- Bemerkenswerte Erlebnisse und Sätze mit Hund Beitrag #1.381
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Naja, es gibt Bundesländer (Hessen, BaWü), da darf ein Hund erst genehmigt werden, wenn er einen Wesenstest hat. Ohne keine Vermittlung bzw. keine legale Haltung. Besteht der Hund nicht, ist er unwiderlegbar gefährlich und darf auch nicht mehr vermittelt werden. Da finde ich NRW dann doch angenehmer. Hier kannst du in Ruhe für den Test trainieren und ihn auch mehrmals machen, wenn man beim ersten Mal nicht besteht. Klar, Maulkorb und kurze Leine sind Mist, aber wenigstens kann man ihn offiziell schon halten
und ja, es wird kontrolliert: aber nur in den Städten. Wie gesagt, ich wohn jetzt seit Anfang 2014 wieder auf dem Land, hier läuft kein Amt rum und kontrolliert. Ich musste zu Anfang aufpassen zwecks Nachbarschaft, aber sobald ich in der Pampa war, kamen Maulkorb und Leine ab 
In NRW macht man den Wesenstest übrigens im Alter von 15-18 Monaten, also dann, wenn Hund ausgewachsen und charakterlich gefestigt ist. Solange hat der Hund eine automatische Maulkorb- und Leinenbefreiung, solange man nachweisen kann, dass der Hund regelmäßig eine Hundeschule besucht. So auch beim Fall Pascha, der Rottweiler, der gestern eingeschläfert wurde, weil er im Juli das 2jährige Mädchen angriff. Der Hund war noch nicht wesenstestpflichtig. Allerdings hätte die Hundeschule meines Erachtens nach melden müssen, dass der Hund deutliche Fehlprägungen hatte.
In NRW macht man den Wesenstest übrigens im Alter von 15-18 Monaten, also dann, wenn Hund ausgewachsen und charakterlich gefestigt ist. Solange hat der Hund eine automatische Maulkorb- und Leinenbefreiung, solange man nachweisen kann, dass der Hund regelmäßig eine Hundeschule besucht. So auch beim Fall Pascha, der Rottweiler, der gestern eingeschläfert wurde, weil er im Juli das 2jährige Mädchen angriff. Der Hund war noch nicht wesenstestpflichtig. Allerdings hätte die Hundeschule meines Erachtens nach melden müssen, dass der Hund deutliche Fehlprägungen hatte.