rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten

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  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #1
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monnemermadl

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hallo zusammen,
habe ganz konkretes problem: meine kurze ist eine "wohnungs-freigänger-katze" heißt, sie kann raus, solange ich daheim bin, ist im haus, wenn ich außer haus bin oder des nachts. meine nachbarn und ich leben in einer art doppelhaus-gemeinschaft, mit einem gemeinschaftsgarten, welchen wir uns aufgeteilt haben. meine nachbarn mögen keine katzen, haben sie offenkundig bereits vor der anschaffung genannt. sie haben darauf hingewiesen, daß laut hausordnung durch mich sicher gestellt sein müßte, daß die katze nicht "ihr" grundstück betritt. das hat bislang auch wohl ganz gut funktioniert, heute abend hat die kurze allerdings ein beet etwas umgegraben. ganz konkret: sie hat über die beetbegrenzung etwas erde gescharrt. mein nachbar (der herr des hauses) hat jetzt gedroht, sollte er die katze in die finger bekommen.... mehr hat er nicht gesagt. habe zwar nachgefragt, aber er meinte bloß, ihc könnte das selber weiterspinnen.
jetzt meine frage: wie siehts rechtlich aus? muß ich die kurze jetzt tatsächlich drinnen halten? wie schauts aus, wenn nachbar wirklich ernst macht und ihr was antut?
wie soll ich mich verhalten?
danke für eure antworten.
 
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  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #2
Rein rechtlich kriegst Du den "Sachschaden" ersetzt, wenn Du nachweisen kannst, daß Dein Nachbar Deiner Katze was angetan hat... wobei, was genau steht denn in Deinem Mietvertrag? Auf jeden Fall traurige Umstände :(
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #3
ich zitieren den entsprechenden tierhaltungspassus einfach mal: der betreffende tierhalter muß stets dafür sorgen, daß durch die tiere weder schmutz noch anderweitige belästigungen oder auch gefährdungen verursacht werden. der wohnungsinhaber ist verpflichtet, haustiere so zu halten, daß sie ind en außenanlagen und im haus nicht frei herumlaufen und die wohnungen bzw. gartenteile anderer wohnungseigentümer nciht betreten können. verunreinigungen gemeinschaftlicher gebäudeteile und flächen sind sofort vom tierhalter zu beseitigen.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #4
Ergo dürftest Du gar keine Freigänger halten... das ist schlecht für Dich :(
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #5
ich zitieren den entsprechenden tierhaltungspassus einfach mal: der betreffende tierhalter muß stets dafür sorgen, daß durch die tiere weder schmutz noch anderweitige belästigungen oder auch gefährdungen verursacht werden. der wohnungsinhaber ist verpflichtet, haustiere so zu halten, daß sie ind en außenanlagen und im haus nicht frei herumlaufen und die wohnungen bzw. gartenteile anderer wohnungseigentümer nciht betreten können. verunreinigungen gemeinschaftlicher gebäudeteile und flächen sind sofort vom tierhalter zu beseitigen.
Das heißt du hattest einerseits dieses Schriftstück vorliegen und andererseits vorab die klare Ansage deiner Nachbarn und hast dir DANN einen Freigänger angeschafft :eusa_eh:? Schlechte Planung, muss ich mal ganz ehrlich sagen.

