- Ich habe eine Katze angefahren - was tun? Beitrag #41
Tiger_09
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Berlin:
http://www.berlin-vegan.de/berlin/informationen/
Auszug aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung 1997, Seite 47, Spalte 1, 4. Absatz
EDIT:
Chipi, hier das sagt aber eben genau das Gegenteil. Ich kann mich auch nur auf das berufen was ich im Internet finde. Daher fände ich es toll, wenn hier mal jemand Links einstellen könnte, die "meine" Links entkäften und sich nicht nur auf Meinungen und persönliches Wissen beziehen.
Ich glaube schon das die Praxis manchmal anders aussieht, aber dafür "reden" wir ja hier um es in Zukunft besser zu wissen und uns wehren zu können, falls es eine Situation erfordert.
Nochmal EDIT:
Wie sähe sowas in der Praxis denn aus?
Ich finde eine angefahrene Katze auf der Straße und bringe sie umgehend zum TA. Dort wird doch bei der Aufnahme schon gefragt wie die Katze heißt.
Sofort käme dann von mir die Antwort "Keine Ahnung, das ist nicht meine Katze, ich habe sie auf der Straße gefunden". Sicherlich werden dann meine Daten aufgenommen und das örtliche Tierheim verständigt und ich mit der Aufgabe entlassen den Fund bei der Fundbehörde anzuzeigen.
Ob ein TA dann verlangt, dass ich z.B. 400 Euro für eine Operation vorstrecke mag vorkommen, sollte aber irrelevant sein, da der TA weiß wer ich bin, sich selbst an die Fundbehörde wenden wird um das Geld erstattet zu bekommen.
Aber klar, das ist sicherlich ein Punkt der von TA zu TA unterschiedlich aussehen kann.
http://www.berlin-vegan.de/berlin/informationen/
In der Praxis wird deshalb zunächst davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt bis gegenteiliges nachgewiesen ist, welches von dem Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.“ Diese gefundenen oder zugelaufenen Katzen müssen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 965 BGB ff.), unverzüglich dem zuständigen Fundbüro gemeldet werden. Es erfolgt eine Aufnahme im Fundregister. Für jede aufgefundene Katze muss eine Fundmeldung beim Fundbüro gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Tier von seinem Halter gesucht wird. Sollte keine Vermisstenanzeige beim Fundbüro vorliegen, muss das Fundbüro die Fundanzeige annehmen (§ 965 BGB) und die Katze artgerecht unterbringen. Diese Unterbringung kann in einem Tierheim erfolgen oder der Finder kann sich bereit erklären, die Katze einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Der Finder hat Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde, für die Zeit von sechs Monaten.
Auszug aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung 1997, Seite 47, Spalte 1, 4. Absatz
EDIT:
Chipi, hier das sagt aber eben genau das Gegenteil. Ich kann mich auch nur auf das berufen was ich im Internet finde. Daher fände ich es toll, wenn hier mal jemand Links einstellen könnte, die "meine" Links entkäften und sich nicht nur auf Meinungen und persönliches Wissen beziehen.
Ich glaube schon das die Praxis manchmal anders aussieht, aber dafür "reden" wir ja hier um es in Zukunft besser zu wissen und uns wehren zu können, falls es eine Situation erfordert.
Kostenträger Fundtier: Die Gesetzeslage „Fundtier“ hat zur Folge, dass die Städte/Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, die tierärztliche Versorgung sowie die Kosten der Kastration (§2, §3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG) dieser Katzen und Kater für die Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) übernehmen müssen. Die Gesetze gelten für alle Haustiere, so also auch für zugelaufene oder zugeflogene Fundtiere. Trifft die Behörde eine Entscheidung, die gegen geltendes Recht verstößt, kann eine Fachaufsichtsbeschwerde zur Überprüfung der Entscheidung bei der nächst höheren Dienststelle eingereicht werden. In komplizierten Fällen kann auch der Regierungspräsident eingeschaltet werden. Dienstaufsichtsbeschwerden hingegen, richten sich nur gegen persönliches, insbesondere unfreundliches und ausfallendes Verhalten von Behörden-Mitarbeitern.
Nochmal EDIT:
Wie sähe sowas in der Praxis denn aus?
Ich finde eine angefahrene Katze auf der Straße und bringe sie umgehend zum TA. Dort wird doch bei der Aufnahme schon gefragt wie die Katze heißt.
Sofort käme dann von mir die Antwort "Keine Ahnung, das ist nicht meine Katze, ich habe sie auf der Straße gefunden". Sicherlich werden dann meine Daten aufgenommen und das örtliche Tierheim verständigt und ich mit der Aufgabe entlassen den Fund bei der Fundbehörde anzuzeigen.
Ob ein TA dann verlangt, dass ich z.B. 400 Euro für eine Operation vorstrecke mag vorkommen, sollte aber irrelevant sein, da der TA weiß wer ich bin, sich selbst an die Fundbehörde wenden wird um das Geld erstattet zu bekommen.
Aber klar, das ist sicherlich ein Punkt der von TA zu TA unterschiedlich aussehen kann.
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