http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR...6BJNG008902377
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Untertitel 6 - Fund
Mehr als das wird in einem Gesetz nicht geregelt sein, höchstens in einer Verordnung und diese kann wiederrum regional unterschiedlich sein und ist es auch laut dem oberen Link.
Naja, das sagt das völlige Gegenteil von dem was du behauptest. Es ist eben nicht die Feuerwehr oder Polizei zuständig.
Wie gesagt, mag ja sein das das bei euch regional anders aussieht, aber generell ist das so wohl nicht so geregelt.
EDIT: Gerade gefunden auf der Homepage der hieransässigen Katzenhilfe. Eine Ausfertigung vom 11.03.2010, die sich tatsächlich immernoch auf die oben genannte Tierärztliche Umschau 52 bezieht und von einem Dr. Ralf Lang unterzeichnet ist.
Da sind auch nochmal alle Paragraphen aufgeführt, die sich im weitesten Sinne mit dieser Thematik beschäftigen.
http://www.katzenschutzverordnung.ka...ten_Katzen.pdf