rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten

Diskutiere rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Und ich schon und jetzt :roll: Aber dann mit Spiel Partner :)
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #21
ja, absolut. was nützt es dir im zweifel im recht GEWESEN zu sein, wenn die kleine trotzdem nicht mehr da ist?! und wie gesagt... glaube ich nicht, dass du das bist :)

Und ich schon und jetzt :roll:

Aber dann mit Spiel Partner :)
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten

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  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #22
@ Levana: bitte gib noch den Link dazu (also die Quellenangabe), sonst muß ich das leider löschen. Außerdem heißt es noch lang nicht, daß man im Recht ist, nur weil ein paar Gerichte so entschieden haben ;) Das nächste Gericht kann auch genau das Gegenteil entscheiden.

@ Monnemermadl: gehören da noch mehr Parteien zur Eigentümergemeinschaft, oder besteht die tatsächlich nur aus euch und den "doofen" Nachbarn?
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #23
nee, wir sind nur 2 einheiten
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #24
Schwierig wirds wenns Die Katze nicht mit macht drin zu bleibeb.
den gartenteil katzensicher kann man nicht machen?

Habt ihr Nachbarn mit Katzen ?
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #25
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #26
Ja aber die haben sicher ne terasse. Und die gehört zur wohnung und somit ihnen .
Die frage is wie gross die is.

Sorry hab mich blöd ausgedrückt.

Ich glaub nach wie vor die regelung is nicht tragbar.
Nur wenn was mit der katze is hilft das wenig
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #27
Als ich noch gemietet hab hatte ich den gleichen Passus in meinem Mietvertrag, das scheint also durchaus eine Standardregelung zu sein, die da von der Hausverwaltung übernommen wurde. Ich weiß daß es viele ungültige Standardklauseln gibt - aber grad Katzen sind nunmal rechtlich eine absolute Grauzone. Das eine Gericht entscheidet so, das andere anders. Außerdem würd ich unter DEN Umständen - eben Eigentümergemeinschaft zwischen nur 2 Parteien - wirklich nicht vor Gericht ziehen. Um dann da auf einen katzenfreundlichen Richter angewiesen zu sein noch dazu... das es Schwachsinn ist, darüber müssen wir gar nicht reden - jeder Streuner kann den Garten komplett umgraben, und sie könnten nix machen. Aber Fakt ist halt leider, daß es um die eine spezielle Katze geht...
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #28
Wie gesagtes is bei solchen drohungen so oder so ein risiko.
Sogar ohne klausel.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #29
Schwierige Situation, keine Frage.

Aber mal eine Frage, wenn die Katze Blumenerde auf seine Seite der Beete gemacht hat, dann besteht doch eine Art Grundstücksanteilgrenze oder so, sprich eine Imaginäre Linie die eures und seines trennt oder? Man könnte also eventuell überlegen, den eigenen Gartenteil einzuzäunen, so dass die Katze nur noch dort Freigang bekommen kann. Wenn ich das richtig interpretiere hielt sie sich bisher ohnehin nur in eurem Gartenteil auf, oder? Korregier mich bitte, wenn ich falsch liege.
Allerdings ist so ein Unterfangen nicht ganz günstig und vielleicht kann es auch sein, dass ihr dafür eine Erlaubnis bräuchtet oder so:102:

Oder ihr versucht die Katze drin zu behalten, wenn sie das mitmacht, allerdings ist dann auch ganz dringend ein kätzischer Partner notwendig. Wie übrigens auch dann, wenn ihr nur noch eingeschränkt Freigang geben könnt.

Bezüglich der Klausel:

Nun, wie Audrey schon sagte, Tierhaltung ist eine Grauzone im Mietrecht (und sicherlich auch im Eigentümerrecht). Zur Tierhaltung gibt es viele Urteile, die mal so, mal so ausgehen. Wenn du da einen Richter erwischst, der Katzen vielleicht gar nicht ausstehen kann, dann hast du schlechte Karten.
Es gibt gewisse Sachen, bei denen man gewiss auf der sicheren Seite ist. Ein generelles Verbot der Tierhaltung zum Beispiel ist eine ungültige Klausel. Vielleicht erklärt ein Richter ach diese Klausel aus ungültig, aber das ganze hat doch ein ziemlich hohes Risiko, nach hinten los zu gehen und ob ich das eingehen wollen würde, wenn ich eine Haushälfte gekauft hab und die Nachbarn wahrscheinlich nicht so bald ausziehen *hust*
Ich persönlich würde es in der Konstelation wohl nicht drauf ankommen lassen und erst nach anderen Lösungen suchen, bevor ich den weg gehe.

Prinzipiell kann es aber nicht schaden mal einen darauf spezialisierten Anwalt drüber sehen zu lassen um seine Chancen etwas abschätzen zu können. Das tut ja erst mal nicht weh.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #30
@Audrey Leider weiß ich die genaue Seite nicht mehr. Ist okay wenn du es dann löschen musst:)
Weiß auch das die urteile keine Garantie ist, also ich würde dann versuchen sie mit einem Kumpel in der Wohnung zu lassen. Sicher ist sicher
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #31
Im Mietvertrag kann auch stehen das Du jedes Jahr weiseln musst was noch lange nicht heisst das dass rechtens ist und du das tun musst!

