Listenhund beschlagnahmt - Was nun?

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  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #1
akani

akani

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Hallo ihr Lieben,

aus gegebenen Anlass melde ich mich auch mal im Hundeforum.
Der Hund von Bekannten wurde beschlagnahmt.
Es handelt sich um einen Staffordshire Terrier, der leider aus Unwissenheit ohne Sachkundenachweis gehalten wurde.
Nun rückten ohne Vorwarnung Polizei und Feuerwehr an, um den Hund vor Herrchens Augen mitzunehmen.
Der weiß jetzt nicht mal, in welchem der umliegenden Tierheime sein armer Hund sitzt.

Hat er jetzt eine Chance, den Sachkundenachweis und auch den Wesenstest mit dem Hund nachzuholen?
Es handelt sich nämlich wirklich um einen Kuschelhund, der nun wirklich nicht lange im Tierheim sitzen soll.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Liebe Grüße

akani
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #2
Wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich glatt schmunzeln. Ein Stafford, für den der Sachkundenachweis nicht erbracht wurde, der wurde auch nicht angemeldet. Und spätestens da kann sich heutzutage nun wirklich niemand mehr mit Unwissenheit rausreden.

Dein Bekannter sollte sich schleunigst mit Polizei und Ordnungsamt in Verbindung setzen, ihnen die Sachlage erklären und verdammt kleine Brötchen backen. Vielleicht zeigen sie sich ja verhandlungsbereit. Wenn ihm der Hund wirklich etwas wert ist, kann er sich auch an einen Anwalt wenden, der ihm zur Seite steht. Dieser wird wissen, wie man in so einem Fall am besten handelt.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #3
Also war es komplett berechtigt, ohne jede Vorwarnung mit Polizei und Feuerwehr anzurücken?
Ich finde das arg hart. Gibt es bei so was keine "Verbesserungsfrist"?
Ich kann es auch nicht nachvollziehen und weiß nicht, wie viel davon Absicht und wie viel Unwissenheit war.
Der Hund lebte vorher bei jemand anders und ich denke, da war der Hund auch angemeldet. Nun weiß ich aber nicht, ob er je umgemeldet wurde oder sonst was.
Im schlimmsten Falle kann derjenige nicht mal nachweisen, Besitzer des Hundes zu sein.
Ich denke mal, da hat er ganz schlechte Chancen, oder?
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #4
Eigentlich sind heutzutage die meisten Beamten schon wesentlich gelassener bei Listenhunden als zu Beginn dieser Verordnung. Ich gehe mal davon aus, dass bei deinem Bekannten irgendwas vorgefallen sein wird, dass sie so extrem reagieren. So mir nichts, dir nichts werden auch diese Hunde nicht beschlagnahmt. Und wenn es tatsächlich irgendeinen Vorfall gab, dann dürfte dein Bekannter tatsächlich schlechte Karten haben. Ist natürlich nun schwierig, weil du selbst wahrscheinlich nicht die ganze Sachlage kennen wirst.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #5
Ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist oder nicht, lässt sich mit diesen Informationen wirklich nicht sagen. Zum Einen ist die Rechtslage in jedem Bundesland unterschiedlich, zum Anderen wissen wir nicht, was dieser Beschlagnahme vorausgegangen ist. :?

Völlig aus dem (rechtskundigen) Bauch heraus, vermute ich jedenfalls, dass dort irgend etwas vorgefallen sein muss oder es schon mehrfach Aufforderungen zu einem Wesenstest und/oder Haltereignungstest gegeben hat. Oder gibt es einschlägige Vorstrafen der Halter?

Wie auch immer, der Rat meines Vorschreibers ist gut: Entweder selbst ans Telefon hängen und mit der zuständigen Behörde reden (und ggfs. deren Bedingungen für eine Rückgabe erfüllen) oder einen Anwalt konsultieren, der dann dasselbe macht.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #6
Vielen Dank für die Antworten.

Also vorgefallen ist definitiv nichts, der Hund ist absolut ein Lamm und das hätte der Besitzer auch nicht verheimlicht.
ich denke, in dem Falle wäre er selbst irgendwie zur Tat geschritten.
Ob er Vorstrafen hat, weiß ich leider nicht, denke es allerdings nicht. Also er ist schon etwas älter und hat zumindest in den letzten paar Jahren nichts verbrochen. So schätzen wir ihn aber jetzt auch nicht ein.
Er versteht die Welt selbst nicht mehr. Ich habe ihm die Tierheime in der Umgebung genannt und er hat auch die Nummer eines Sachbearbeiters, aber dort ist wohl niemand erreichbar.
Ich denke, er möchte den Hund zumindest mal besuchen, ihm kann es da natürlich jetzt nicht schnell genug gehen, denn der hund ist wirklich ein totaler Familienhund, der jetzt natürlich schmerzlich fehlt.
und wie gesagt, Aufforderungen gab es auch keine, deshalb ist die Situation ja in meinen Augen so hart. Er wurde zu keinem Wesenstest aufgefordert.

