Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration

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  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #41
Das mit dem Gesetz kannst du außen vor lassen. Ich stimme dir da zwar durchaus zu Fiesta, aber das Gesetz hat nun mal diese Lücke und damit hat man keinerlei Handhabe gegenüber den Tierärzten.

Ich verstehe das nicht als "Gesetzeslücke", sondern als mangelndes oder bewußtes oder nicht bewußtes Wissen/Auslegung/Interpretation/Lesart des Gesetzes.
Gesetze sind manchmal schwierig und für Otto Normal-Verbraucher kaum zu verstehen, dazu zähle ich mich auch, deshalb suche ich immer nach der Kommentierung der Gesetze soweit vorhanden oder bemühe einen Anwalt. Allerdings hat man in der Tat kaum Handhabe gegen TÄ, die sind eine besonders geschützte Spezies vor Gesetz in Fragen der Beweislastumkehr, auch wenn diese eindeutig sind, werden die seit Menschengedenken von Gerichten vereitelt,
diese Erfahrung musste ich machen beim Todesfall meines Rüden z.B., das ist aber eine andere Abteilung.

Wenn ich also den § 6 nehme, stützen sich alle TÄ nur auf § 6, Absatz 1, Punkt 5:
"zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung" (Punkt 1-4 gibt es gar nicht, wobei eigentlich Punkt 1 den TA-Bereich schon erklärt) ohne sich darum zu kümmern, was eigentlich damit gemeint ist, dazu gibt es eben den Kommentar zu Tierschutzgesetz zur näheren, eindeutigen Erklärung, damit es auch Dummies, wie ich z.B. verstehen:



darin wird eben auch Punkt 5 erklärt, ich habe oben nur einen kleinen Teil erwähnt, nur Kommentare und Erklärungen werden offenbar ignoriert.

Und ja, ich sehe das durchaus als Lücke, denn - wie ich schon schrieb - können wir meiner Meinung nach im Fall von Hunden nicht mehr von unkontrollierter Fortpflanzung reden. Allerdings ist das ein sehr dehnbarer und nicht klar definierter Begriff und so kann auch jemand sagen, dass es noch unkontrolliert ist solange auch nur ein einziger Unfallwurf pro Jahr vorhanden ist.

Es kann erst als Lücke und dehnbar gesehen werden, wenn alle dazu gängigen Kommentare die Lesart der TÄ bestätigen, genau das tun sie eben nicht.

Meiner Meinung nach ist damit eben gemeint, dass der Mensch keinen Einfluss darauf hat und in solchen Fällen ist eine Kastration/Sterilisation meiner Meinung nach auch absolut notwendig. Aber andere Menschen haben eben andere Meinungen und das Gesetz hat diese unklare Bezeichnung und solange das so ist kann man dahingehend wenig mit dem Gesetz argumentieren.

Dann hätte man sich den Punkt 5 komplett sparen können und genau so ist es eben nicht gemeint. Der Hund geht immer kontrolliert Gassi, es ist für Katzen im Freigang gedacht, für TH, Tsch-Orgas, jagdlich geführte Hunde, besondere Fälle von Tier- bzw. Hundehaltung wo mehrere Tiere auf einen Fleck sind. Nur weil Herrchen/Frauchen nicht aufpassen will ist das kein Grund gleich zum Skalpell zu greifen, diese Hunde sind ausgespart, wenn nicht, weiß ich nicht für wenn dann Punkt 5 gilt.



Und warum verlieren dann nicht täglich Tierärzte ihre Approbation?

Das kann ich Dir sagen: In erster Linie ist immer der HB/Patientenbesitzer beweispflichtig, dieser ist natürlich als Laie überfordert und kann es nicht, eine Beweislastumkehr gibt es nur bei "grob, fahrlässigen Verhalten durch den TA", dann müsste der TA beweisen, nur grob, fahrlässig muss der HB auch erst mal beweisen und genau an diesen Punkt scheitern alle, weil Gerichte mit tausend Argumenten dagegen halten und die Beweislastumkehr regelmäßig vereiteln, keiner wird nur weil mal "ein Köter gestorben ist oder eine Gebärmutter unrechtmäßig weggenommen wurde" dem TA die Existenz versauen und genau das ist der Punkt und die Wahrheit, so oder ähnlich auch im Internet zu recherchieren und mein Anwalt hat es auch bestätigt, das kann man alles vergessen, die TÄ sind vom Gesetz eine besonders, geschützte Spezies.



