Versicherung für Schäden durch Katzen

Diskutiere Versicherung für Schäden durch Katzen im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Hallo an alle, ich habe folgendes Problem: Unsere Vermieterin erlaubt uns zwar Katzen, allerdings nur mit der Auflage das Schäden am Parkett(...
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  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #1
janni12

janni12

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Hallo an alle,

ich habe folgendes Problem: Unsere Vermieterin erlaubt uns zwar Katzen, allerdings nur mit der Auflage das Schäden am Parkett( z.B. durch Urin) versichert sind.
Meine Frage wäre nun ob es da spezielle Versicherungen für gibt. In unserer Privathaftpflicht sind zahme Haustiere enthalten. Ebenfalls sind Mietsachschäden mitversichert, allerdings nichts was mit normaler Abnutzung oder übermäßiger Abnutzung zu tun hat.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit?
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #2
Du sagts ja in eurer Privathaftpflich sind zahme Haustiere enthalten. Da fallen Katzen und von denen angerichtete Schäden meines Wissens nach drunter. Ich kenne eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Tier nur bei Pferde o.ä.
Wir haben zwar 2 Chaos-Katzen, aber die Mietsache haben sie (noch) nicht beschädigt. Also habe ich keinerlei konkrete Erfahrung damit.
LG
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #3
Hey,

also Schäden durch Katze und Hund sind in der privaten Haftpflicht beinhaltet. Dazu gehören auch Schäden am Laminat durch Urin, zerkratzte Türstöcke etc. Somit ist durch die private Haftpflicht die Forderung deiner Vermieterin erfüllt.

Das einzige was wir damals geändert haben (wir hatten mal 5 Jahre lang einen Schäfer-Bernersennen-Mischling bevor die Katzen kamen) war den Hund zusätzlich zu versichern, da eventuelle Personenschäden durch Attacken schnell den Versicherungsbetrag sprengen. Und da rechtlich gesehen auch Einbrecher Schadensersatzansprüche haben waren wir da einfach lieber vorsichtiger.

Aber die Gefahr ist bei Katzen eher gering.

Für Katzen reicht die normale Haftpflicht.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #4
Böden fallen doch unter die Gebäudeversicherung. Seid ihr sicher, dass die Private-Haftpflicht in der eigenen Wohnung für Schäden aufkommt, die am Gebäude entstehen? Da würde ich aber nochmal bei der Versicherung nachhaken. Wenn die Katze für Schäden in einer fremden Wohnung verantwortlich ist okay, aber in einem Mietverhältnis in der eigenen? Sind das dann tatsächlich Schäden die einer Dritten Person entstehen?
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #5
Naja, die Mietwohnung ist ja in dem Sinne fremd, dass man zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer der Sache ist...
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #6
Aber das Mietrecht ist leider nicht so einfach gestrickt und Besitzer wird man meines Wissens speziell in einem Mietverhältnis nicht. Soweit ich das in Erinnerung habe, wird die Bezeichnung "Besitzer" bei einer Wohnungsvermietung nicht gebraucht. Hab leider nicht die passenden Gesetzestexte hier sonst würde ich mich mal einlesen.

Also ich an deiner Stelle, würde mir das von meiner Versicherung in einem Schreiben bestätigen lassen.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #7
Danke erst mal für die schnellen Antworten.
Die Anfrage bei der Versicherung läuft noch. Wir waren uns eben auch nicht sicher ob die Schäden am Parkett bezahlt werden. Unserer Vermieterin geht es eigentlich nur um den Parkettboden, da sie dadurch angeblich schon immense Kosten durch Katzenpi... hatte.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #8
Mal 2 Auszüge aus dem BGB:

§535 BGB
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Das meinte ich eben. Man ist eben nicht "Besitzer", man ist lediglich Mieter und bekommt die Wohnung "zum vertragsgemäßen Gebrauch" zur Verfügung gestellt.


§536c BGB
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt

Hilft nicht wirklich, weil fraglich ist, ob ein Schaden der durch ein Haustier entsteht, als "vorhersehbare Gefahr" eingestuft werden kann.


Wie gesagt, für mich ist es eine Grundsatzfrage, weil
a) geklärt werden muss, ob die Private-Haftpflicht überhaupt für Schäden aufkommt, die durch das eigene Tier, in der selbst gemieteten Wohnung entstehen und
b) ob in einem solchen Fall nicht doch eine Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen muss und in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob in einem Mietverhältnis nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters greift.


Würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst! Würde mich brennend interessieren wie das in der Praxis aussieht.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #9
Wenn du etwas mietest oder pachtest bist du der Besitzer der Miet oder Pachtsache. (Aus dem Grund habe ich früher einen Pachtvertrag für mein Pflegepferd abgeschlossen, als Besitzer hast du dann Mitspracherecht wenn es um Verkauf geht). Das lässt sich auch daraus ableiten, dass du für deine Wohnung auch Hausverbot aussprechen kannst und selbst der Vermieter (!) Hausfriedensbruch in deiner von ihm gemieteten Wohnung begehen kann...
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #10
Mein Ex ist Versicherungsmacker und als Momo damals in der alten Wohnung die Holz-Fensterrahmen zerlegt hat, hat der folgendes erklärt - und die Versicherung hat auch tatsächlich reagiert, wie vorausgesagt.

Richtet ein Haustier einmalig einen Schaden an - z.B. die Fensterrahmen zerkratzt, wie bei uns, ist das ein Schaden der nicht vorauszusehen war und von der Versicherung gezahlt wird.
Genauso z.B. wenn Katze oder Hund einmalig (z.B. aus Krankheitsgründen) auf den Fußboden pinkeln und der repariert werden muss.

Wenn das häufiger vorkommt, zahlt die Versicherung nicht mehr. Das ist dann ein sog. Billigungsschaden, d.h. ich als Halter habe, obwohl mir das Problem bekannt war, in Kauf genommen, dass das Tier weiterhin Schäden anrichtet (einfach dadurch, dass ich es halte) und die Versicherung zahlt nicht mehr.

Und: das ist die Theorie. Wenn es an die Praxis geht und auf einmal ein Parkettboden komplett erneuert werden soll, finden Versicherungen manchmal einen riesigen Haufen an Ausreden/Gründen/Gesetzen usw.

Wenn eure Vermieterin nett und entgegenkommend ist, würde ich versuchen, das anders zu regeln. Zum Beispiel über eine Erhöhung der Kaution - wenn nichts ist, kriegt ihr die ja wieder wenn ihr auszieht.
Überhaupt würd ich mich erstmal unabhängig von ihr schlau machen, ob und wie man solch einen Parkettboden, wie ihr ihn habt, überhaupt reparieren lassen kann und was der Spaß dann kosten würde.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #11
Also die Vermieterin ist weder nett noch entgegenkommend.sie hat uns die Katzenhaltung nur mit dieser Auflage gestattet und das auch nur nach mehrmaligem nachfragen und betteln.Wir sind schon jetzt der Meinung das sie bei einem Auszug Theater wegen der Kaution machen wird, auch ohne Katzen.
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #12
@ tiger:
Das Besitzrecht des Mieters
Durch die Übergabe der Wohnung wird der Mieter ihr alleiniger Besitzer im Sinne des § 854 BGB. Die Vorschrift lautet:

§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

Mehrere Nutzer einer Wohnung, insbesondere Eheleute, sind in der Regel Mitbesitzer. Dies gilt unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. Es kommt auf die tatsächliche Nutzung an. Der Ehemann darf daher seine Ehefrau nicht einfach aus der Ehewohnung verdrängen, auch wenn der der alleinige Mieter ist oder ihm die Wohnung sogar gehört. Er muss vielmehr einen Antrag gemäß § 1361 b BGB stellen.

Dieses Besitzrecht wirkt gegenüber jedem Dritten, auch gegenüber dem Vermieter. Der Besitz als tatsächliche Sachherrschaft wird durch die §§ 858. 859 umfassend geschützt, nicht nur gegen unzulässiges Eindringen, sondern z.B. auch gegen das Auswechseln des Schlosses.

()


Hätte mich auch schwer gewundert wenn mein Prof uns Falsches gelehrt hätte ;)

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Gilt gleichsam für Pachtverträge

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Der Begriff "Mieter" definiert ja nur das Rechtsverhältnis zum "Vermieter", nicht aber automatisch Besitz-und/oder Eigentumsverhältnisse
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #13
Hilft hier allerdings kein Stück.

Substantia Nigra hat das vermutlich schon genau auf den Punkt gebracht. Und dennoch würde es mich interessieren ob das mit der Haftpflicht abgedeckt ist. Weißt du zufällig welche Versicherung da greift?
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #14
Substantia hat das auf den Punkt gebracht ja. Stimme uneingeschränkt zu und habe nichts hinzuzufügen.
Einmal-Schäden --> Haftpflicht (dem Halter nicht zurechenbar, da nicht vorhersehbar)
Regelmäßige Schäden --> keine Haftpflicht (vorhersehbar)
aber: Theorie vs. Praxis...

Off-Topic
Ich hielt das für nützliches Wissen, sorry!
 
  • Versicherung für Schäden durch Katzen Beitrag #15
Nur zur Info die Antwort der Versicherung:

"Bedingungsgemäß ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten
Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtie-
ren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken ge-
halten werden mitversichert...
Somit also auch die Schäden die durch Ihre Katze entstehen können."

Für die Vermieterin wird es so reichen denke ich...
Ob die auch bezahlen, sag ich euch falls der Fall eintreten sollte ;)
 
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