei ich auch da nicht zögern würde und diese zum TA bringen würde. Ich gehe immer davon aus was ich mir für meine Katzen wünsche in der Situation.
Wer dann dafür aufkommt... da kann man nur hoffen den Besitzer zu finden der dann auch dankbar dafür ist dass seinem Tier geholfen wurde (was auch nicht immer der Fall ist) und man das Geld wieder bekommt...

Dennoch bin ich der Meinung dass die Gesundheit eines Tieres mehr Priorität hat als ein Sachschaden am Auto... :roll:

LG Veri
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #35
Ich muß mich mal eben korrigieren:

Rechtlich ist es so, daß derjenige, der das Tier zum TA bringt, als Auftraggeber in der Pflicht steht, die entstehenden Kosten zu tragen. Viele TÄe verzichten aber aus Kulanz bei Wild- und Fundtieren auf Rechnungstellung, weil sie in den meisten Fällen eh auf ihren Kosten sitzen bleiben. Würden sie für die Behandlung von Wildtieren Geld verlangen, würden sicher viele kranke und verletzte Wildtiere elendig verrecken, weil sie keiner mehr zum TA bringen würden. Und bei Fundtieren weigern sich oft sowohl Finder, als auch Besitzer (wenn der überhaupt ausfindig gemacht wird), indem sie dem jeweils anderen die Verantwortung zuschreiben.

LG Tina
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #36
Gesetzlich sieht es definitiv anders aus und ich hab meinen TA diese Woche nochmal darauf angesprochen und der bestätigte mir das.
Die Gemeinde trägt definitiv alle Kosten.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #37
Tiger 09, also. Definitiv sieht anders aus :D. Also es ist so das die Gemeinde für Fundtiere verantwortlich ist. Aber wo und wie sie diese Tierärztlich betreuen lässt das entscheidet alleine die Gemeinde. Wenn es nun bei euch so geregelt ist das sie von allen Tierärzten die kosten übernimmt. Dann ist das sicher möglich. Aber glaube mir eine Stadt wie Berlin übernimmt nicht alle Kosten von Tierärzten. Denn üblicherweise haben sie Verträge mit den Tierätzen, welche besonders günstig abrechnen.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #38
also ich muss zugeben: wenn mein hund einen unfall verursachen würde, würd ich nicht mal daran denken dem autofahrer der ihn möglicherweise angefahren hat, noch die TA-Rechnung zu stellen.

(darf man soweit ich weiß gar nicht, da man grob fahrlässig gehandelt hat indem der hund nicht an der leine war). soweit jedenfalls zum hund.

wenn mir als autofahrer ein tier vor die haube läuft, und ich es leider erwische, dann würd ich das geld zwar VORSTRECKEN (damit die behandlungen gemacht werden können), aber ich würde das geld zurückverlangen.

vor allem, seht es von der seite: wenn jetzt jeder katzenhalter meint, vom autofahrer die behandlung bezahlt bekommen zu müssen: wie viele katzen werden dann nach einem Unfall gar nimmer zum TA gebracht sondern liegen gelassen?

bei einem unfall mit Wild MUSS man in Ö die polizei rufen. (mal abgesehen davon dass ich keinen hirsch im auto haben will, sind die viel zu groß um sie zu transportieren) wenn das tier offentlichlich leidet muss man das aber leider betonen, dann kommt der förster/jäger meist vor der Polizei, und erlöst gegebenenfalls das tier.
 
  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #39
Ich zitiere mich gerne nochmal selber...
Ich glaube kaum das sich gewisse Regionen einfach über Gesetze hinwegsetzen können.
Wie gesagt, der einzige Spielraum liegt in der Unterscheidung zwischen Fundtieren und Herrenlosen Tieren. Da mag es überall anders sein, aber ein Fundtier ist definitiv Sache der Fundbehörde und somit der Gemeinde und nicht das "Problem" einer Privatperson.


Hab ne super Seite gefunden:



Ich ziehe mal die wichtigsten Absätze raus. Unterschieden wird zwischen:

1) Fundtiere: Tiere die einen Besitzer haben - Eigentümer Fundbehörde, FALLS Finder Eigentum ablehnt.

und

2) Herrenlose Tiere: Haben keinen Besitzer. Gemeinde und Fundbüro sind NICHT zur Kostenübernahme verpflichtet. Wenn ein solches Tier die öffentliche Sicherheit gefährdet ist es "Problem" der Polizei.