Eins noch: wenn ihr euch so sicher seit mit der Auslegung des Gesetzes, dann verklagt doch einfach mal nen Tierarzt oder zeigt ihn zumindest beim zuständigen Veterinäramt an.

Warum das nicht geht, habe ich gerade oben erklärt, außerdem geht der HB ja zum TA mit einem Anliegen und nicht der TA zum HB mit einem Angebot, warum sollte er den TA verklagen, wäre ja unsinnig. Erst wenn der Hund unter der OP verstirbt z.B. wäre das ein Schadensfall, dann ist aber immer noch der Hund dran schuld und hatte keine gute Kondition, der TA schuldet dem HB keinen Erfolg und dann kommt das zum Zug wieder, was ich oben schon schrieb zu den lustigen Beweisen.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #42
Tierärzte sind alles andere als eine gesetzesfreie Spezies. Tatsächlich werden sie von ihren Kollegen (Vetamt und höhere Stellen) extrem kontrolliert und nein, es gibt hier keine Vetternwirtschaft. Und sobald ein Tierarzt massiv gegen das Gesetz verstößt, was ja in deiner Interpretation des Gesetzes der Fall wäre, würden wir dagegen Anklage erheben. So wie wir es auch tun, wenn kupiert (was wirklich ein Verstoß gegen §6 ist) wird oder ähnlichem.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #43
Tierärzte sind alles andere als eine gesetzesfreie Spezies. Tatsächlich werden sie von ihren Kollegen (Vetamt und höhere Stellen) extrem kontrolliert und nein, es gibt hier keine Vetternwirtschaft. Und sobald ein Tierarzt massiv gegen das Gesetz verstößt, was ja in deiner Interpretation des Gesetzes der Fall wäre, würden wir dagegen Anklage erheben. So wie wir es auch tun, wenn kupiert (was wirklich ein Verstoß gegen §6 ist) wird oder ähnlichem.

Also, ich habe es ja nun durch und auch einen ehemaligen Vet.- Amt-Doc mal erklärt, da er auch Deiner Meinung war, das kannst Du alles vergessen, weil es vor Gericht ganz anders läuft, nämlich so wie ich es beschrieben habe und mein Anwalt mir wenig bis keine Aussichten auf Erfolg machte, der kennt den Ablauf zur Genüge. Das hat mit massiv gegen Gesetz verstoßen nichts zu tun, sondern im Recht gibt es ganz klare Regeln, Beweislagen und Vorgänge, mal ein Beispiel:
Der eine TA lehnte u.a. ab, den Ileus des Rüden zu beheben, das war zu einem Hausbesuch bei mir zu Hause. Nach Recht und Gesetz ist das grob fahrlässig und im Schadensfall (das Tier verstarb) muss der TA beweisen/Beweislastumkehr, dass er nicht schuldhaft handelte, dagegen hält das Gesetz und mein Anwalt meinte dazu: haben sie Beweise/Zeugen, dass der TA das so gesagt hat, sonst können wir es vergessen und wir mussten es vergessen, den das Gesetz und die Beweisforderung der Justiz sind natürlich völlig realitätsfremd, in meinen Fall u.v.a. war ich allein mit Hund und TA im Haus, kein Zeuge weit und breit und einen "kleinen unsichtbaren Zeugen" hat man nie in der Jackentasche, ergo hat es den Satz nie gegeben, nur ein Beispiel, wie im Vorfeld über die Beweislage vereitelt wird und eine Klage unmöglich wird, daran wird auch ein Vet.-amt nichts ändern. Gibt es überhaupt ein Urteil in der Richtung, wo ihr Anklage erhoben habt ? Ich glaube eher, nein, ansonsten gib mal die Daten durch.

