- Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #41
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Fiesta1
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Das mit dem Gesetz kannst du außen vor lassen. Ich stimme dir da zwar durchaus zu Fiesta, aber das Gesetz hat nun mal diese Lücke und damit hat man keinerlei Handhabe gegenüber den Tierärzten.
Ich verstehe das nicht als "Gesetzeslücke", sondern als mangelndes oder bewußtes oder nicht bewußtes Wissen/Auslegung/Interpretation/Lesart des Gesetzes.
Gesetze sind manchmal schwierig und für Otto Normal-Verbraucher kaum zu verstehen, dazu zähle ich mich auch, deshalb suche ich immer nach der Kommentierung der Gesetze soweit vorhanden oder bemühe einen Anwalt. Allerdings hat man in der Tat kaum Handhabe gegen TÄ, die sind eine besonders geschützte Spezies vor Gesetz in Fragen der Beweislastumkehr, auch wenn diese eindeutig sind, werden die seit Menschengedenken von Gerichten vereitelt,
diese Erfahrung musste ich machen beim Todesfall meines Rüden z.B., das ist aber eine andere Abteilung.
Wenn ich also den § 6 nehme, stützen sich alle TÄ nur auf § 6, Absatz 1, Punkt 5:
"zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung" (Punkt 1-4 gibt es gar nicht, wobei eigentlich Punkt 1 den TA-Bereich schon erklärt) ohne sich darum zu kümmern, was eigentlich damit gemeint ist, dazu gibt es eben den Kommentar zu Tierschutzgesetz zur näheren, eindeutigen Erklärung, damit es auch Dummies, wie ich z.B. verstehen:
http://www.beck-shop.de/Lorz-Metzger-Tierschutzgesetz/productview.aspx?product=18152
darin wird eben auch Punkt 5 erklärt, ich habe oben nur einen kleinen Teil erwähnt, nur Kommentare und Erklärungen werden offenbar ignoriert.
Und ja, ich sehe das durchaus als Lücke, denn - wie ich schon schrieb - können wir meiner Meinung nach im Fall von Hunden nicht mehr von unkontrollierter Fortpflanzung reden. Allerdings ist das ein sehr dehnbarer und nicht klar definierter Begriff und so kann auch jemand sagen, dass es noch unkontrolliert ist solange auch nur ein einziger Unfallwurf pro Jahr vorhanden ist.
Es kann erst als Lücke und dehnbar gesehen werden, wenn alle dazu gängigen Kommentare die Lesart der TÄ bestätigen, genau das tun sie eben nicht.
Meiner Meinung nach ist damit eben gemeint, dass der Mensch keinen Einfluss darauf hat und in solchen Fällen ist eine Kastration/Sterilisation meiner Meinung nach auch absolut notwendig. Aber andere Menschen haben eben andere Meinungen und das Gesetz hat diese unklare Bezeichnung und solange das so ist kann man dahingehend wenig mit dem Gesetz argumentieren.
Dann hätte man sich den Punkt 5 komplett sparen können und genau so ist es eben nicht gemeint. Der Hund geht immer kontrolliert Gassi, es ist für Katzen im Freigang gedacht, für TH, Tsch-Orgas, jagdlich geführte Hunde, besondere Fälle von Tier- bzw. Hundehaltung wo mehrere Tiere auf einen Fleck sind. Nur weil Herrchen/Frauchen nicht aufpassen will ist das kein Grund gleich zum Skalpell zu greifen, diese Hunde sind ausgespart, wenn nicht, weiß ich nicht für wenn dann Punkt 5 gilt.
Und warum verlieren dann nicht täglich Tierärzte ihre Approbation?
Das kann ich Dir sagen: In erster Linie ist immer der HB/Patientenbesitzer beweispflichtig, dieser ist natürlich als Laie überfordert und kann es nicht, eine Beweislastumkehr gibt es nur bei "grob, fahrlässigen Verhalten durch den TA", dann müsste der TA beweisen, nur grob, fahrlässig muss der HB auch erst mal beweisen und genau an diesen Punkt scheitern alle, weil Gerichte mit tausend Argumenten dagegen halten und die Beweislastumkehr regelmäßig vereiteln, keiner wird nur weil mal "ein Köter gestorben ist oder eine Gebärmutter unrechtmäßig weggenommen wurde" dem TA die Existenz versauen und genau das ist der Punkt und die Wahrheit, so oder ähnlich auch im Internet zu recherchieren und mein Anwalt hat es auch bestätigt, das kann man alles vergessen, die TÄ sind vom Gesetz eine besonders, geschützte Spezies.
Eins noch: wenn ihr euch so sicher seit mit der Auslegung des Gesetzes, dann verklagt doch einfach mal nen Tierarzt oder zeigt ihn zumindest beim zuständigen Veterinäramt an.
Warum das nicht geht, habe ich gerade oben erklärt, außerdem geht der HB ja zum TA mit einem Anliegen und nicht der TA zum HB mit einem Angebot, warum sollte er den TA verklagen, wäre ja unsinnig. Erst wenn der Hund unter der OP verstirbt z.B. wäre das ein Schadensfall, dann ist aber immer noch der Hund dran schuld und hatte keine gute Kondition, der TA schuldet dem HB keinen Erfolg und dann kommt das zum Zug wieder, was ich oben schon schrieb zu den lustigen Beweisen.