Kann es sein, dass da ein Nachbar irgendwas gesagt hat?
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #7
Das kann durchaus möglich sein, dass er von einem Nachbarn angeschwärzt wurde. Umso wichtiger wäre es jetzt, sich einen Anwalt zu leisten. Anwälte haben das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Ihnen müssen Ämter und Polizei Auskunft geben, was einem Privatmann da doch oft verweigert wird.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #8
Das leite ich so weiter.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #9
Im Normalfall würde ich mal darauf tippen, dass ein überbesorgter Nachbar oder Hundehalter auf den Gedanken kam, ihn beim Amt zu melden, es gibt immer noch viele, die große Angst vor Listenhunden haben und das daher sehr genau nehmen. Die werden geprüft haben, ob der Hund rechtmäßig gehalten wird, wurde er das nicht, wird er beschlagnahmt. Wäre so das einzige, wie ich mir das erklären kann.

Ich würde auch zu einem Anwalt raten, parallel dazu sollte er sich am besten heute noch für den Sachkundenachweis melden und diesen schnellstmöglich ablegen, denn auch mit Anwalt wird er den Hund ohne Nachweis nicht bekommen. Normaler Weise müsste bei eienr Beschlagnahmung aber etwas schriftliches gekommen sein bzw. die Beamten hätten ihm etwas geben sollen, wieso der Hund beschlagnahmt wurde und welche Auflagen er erfüllen muss. Wenn der Hund aber nicht gemeldet war, sollte er auf jeden Fall den Impfpass und/oder Kaufvertrag parat halten, um zu beweisen, dass es überhaupt sein Hund ist.

Viel Glück!
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #10
So, ich melde mich noch mal.
Mithilfe eines Tests wurde festgestellt, dass es sich um einen Staff-Mix handelt (war zwar bekannt, aber nun ja).
Der ehemalige Besitzer hat keine Chance, den Hund jemals wiederzubekommen und muss seine Unterbringung bis zur Vermittlung bezahlen.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #11
Und nur weil der Hund ein Staff-Mix ist bekommt er ihn nicht mehr wieder?
Oder gibt es da noch andere Gründe ?
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #12
Na ja, wäre es kein Listenhund gewesen, hätte er eine Chance bekommen, den Hund anzumelden und seine Hatung zu verbessern.
Leider geht das aber so nicht, da er den Sachkundenachweis nicht nachholen darf. Ich verstehe es auch nicht ganz.

Der Hund hat allerdings einen Wesenstest gemacht und bestanden, soweit ich weiß. :)
Jetzt hoffe ich nur, dass sie bald ein neues Zuhause bekommt. Ist nämlich eine ganz Liebe. :)
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #13
So, ich melde mich noch mal.
Mithilfe eines Tests wurde festgestellt, dass es sich um einen Staff-Mix handelt (war zwar bekannt, aber nun ja).
Der ehemalige Besitzer hat keine Chance, den Hund jemals wiederzubekommen und muss seine Unterbringung bis zur Vermittlung bezahlen.

wieviel muss er bezahlen ?
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #14
Das tut mir leid für den ehemaligen Besitzer !
Ich hoffe das die kleine bald wieder ein neues, schönes zu Hause findet.

Lg
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #15
Er zahlt knapp 9€ täglich.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #16
Du schreibst, er hätte seine Haltung verbessern müssen?? Was war denn nun genau der Grund für die Beschlagnahmung? Man kann einen Hund nicht einfach so behalten. War er denn beim Anwalt?

Der Hund ist immernoch sein Besitz, man nimmt auch keinem ohne Führerschein sein Auto weg :? Hat ein Bekannter nen Sachkundenachweis? Dann soll er den Hund holen, dein Bekannter macht seinen nach und dann wird der Hund wieder an ihn vermittelt. Aber grundsätzlich kann man einen Hund nicht einfach einbehalten. Hat er denn seinen Sachkunde nachgemacht?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

In NRW gilt das Landeshundegesetz (LHundG NRW), welches diese Dinge regelt.

§20 - Ordnungswidrigkeiten - Absatz 8 dürfte interessant sein, das müsste auf deinen Bekannten zutreffen:
§ 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
Sowie §20 Absatz 17:
§ 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten Haltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
Quelle:

Die gesamte Quelle dürfte für euch interessant sein. Eingezogen werden hätte der Hund nur nach §27 Absatz 2 Nr. 2 Des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten:
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
Quelle:

§27 regelt die Einziehung von Gegenständen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) » Erster Teil. Allgemeine Vorschriften » Fünfter Abschnitt. Einziehung

§ 27.