Gesetzesfreie Spezies meinte ich nicht, sie werden aber vom Gesetz so gedeckelt, das kein Fall dem TA die Existenz zerstört. Die wenigen Fälle und Urteile die es gibt, betreffen unumgängliche Sachen, wo mal jemand durchgekommen ist, das dürfte kaum eine Hand voll ausmachen bei Hunden, wogegen Züchter-Käufer schon eher besser läuft, natürlich gegen den Züchter.

Nenne mir doch mal einen Fall, wo ein TA massiv gegen ein Kupierverbot verstößt ? Wie soll das ablaufen, wer kontrollieren ? Das Vet.-amt ? Die sind so überlastet und haben schlimmere Aufgaben zu lösen als nun ausgerechnet einen TA xy zu kontrollieren. Mir ist davon nichts bekannt, das ein Vet.-amt je einen TA bezüglich "Organentnahme" besucht hätte und nach § 7, kann man auch schreiben, das es passt. Auch wenn wir in einem Forum sind, sollten wir uns um realitätswahre Abläufe bemühen und nichts schön schreiben.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #44
Also, ich habe es ja nun durch und auch einen ehemaligen Vet.- Amt-Doc mal erklärt, da er auch Deiner Meinung war,
Na das sollte dir aber mal langsam zu denken geben, ob das nur eine Meinung ist oder vielleicht dann doch eher die Gesetzeslage ;).

Das hat mit massiv gegen Gesetz verstoßen nichts zu tun, sondern im Recht gibt es ganz klare Regeln, Beweislagen und Vorgänge, mal ein Beispiel:
Der eine TA lehnte u.a. ab, den Ileus des Rüden zu beheben, das war zu einem Hausbesuch bei mir zu Hause.
Du wolltest, dass er bei dir zuhause einen Ileus operiert? Das wäre auch grob fahrlässig. Der kann doch keine so aufwendige Narkose wie sie für eine Ileus OP von Nöten ist zuhause durchführen. Von der Sterilität in deinem Wohnzimmer mal ganz abgesehen.
Davon mal ganz abgesehen kapier ich nicht, wo der Zusammenhang zwischen einer eventuellen Fehldiagnose/behandlung und einer Kastration liegen soll. Das sind vor dem Gesetz zwei absolut unterschiedliche Paar Schuh.

Gibt es überhaupt ein Urteil in der Richtung, wo ihr Anklage erhoben habt ? Ich glaube eher, nein, ansonsten gib mal die Daten durch.
Glaubst du allen Ernstes, ich schick dir jetzt über ein Internetforum irgendwelche Daten zu alten oder akutellen Fällen?!?

Nenne mir doch mal einen Fall, wo ein TA massiv gegen ein Kupierverbot verstößt ?
Na für gewöhnlich meldet das jemand beim zuständigen Amt und dann läuft da einer von uns hin und schaut da die Akten durch ...
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #45
Na das sollte dir aber mal langsam zu denken geben, ob das nur eine Meinung ist oder vielleicht dann doch eher die Gesetzeslage ;).

Meinen Fall habe ich erklärt und natürlich ist es die Gesetzeslage, was sonst.

Du wolltest, dass er bei dir zuhause einen Ileus operiert? Das wäre auch grob fahrlässig. Der kann doch keine so aufwendige Narkose wie sie für eine Ileus OP von Nöten isOMG, natürlich nicht, aber ich habe es angesprochen den Ileus aufzuheben, dann wäre ich in die Praxis gefahren bei einer OP, ist doch eigentlich klar, oder ?t zuhause durchführen. Von der Sterilität in deinem Wohnzimmer mal ganz abgesehen.

OMG, natürlich nicht, aber ich habe angesprochen den Ileus aufzuheben, dann wäre ich in die Praxis gefahren bei einer OP, ist doch eigentlich klar, oder ?
Nur eine OP ist dazu nicht nötig gewesen, es geht auch anders. Keiner schreibt was vom Wohnzimmer, nur Du.


Davon mal ganz abgesehen kapier ich nicht, wo der Zusammenhang zwischen einer eventuellen Fehldiagnose/behandlung und einer Kastration liegen soll. Das sind vor dem Gesetz zwei absolut unterschiedliche Paar Schuh.