Also es gibt Urteile und Regelungen dazu, die aber wohl von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden sind. Die Grundlagen dürften jetzt aber klar sein.




Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 6 - Fund

Mehr als das wird in einem Gesetz nicht geregelt sein, höchstens in einer Verordnung und diese kann wiederrum regional unterschiedlich sein und ist es auch laut dem oberen Link.

Naja, das sagt das völlige Gegenteil von dem was du behauptest. Es ist eben nicht die Feuerwehr oder Polizei zuständig.
Wie gesagt, mag ja sein das das bei euch regional anders aussieht, aber generell ist das so wohl nicht so geregelt.


EDIT: Gerade gefunden auf der Homepage der hieransässigen Katzenhilfe. Eine Ausfertigung vom 11.03.2010, die sich tatsächlich immernoch auf die oben genannte Tierärztliche Umschau 52 bezieht und von einem Dr. Ralf Lang unterzeichnet ist.
Da sind auch nochmal alle Paragraphen aufgeführt, die sich im weitesten Sinne mit dieser Thematik beschäftigen.



EDIT: Ich habe jetzt NOCHMAL die Seite durchgewälzt...

Die Unterscheidung von herrenlosen und Fundtieren bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Im Zweifelsfall sollte bis zum Nachweis des Gegenteils von einem Fundtier ausgegangen werden. Dies beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und medizinische Versorgung dieser Tiere durch die zuständige Fundbehörde. Diese Verfahrensweise entspricht den Regelungen in Schleswig-Holstein [...], Bayern [...], Baden-Württemberg [...] sowie in Brandenburg [...]. Runderlaß des Ministers des Innern vom 21. Dezember 1993). Entsprechend den Vorschriften in Bayern und Schleswig Holstein wird das Tier nach vier Wochen als herrenlos angesehen, wenn sich kein Besitzer gemeldet hat. Nach diesem Zeitraum endet die Kostenübernahmepflicht durch die zuständige Fundbehörde und das Tier kann weitervermittelt werden. Hierbei ist allerdings die bereits erwähnte Vorschrift des BGB zu beachten, nach der ein Eigentümer erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes den Besitzanspruch auf sein Tier verliert.

Zu den genannten Bundesländern kommt dann noch Hessen und Rheinland-Pfalz, wo es genauso geregelt ist.
Wie es in den restlichen Bundesländern mit den herrenlosen Tieren geregelt ist, habe ich nicht gefunden und weiß es daher nicht.

Daher sollten wir schon unterscheiden wo hier welcher Beitragsschreiber wohnt.
 
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  • Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #40
aber ein Fundtier ist definitiv Sache der Fundbehörde und somit der Gemeinde und nicht das "Problem" einer Privatperson
Dazu muss das Fundtier bei der jeweilig zuständigen Behörde angezeigt werden. Dieser Vorgang ist grundsätzlich aber unabhängig davon, ob ein TA eine Rechung erstellt oder nicht. Kein TA ist verpflichtet, ein Tier, welches auch immer in seine Praxis gebracht wird, kostenlos zu behandeln. Wer ein verletztes Tier findet, müsste es also der zuständigen Fundbehörde übergeben, dann greifen alle entsprechenden Regelungen. Wenn der Finder selbst das Tier zum TA bringt und den Fund nicht anzeigt, muß er im Zweifelsfall auch die Kosten der Behandlung tragen (bzw. vorstrecken, wenn er sich mit der zuständigen Fundbehöre auf Kostenerstattung verständigen kann), denn dann ist er derjenige, der dem TA den Auftrag zur Behandlung des Tieres erteilt hat.

(Auch wenn Tiere direkt in einem TH als Fundtiere abgegeben werden, werden diese ja bei der zuständigen Behörde angezeigt, daher muß man, wenn man ein Fundtier in TH abgibt, auch genaue Angaben über die Fundstelle machen.)

Alles dazwischen - z.B. wenn ein TA das bei ihm abgegebene, verletzte Fundtier der zuständigen Behörde anzeigt und dann hierüber seine Kosten verrechnet - sind im Grunde nichts anderes als Abläufe, die eben aus pragmatischen Gründen so gehandhabt werden. Da gibt es natürlich zahlreiche Möglichkeiten.
 
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