(1) Kann wegen der Ordnungswidrigkeit aus tatsächlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt oder eine Geldbuße gegen eine bestimmte Person nicht festgesetzt werden, so kann die Einziehung Gegenstandes oder des Wertersatzes selbständig angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme zugelassen ist, im übrigen vorliegen.

(2) Unter den Voraussetzungen de 2 Nr. 2 oder Abs. 3 ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn
1. die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt ist oder
2. sonst aus rechtlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt werden kann und das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Einziehung darf jedoch nicht angeordnet werden, wenn Antrag oder Ermächtigung fehlen.

(3) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn n § 47 die Verfolgungsbehörde von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit absieht oder das Gericht das Verfahren einstellt.
Quelle:

Besonders interessant für euch ist (2) 2, "Die Einziehung darf jedoch nicht angeordnet werden, wenn Antrag oder Ermächtigung fehlen." Wer hat den Hund denn beschlagnahmt und mit welcher Begründung? Wenn ich mich recht erinner, hat ihm keiner etwas vorgelegt. Wo ist der Hund eigentlich jetzt?

Ganz ehrlich, wenn ihm was an dem Hund liegt soll er das auf keinen Fall so hinnehmen!! Er soll seinen Sachkunde nachmachen und zu einem Anwalt gehen, der den Hund da rausholt, denn eigentlich wurde er vom Land beraubt. Er hätte eine Geldstrafe bekommen müssen und erst wenn er diese nicht zahlen kann, kann der Hund u.U. beschlagnahmt werden. Eine Straftat liegt übrigens nicht vor.

LG
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #17
Was nutzt es ob der Hund sein Besitz ist,
wenn er kein gültiges polizeiliches Führungszeugnis, keinen Sachkundenachweis, keinen Wesenstest, keine Maulkorb Befreiung, keine Versicherung und ihn wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß angemeldet hat,


da kann der Hund ja noch so schmusig sein da ist das Recht auf der Behördenseite,




leid tut mir der Hund.


Meine Meinung über den Halter, werde ich für mich behalten :silence: :(
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #18
Eben nicht. Bestraft werden muss der Halter, das ist klar, aber der Hund ist gesetzlich gesehen sein Besitz und darf nicht einfach mal so ohne vorherige Mahnung mit Bußgeldbescheid und ohne Vorlage einer Ermächtigung mitgenommen werden. Und wie akani schrieb:
Aufforderungen gab es auch keine,

Ein Bußgeld wird verhängt, ja, aber auch dass er den Sachkunde nicht nachholen darf würd ich an seiner Stelle nicht einfach kaufen. Ich frage mich aber auch, wieso er den Hund überhaupt hergegeben hat. Ohne etwas offizielles mit Begründung gebe ich ihn nicht her, zumal das Ordnungsamt auch nicht einfach auf mein Grundstück darf, wenn ich das nicht will.

Wenn ihm was an dem Hund liegt, soll er sich einen Anwalt nehmen und fertig. Zwischen "die Behörde hat Recht" und "die Behörde darf Eigentum beschlagnahmen" liegt dann schon ein ganzes Stück.
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #19
aber der Hund ist gesetzlich gesehen sein Besitz .

Ja aber ( ich hasse diesen Satz ) illegal gehalten,
der Sachkundenachweis fehlt, das polizeiliche Führungszeugnis mit Sicherheit auch, der Wesenstest,und und......

ich stelle mir gerade das Geschrei vor, würde der Hund beissen ( toll ich mag eigentlich nicht so argumentieren) dann hat die Behörde versagt,
ich sehe da einen Fehler vom Halter, der Hund ob Eigentum oder nicht ist doch Artgerecht untergebracht und nun sollte der Halter wenn er kann seine Auflagen erfüllen,
denn er darf ja nicht einmal mit dem Hund gassi gehen, was soll der Hund dann bei ihm Zuhause?
 
  • Listenhund beschlagnahmt - Was nun? Beitrag #20
Hab ja auch geschrieben, er soll zusehen, dass er seinen Sachkunde nachmacht und was man sonst noch braucht ;) Ich hab von Anfang an gesagt, das soll er lieber noch gestern machen.... Das ist natürlich Vorraussetzung, aber dauert ja auch keine Monate. Ab zum nächsten TA, Test machen und gut ist, so schwer kann das ja nicht sein :roll: Und dann kann er aber meiner Meinung nach den Hund zurückholen.

PS: Ich mag es auch nicht, über "Besitz" und dergleichen zu argumentieren, aber in dem Fall ist es eben so. :? Der Hund zählt nicht als Lebewesen, sondern als Besitz, der ihm weggenommen wurde.
 
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