Zur Erinnerung: Du hattest geschrieben, dass ihr anklagt bei Verstößen/Kastration, ich meinte dazu: dass Patientenbesitzer in keiner guten Position wären, da er beweisen muss und die Beweislastumkehr ständig vereitelt wird und brachte Beispiele von meinem Fall und Erfahrung dazu, welcher Fall ist völlig egal, es ging um Regeln vor Gericht, die ihr auch nicht ändern könnt.


Glaubst du allen Ernstes, ich schick dir jetzt über ein Internetforum irgendwelche Daten zu alten oder akutellen Fällen?!?

Ich weiß nicht, was das jetzt soll, Du musst doch für deine o.g. Behauptungenzu mindestens die Urteile parat haben, das geht per Internet innerhalb weniger Sekunden, so aber machst Du Dich selber unglaubwürdig, indem einfach etwas geschrieben wird und im Raum steht mit Fragezeichen.


Na für gewöhnlich meldet das jemand beim zuständigen Amt und dann läuft da einer von uns hin und schaut da die Akten durch ...

Wie alles von Dir, wieder nur geschrieben ohne jeden konkreten Hinweis. Ich habe alles schon dazu gesagt und ich kann meine kostbare Lebenszeit sehr viel sinnvoller verbringen als mir hier sinnfreien Text anzulesen. Lass es doch sein, wenn Du schon nicht mal mehr die Zusammenhänge von Deinen letzten Posting weißt und irgend etwas
schreibst wie oben im 3.Part. Unglaublich.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #46
Meinen Fall habe ich erklärt und natürlich ist es die Gesetzeslage, was sonst.
Hm, reden wir jetzt über Fehlbehandlungen oder über §6 Verstöße? Das sind zwei verschiedene Sachen...

OMG, natürlich nicht, aber ich habe angesprochen den Ileus aufzuheben, dann wäre ich in die Praxis gefahren bei einer OP, ist doch eigentlich klar, oder ?
Nur eine OP ist dazu nicht nötig gewesen, es geht auch anders. Keiner schreibt was vom Wohnzimmer, nur Du.
Naja, du hattest geschrieben:
das war zu einem Hausbesuch bei mir zu Hause, daraus kann ich nichts anderes lesen, als dass er zuhause hätte behandeln sollen. Aber davon mal abgesehen, woher wusstest du, dass es ein Ileus ist, ohne Röntgenbild?

Zur Erinnerung: Du hattest geschrieben, dass ihr anklagt bei Verstößen/Kastration, ich meinte dazu: dass Patientenbesitzer in keiner guten Position wären, da er beweisen muss und die Beweislastumkehr ständig vereitelt wird und brachte Beispiele von meinem Fall und Erfahrung dazu, welcher Fall ist völlig egal, es ging um Regeln vor Gericht, die ihr auch nicht ändern könnt.
Du schreibst, dass Kastrationen gemäß §6 verboten wären. Wo greift da jetzt genau die Beweislastumkehr?

Ich weiß nicht, was das jetzt soll, Du musst doch für deine o.g. Behauptungenzu mindestens die Urteile parat haben, das geht per Internet innerhalb weniger Sekunden, so aber machst Du Dich selber unglaubwürdig, indem einfach etwas geschrieben wird und im Raum steht mit Fragezeichen.
Ich muss dir überhaupt nichts beweisen. Würdest du die Gesetzestexte richtig lesen können, wären wir eh schon längst fertig mit der Diskussion.

Wie alles von Dir, wieder nur geschrieben ohne jeden konkreten Hinweis.
Das stimmt nicht. Ich hab dir §6 zitiert, da steht klar drin, was erlaubt ist und was nicht und das ist ein sehr konkreter Hinweis. Das ist nämlich ein Gesetzestext, das gilt vor dem Gericht, weißt du. Und das ist von unserer Regierung verabschiedet.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #47
Ich habe nicht geschrieben dass Kastrationen verboten sind, sondern nur verboten wenn keinerlei medizinische Indikation gegeben ist und wenn Du allen Ernstes behaupten willst, dass eine „ unkontrollierte Fortpflanzung“ nur durch Kastration zu unterbinden ist, dann musst Du Dir die Frage gefallen lassen, wie viel Du überhaupt von Hundehaltung verstehst ? Kastration ist eine Amputation analog wie das Kupieren von Ohr und Rute und wenn sie dazu dient vom HB unerwünschte, niedrige Beweggründe zu befriedigen, dann frage ich mich schon nach der Rechtmäßigkeit solcher Amputationen. Das noch zu unterstützen, dafür geht mir jedes Verständnis ab, zumal wir ja noch die Sterilisation haben.