Zu deinem Problem an sich hat Audrey schon recht: Sachbeschädigung, mehr ist das leider nicht :(. Kannst du nicht noch mal friedlich und freundlich das Gespräch mit deinen Nachbarn suchen? Es liest sich zwar nicht so als würde es was nützen können, aber vielleicht ist es wenigstens einen Versuch wert :eusa_think:.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #6
hallo, danke euch für eure rückmeldung.
ja, ich glaub, ich hab dann wirklich falsch geplant. ich hab mir ehrlich gesagt die hausordnung derart genau nicht durchgelesen, sie lediglich bei vorlage überflogen und diesen passus garnicht beachtet, da ich damals schon gesagt hatte, ich würde gern ne katze haben. hier hatten sie keinerlei äußerungen negativer art getätigt. ich bin dann davon ausgegangen, daß das nicht so ausarten würde. heißt für mich jetzt genau, wenn ich an meiner kurzen keinen sachschaden in kauf nehmen möchte, lasse ich sie drinnen. oh mein gott, das gibt terror....
euch aber trotzdem vielen dank
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #7
Das ist natürlich echt blöd gelaufen *seufz*
Du kannst Deiner Katze das Drinnenleben jedoch auf jeden Fall schmackhafter machen, wenn Du ihr kätzische Gesellschaft besorgst - eine Katze in Einzelhaft in der Wohnung ist eigentlich ein absolutes No-Go, und da ist es auch bei Katzen, die noch gar keinen Freigang kennen, nicht selten so, dass sie Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.
Am besten wäre also eine Gesellschaftskatze, ungefähr im gleichen Alter und charakterlich ähnlich (sofern man das einschätzen kann) - dann hätte sie jemanden zum Kuscheln und Toben und Kräftemessen und wäre schon mal ein Stück weit ausgelastet...

LG, seven
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #8
ich zitieren den entsprechenden tierhaltungspassus einfach mal: der betreffende tierhalter muß stets dafür sorgen, daß durch die tiere weder schmutz noch anderweitige belästigungen oder auch gefährdungen verursacht werden. der wohnungsinhaber ist verpflichtet, haustiere so zu halten, daß sie ind en außenanlagen und im haus nicht frei herumlaufen und die wohnungen bzw. gartenteile anderer wohnungseigentümer nciht betreten können. verunreinigungen gemeinschaftlicher gebäudeteile und flächen sind sofort vom tierhalter zu beseitigen.

Ich würde das mal vom Anwalt abklären lassen.
Katzenhaltung is erlaubt? Hast du sie im Mietvertrag stehen ?

Demnach könnte jeder Nachbar in dem meine Katze rumläuft , es mir verbieten ?!
Klar macht meine Katze was kaputt, zahlt das meine HAftpflicht aber verbieten das sie nen anderen Garten betritt, glaub ich geht nicht :eusa_think:
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #9
Ich würde das mal vom Anwalt abklären lassen.
Katzenhaltung is erlaubt? Hast du sie im Mietvertrag stehen ?

Demnach könnte jeder Nachbar in dem meine Katze rumläuft , es mir verbieten ?!
Klar macht meine Katze was kaputt, zahlt das meine HAftpflicht aber verbieten das sie nen anderen Garten betritt, glaub ich geht nicht :eusa_think:

In ihrem Zitat steht doch "Der Wohnungsinhaber ist verpflichtet, Haustiere so zu halten, dass sie in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen und die Wohnungen bzw. Gartenteile andere Wohnungseigentümer nicht betreten können", also kann man das verbieten, es steht ja ausdrücklich in der Hausordnung. Da zählt dann nicht, ob im Mietvertrag steht, dass sie ne Katze halten darf, das darf sie dann, aber halt nur in der Wohnung, damit andere Wohnung und Gartenteile nicht von der Katze betreten werden können. Da kann auch der Anwalt nix machen.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #10
Es gibt tausend dinge die in einem Vertrag stehen aber rechtlich gar nicht stimmen ;)
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #11
Wenn sie den Mietvertrag unterschrieben hat, hat sie automatisch in die Hausordnung eingewilligt und wenn da steht, dass die Tiere nicht in Nachbarsgärten dürfen, ist das so... was will ein Anwalt da bitte machen?! Außer die Katze drin zu halten kann sie da gar nix machen, auch kein Anwalt.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #12
Im Mietvertrag kann auch stehen das Du jedes Jahr weiseln musst was noch lange nicht heisst das dass rechtens ist und du das tun musst!