Wenn man einen Vertrag unterschreibt, willig man in diesen ein, ob das alles rechtens ist, was da drin steht oder nicht. Ganz einfach Sache, klar kann man klagen wenn man denkt, da stimmt was nicht, aber ich denke oft hat man da keine Chance, sobald man unterschreibt steckt man drin. Das wäre das Gleiche, wenn du einen Kreditvertrag unterschreibst und hinterher fällt dir ein, dass dir das eigentlich nicht passt, was du da unterschrieben hast, da bringt dir ein Anwalt auch nicht viel, unterschrieben heißt eingewilligt.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

ich weiss auch nicht wo das problem is mich einfach zu erkundigen bevor man gleich sagt ne geht nicht ?

Und hier muss ich sagen, selbst eine Information beim Anwalt kostet Geld! Und das nicht gerade wenig, also bevor ich mich da zu nem Anwalt begeben würde und allein für ein informatives Gespräch 200€ abdrücken müsste, würd ich meine Katze im Haus behalten, wie die anderen schon sagten, die Gefahr, dass der Katze was angetan wird (also Giftköder und so n Quatsch), ist einfach zu hoch...
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #32
Wenn man einen Vertrag unterschreibt, willig man in diesen ein, ob das alles rechtens ist, was da drin steht oder nicht. Ganz einfach Sache, klar kann man klagen wenn man denkt, da stimmt was nicht, aber ich denke oft hat man da keine Chance, sobald man unterschreibt steckt man drin. Das wäre das Gleiche, wenn du einen Kreditvertrag unterschreibst und hinterher fällt dir ein, dass dir das eigentlich nicht passt, was du da unterschrieben hast, da bringt dir ein Anwalt auch nicht viel, unterschrieben heißt eingewilligt.


Und hier muss ich sagen, selbst eine Information beim Anwalt kostet Geld! Und das nicht gerade wenig, also bevor ich mich da zu nem Anwalt begeben würde und allein für ein informatives Gespräch 200€ abdrücken müsste, würd ich meine Katze im Haus behalten, wie die anderen schon sagten, die Gefahr, dass der Katze was angetan wird (also Giftköder und so n Quatsch), ist einfach zu hoch...
.

Das stimmt nicht !
Du musst auch nicht klagen es reicht ein Anwalt.
Von mir aus kann der Vermieter schreiben jedes Jahr weiseln, diese Klausel ist ungültig unterschrift hin oder her.
Ich hab mit meinen 27 Jahren auch schon bisl was an Erfahrung ;)

Und auch das zweite stimmt so nicht auch da gibt es andere wege.

Und auch ich habe geschrieben, bei solchen Drohungen is riskant aber für mitleser sollte man doch erwähnen das auch ein vermieter nicht alles tun und machen kann was er will. Auch vertraglich nicht .
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #33
ice.age: das ist aber keine Mietwohnung, sondern es geht um Eigentum!;)

Ich selbst kann leider überhaupt nichts nützliches dazu beitragen, bin ne juristische Niete. Aber rein vom Bauchgefühl und vom "Geschriebenen" würde ich leider sagen: es sieht nicht ganz so gut aus.:(

So bleibt mir nur, Euch viel Glück und Erfolg für eine doch noch für alle Parteien einvernehmliche Lösung zu wünschen.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #34
Da gibt es eine ganz einfache Sache:
Mietverein.

Empfehlenswert für jeden-auch bevor ich in eine neue Wohnung einziehe.
Ja, das kostet Geld-lohnt sich aber.

Mach dich schlau, ob es welche in deiner Nähe gibt und tritt dem bei.

LG Shorty
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #35
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #36
Da gibt es eine ganz einfache Sache:
Mietverein.

Aber das ist doch der Punkt, es geht hier um Eigentum, wie 7 M's schon angemerkt hat...

Ich denk einfach, dass sie sich dem fügen muss, was da drin steht, alle sind Eigentümer dieses Grundstücks und müssen sich dran halten. Klar kann man diese imaginären Grenzen ziehen, aber das ist doch total schwachsinnig, sowas artet immer nur in Nachbarschaftsstreit, muss echt nicht sein...

Off-Topic
IceAge: Wenn du mit anderen Wegen Prozesskostenhilfe oder sowas meinst, dann bringt das im Endeffekt auch nicht viel, das musst man nämlich wenn man Pech hat wieder zurückzahlen, auch wenn man es bewilligt bekam. Bis zu vier Jahre später kann das noch eingefordert werden.


EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Ich glaub das n Mietverein nix bringt, ist dann eher sowas wie die Eigentümerversammlung, denk ich... da muss sowas beschlossen werden.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #37
:uups: DAS habe ich überlesen.

Wußte gar nicht, dass es bei in dem Falle 2 Eigentümern auch eine Hausordnung etc gibt.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #38
Das ist ja dort nochmal so mit Grundstücksgemeinschaft, Gartengemeinschaft und so, und dafür gibts dann halt ne Hausordnung
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #39
Mit schein verlangt der für die beratung nix oder kaum was.

Eigentum hin oder her es gibt klauseln in alln möglichen Verträgen die ungültig sind ,egal ob mit oder ohne unterschrift.
 
  • rechtliche frage: katze und gemeinschaftsgarten Beitrag #40
Mit was für nem Schein?!

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Eigentum hin oder her es gibt klauseln in alln möglichen Verträgen die ungültig sind ,egal ob mit oder ohne unterschrift.

Ja, aber trotzdem muss man net gleich mim Anwalt ankommen, wenn es eine Eigentümerversammlung gibt und die gibt es normaler Weise immer, dann werden solche Dinge dort besprochen und dementsprechend festgehalten. Ganz einfache, logische Sache... und wenn das dann da drin steht, haben sich alle dran zu halten, weil sie dabei waren, als es beschlossen wurde, wer nicht dabei war hat Pech gehabt, so läuft das...
 
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