§ 6 alleine zu zitieren geht schon mal gar nicht ohne Auslegungen und Kommentare zu beachten, Du reduzierst alles auf unkontrollierte Fortpflanzung und Kastration, was darunter zu verstehen ist, findest Du bei Lorz/Metzger z.B. sind ja nun keine dummen Leute, oder vielleicht liest Du mal Dr. Dr. habil. Bodo Busch’s Auslegung, das kommt aus dem Tierschutz, dann weißt Du was ich meine.
Keine Angst, ich lese das Gesetz schon richtig, nur offenbar ignorierst Du jede Auslegung und Kommentar dazu, nach dem eben nicht alles kastriert werden darf.

Wenn Du immer alles durcheinander bringst hast Du zwei Möglichkeiten: entweder Du merkst Dir den Diskussions-Verlauf oder Du liest einfach noch einmal nach, so macht es keinen Sinn die Beweislastumkehr und woraus sie entstanden ist, zum gefühlten 10 mal zu erklären.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #48
Es geht nicht um eine Auslegung des Gesetzes von Person xy, sondern so wie das Gesetz gedacht ist. Und darin steht klar, dass eine Entfernung von Organen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung erlaubt ist. Ende und Punkt. Da greift keine Beweislastumkehr, kein eigentlich machen sich alle Tierärzte strafbar, aber wo kein Kläger, da kein Richter, sondern schlicht und ergreifen die Tatsache, dass es erlaubt ist.
Immerhin könnten wir ja auch alle Katzen einsperren, sie müssen ja keine Freigänger sein oder Frettchen so lang mit Medikamenten behandeln bis sie es irgendwie überleben nicht kastriert zu sein oder Hengste auf Hengstkoppeln halten, kloppen sie sich halt mal ein bisschen, aber es gibt ja Medizin gegen alles.
Wenn man es so auslegt wie du, dann findet man immer einen Grund gegen die Kastration.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #49
Um euch mal aus eurem Dialog herauszuholen:
Wie ich schon schrieb reicht eine wesentlich schonendere Sterilisation vollkommen aus, um die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Eine Kastration (eine tatsächliche Entnahme mit schwerwiegenden Folgen für das Hormonsystem) ist also gar nicht notwendig. Wobei man bei einer Sterilisation meistens zur Sicherheit auch ein Stück entnimmt, aber nötig wäre es an sich nicht und demnach würde man bei einer Sterilisation die Fortpflanzung verhindern können, ohne die Entnahme eines Körperteils. Warum hat das keine Auswirkungen auf das Gesetz, frage ich mich. :eusa_think:
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #50
Weil im Gesetz nicht nur zur unkontrollierten Fortpflanzung, sondern auch "zur weiteren Nutzung oder Haltung" steht.

Und warum wird es bei Hunden so kritisch diskutiert, während es bei Katzen, Pferden, Frettchen oder Kaninchen ok ist? Auch diese Tiere könnt man entweder einfach einsperren oder sterilisieren.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #51
Katzen: Sind oft Freigänger, somit unkontrolliert.
Pferde: Hengste kannst du sonst nur isoliert halten.
Kaninchen: ebenso, Kastration oder Isolation.
Frettchen: werden Dauerrollig und somit krank.

Hunde sind kontrollierbar, werden durch Hormone nicht krank (durch einen Wegfall aber sehr wohl) und müssen nicht isoliert werden.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #52
Katzen: Kann man wunderbar auch in der Wohnung halten, auch ein gleichgeschlechtlichen unkastriertes Paar geht.
Hengste: Hengstkoppeln sind möglich
Kaninchen: können in gleichgeschlechtlichen Paaren gehalten werden.
Frettchen: könnte man mit Hormonen einstellen.