Also einfach mal prüfen lassen. Is ja kein Beinbruch.
Den sonst dürften das ja auch den Nachbarn um die Häuser rum machen und dann gäbs bald keine Freigänger mehr!
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #13
wir sind beide eigentümer, von daher kein mietvertrag. ich hab selber schon tante-google befragt und die antworten sind echt gespalten. einerseits wird geschrieben, daß man als nachbar 1 freigänger dulden muß, hat man als halter 2 oder mehr katzen, haben die anderen quasi pech gehabt. auf der anderen seite dann so, ebenfalls wurde geschrieben, daß ich als halter nichts machen kann, wenn sie zb. glasscherben ausstreuen oder gift und katze sich dadurch verletzt (fällt nicht unter tierquälerei oder so). ich weiß es nicht, daher die frage.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #14
Geh doch einfach mal zum Anwalt, eine Auskunft wird er dir vielleicht auch so geben! ;)
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #15
ich glaube auch nicht, dass ein anwalt da etwas machen kann (ic hweiß auch nicht was weiseln ist...). ich mein es ist doch irgendwo logisch. es gibt nunmal menschen die tiere nicht mögen oder nicht wollen, dass die in ihren garten machen oder etwas beschädigen. vll auch eine allergie haben und nicht möchten, dass die katze deren wohnung betritt, wenn die tür auf ist. da sist vollkommen legitim. wir reden hier von einem haustier für das jemand verantwortlich ist und nicht von einem wildtier. da wird auch der unterschied bestehen. eine katze ist nunmal ein haustier. einer taube kannst du schlecht verbieten auf deinen tisch zu machen. die hat nämlich keinen der für sie verantwortlich ist. bei der katze ist das aber anders.

wie kommst du darauf, dass das nicht rechtens wäre? wenn ich nicht will, dass der hund meiner nachbarin bei offener tür in meine wohnung rennt hat sie dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. warum? weil meine bedürfnisse über denen des hundes stehen der meint sein nasses fell in meinem flur trockenzuschütteln.

ich für mich ist das eine ganz gewöhnliche und absolut nachvollziehbare klausel. es gibt eben nicht nur mich auf der welt sondern auch noch andere menschen :angel:
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #16
Es geht nicht um ins haus kommen sondern nur um garten oder?

Weiseln ist streichen :) sorry

ich weiss auch nicht wo das problem is mich einfach zu erkundigen bevor man gleich sagt ne geht nicht ?
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #17
Vielleicht solltest du sie doch lieber drin lassen und ihr einen Gefährten holen. Selbst wenn du im Recht bist und der Nachbar dulden muss das die Katze auch mal in seinem Garten ist, nutzt das dann alles nix wenn er dem Tierchen dann wirklich mal was antut.
Wie schon geschrieben, es wäre leider nur Sachbeschädigung. Traurig, aber ist leider so:?
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #18
@ ice age: naja aber auch der garten gehört zum objekt, dass die gemietet oder gekauft haben dazu. und denk mal einen schritt weiter. wenn die ihre terassentür aufhaben und die katze geht rein... nun das kannst du der katze ebenso verbieten wie das bisschen buddeln im blumenbeet. es geht einfach nicht. du kannst es nicht gewährleisten. die leute möchten nunmal, dass ihre heiliges beetchen nicht angebuddelt wird und so kleinlich das ist, ist es nunmal legitim. es gibt jemanden den man zur verantwortung ziehen kann.

als wir noch freigänger hatten haben die regelmäßig ins beet der nachbarin gekackt. ich hätte es ihnen schlecht verbieten können. die nachbarin sah es locker. aber am ende ist es IHR grundstück. und daran habe ich mich zu halten. die eigene freiheit hört nunmal dort auf wo ein anderer in seiner beschränkt wird :)
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #19
Rya da wiederum geb ich Dir recht!
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #20
Vielleicht solltest du sie doch lieber drin lassen und ihr einen Gefährten holen. Selbst wenn du im Recht bist und der Nachbar dulden muss das die Katze auch mal in seinem Garten ist, nutzt das dann alles nix wenn er dem Tierchen dann wirklich mal was antut.
Wie schon geschrieben, es wäre leider nur Sachbeschädigung. Traurig, aber ist leider so:?

ja, absolut. was nützt es dir im zweifel im recht GEWESEN zu sein, wenn die kleine trotzdem nicht mehr da ist?! und wie gesagt... glaube ich nicht, dass du das bist :)
 
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