Hunde werden weder durch noch ohne die Kastration zwangsläufig krank. Die Chancen stehen höchstens 50:50
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #53
Richtig. Bei Hunden ist es alleine aus ihrer Natur heraus wesentlich einfacher sie "natürlich" zu halten. Ich schrieb das schon mal irgendwo. Bei Hunden ist es vollkommen normal, dass das "Rudel" wichtiger ist als die eigene Fortpflanzung und auch, dass sich nur wenige Hunde fortpflanzen dürfen und manche niemals im Leben "ran dürfen". Bei Katzen steht die Fortpflanzung aber ganz oben und die Hormone machen ihnen bei unserer Lebensweise daher durchaus mehr Stress als den meisten Hunden (wie gesagt gibt es auch - und leider auch immer mehr - Hunde, bei denen der Stress ins krankhafte rutscht, dort ist eine Kastration mMn auch durchaus ohne medizinische Indikation angebracht, eben wie bei den meisten Katzen; selbst wenn sie nur in der Wohnung leben sollten). Das ist aber soweit nur meine Meinung.

Eine Kastration beim Hund ist nicht generell notwendig, sondern nur in wenigen Ausnahmen. Da ist es egal ob man sich auf die unkontrollierte Fortpflanzung oder die medizinische Indikation oder die weitere Nutzung und Haltung berufen möchte. Der "normale" Hund kommt wunderbar mit den Hormonen und all den Folgen davon zurecht und Welpen lassen sich auf mehrfache Weise ohne Kastration verhindern.

Edit: Oh, darf man fragen woher du diese tolle 50:50 Chance hast? Hast du den Thread überhaupt gelesen?
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #54
Katzen: Kann man wunderbar auch in der Wohnung halten, auch ein gleichgeschlechtlichen unkastriertes Paar geht.
Hengste: Hengstkoppeln sind möglich
Kaninchen: können in gleichgeschlechtlichen Paaren gehalten werden.
Frettchen: könnte man mit Hormonen einstellen.

Hunde werden weder durch noch ohne die Kastration zwangsläufig krank. Die Chancen stehen höchstens 50:50

Katzen: Können leichter ausbüchsen als man glaubt. Grade wenn Katzen rollig werden tun sie alles, um an ihren Mann zu kommen. Kater neigen in der Wohnung zum Markieren und verstärktem terretorialem Verhalten. Und ein unkastrierter Kater ausgebüchst, produziert auch Nachwuchs.
Mit Pferden kenn ich mich nicht gut genug aus.
Kaninchen: Vertragen sich in gleichgeschlechtlichen Gruppen weniger gut. Insbesondere Rammler. Hormonstress bleibt erhalten, der in Gefangenschaft zu unkontrolliertem Besteigen von Artgenossen führt.
Frettchen: Ernsthaft? Mein Tier sein Leben lang unter Drogen setzen? Und das soll dann nicht der Gesundheit schädigen?
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #55
Edit: Oh, darf man fragen woher du diese tolle 50:50 Chance hast? Hast du den Thread überhaupt gelesen?
Aus meinem Studium ;)

Ich hab auch schon Hunde aus dem Fenster springen sehen, um zu ihrem Partner zu kommen. Ich kenn mehrere super funktionierende gleichgeschlechtliche Kaninchengruppen, darunter auch Rammler in Paarhaltung. Zu den Frettchen: ich halte das nicht für schlau, wollte nur mal eine Gegenseite darstellen.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #56
Ich muss gestehen, ich weiß gar nicht so recht, wo diese Diskussion hinführen soll.
Ist es nun die Frage, ob eine Kastration tierschutzwidrig ist?
Oder geht es einfach nur darum, dass Kastrationen angeblich schädlich bzw. gesund für Hunde sind? Weil in diesem Fall könnt ihr lange diskutieren, da wird sich nie eine Lösung finden.
Ich habe einen kastrierten Rüden und ich denke mir öfter, es wäre besser, man hätte ihm seine Eier gelassen, weil er sehr, sehr devot ist. Schon fast in der Opferrolle, dass dominante Hunde gern auf ihn losgehen.
Unser Besuchshundi grade ist ein unkastrierter Rüde und der hat eine total hormongesteuerte Leinenaggression. Da hab' ich den Besitzern auch schon vorgeschlagen es mal mit einem Hormonchip oder einer Kastra zu versuchen, um das in den Griff zu kriegen.

Der Hormonstress ist m.M.n. nicht natürlich. Denn wir halten hier Haustiere, das hat mit der Natur nicht mehr sonderlich viel zutun. In der Natur ist es nicht normal, dass der sexualtrieb nicht ausgelebt werden darf und es ist auch nicht normal, dass Hunde, die sich eigentlich nie begegnen, sich ein Revier teilen müssen. Wir schaffen also eine künstliche Situation mit künstlich erschaffenen Problemen.
Der Hormonstress bei zwei Rüden, die sich an der Leine ankeifen oder wenn der Rüde pfienzt und pfienzt, weil die Nachbarhündin läufig ist, er aber nicht ran darf, resultieren ja aus unserem Verhalten und was die Natur der Tiere damit anfängt.
Also finde ich es falsch zu sagen: "Die müssen da durch!"

Ich hab' jetzt nur von Rüden gesprochen, einfach, weil ich mit Hündinnen kaum Erfahrung hab. Da fällt mir nur ein, dass meine Schwester erzählt hat, dass ihre Hündin durch ihre erste Läufigkeit Probleme mit anderen Hunden und Menschen entwickelt hat und dass sie sich wünsche, sie frühkastriert zu haben.

Ich bin der Meinung, es sollte jeder für sich nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, wie man vorgeht. Solange es nicht um ethische oder tierschutzrelevante Fakten geht, ist es den Leuten eben selbst überlassen und stellt euch vor: Man kann es so oder so sehen!
Wobei es mich durchaus auch ärgert, wenn Männer ihre Rüden, die es dringend nötig hätten, aus ihrer eigenen Beschneidungsangst her nicht kastrieren lassen wollen ...

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Ich kenn mehrere super funktionierende gleichgeschlechtliche Kaninchengruppen, darunter auch Rammler in Paarhaltung.

Ausnahmen bestätigen die Regel :eusa_whistle:
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #57
Oh, dann muss das aber ein komisches Studium gewesen sein, wo es Daten gibt, die es noch gar nicht gibt. :eusa_shhh:

Gibt es bestimmt. Hast du gelesen was ich dazu geschrieben habe? Anscheinend nicht.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #58
Ok, was ich sagen will sind zwei Sachen:

1. Kastrationen sind KEIN Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

2. Gesundheitlich und Verhaltenstechnisch gibt es ein Pro und Kontra. Dieses hält sich etwa 50:50 die Waage und jeder muss entscheiden, was für ihn selbst und seinen Hund - und hier spielt die Lebenssituation, die Rasse, die Aufgabe des Hundes und vieles mehr mit rein - das Sinnvollste ist.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Oh, dann muss das aber ein komisches Studium gewesen sein, wo es Daten gibt, die es noch gar nicht gibt. :eusa_shhh:
Nennt sich Tiermedizin und dabei lernt man auch viele Sachen, die in der Klinik beobachtet werden...
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #59
Wobei es mich durchaus auch ärgert, wenn Männer ihre Rüden, die es dringend nötig hätten, aus ihrer eigenen Beschneidungsangst her nicht kastrieren lassen wollen ...

Und mich ärgert es, dass Kastration als etwas Positives und vollkommen Normales dargestellt wird. Als Lösungsmittel für alles ohne negative Folgen.
Es wird nicht gefragt "ob" man kastriert, es wird gefragt "wann" man es vorhat und das ist meiner Meinung nach vollkommen falsch.

Es gibt Fälle wo eine Kastration beim Hund notwendig ist, sei das medizinische Indikation oder tatsächlich hormonell gesteuertes Verhalten/Stress. Das rechtfertigt aber nicht die generelle Kastration aller Tiere und damit eben auch der Tiere, die niemals Probleme gehabt hätten.

Die Hormone sind wichtig für den Körper. Nicht nur aus sexueller Sicht. Lest doch einfach mal den Thread.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #60
Ich habe den Thread gelesen und bin dennoch der Meinung, es sollte jeder für sich entscheiden ;)
 
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