Brauche ganz dringend Rat!

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Bellinchen

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Hallo Leute,

ich brauche dringend eure Hilfe und euren Rat.
Am langen WE haben sich bei uns die Ereignisse überschlagen. In Kurzform zur Vorgeschichte: meine Stiefschwester hat einen Typen kennen gelernt, der ihr eines abends zu ihrem Labradormischling einen kleinen Siambull-Staffordshire Mix mitgebracht hat (8 Monate alt). Ein sehr freundlicher kleiner Kerl, und wirklich lieb.
Mit dem Typen hat was nicht gestimmt, der wurde am Donnerstag verhaftet, plötzlich (das ist jetzt wirklich die Kurzversion). Der Hund war ja da bei meiner Schwester und der Typ war bereit (auf dem Revier) den Hund zu verkaufen sonst wäre er ins Tierheim gekommen. Da wir den kleinen alle lieben, bin ich mit meinem Freund aufs Revier gefahren und hab den Hund gekauft (mit Kauvertrag, direkt bei der Polizei).
Wir haben mittlerweile auch rausgefunden, das der kleine aus einer illegalen Zucht stammt und der Typ kauft öfters Hunde um sie teurer weiter zu verkaufen.

Der kleine wohnt nun momentan bei Freunden meiner Schwester, die ihn eigentlich auch behalten wollen (sie haben ihn am Donnerstag abend mitgenommen, weil es einfach auch für meine Schwester nervlich zuviel war), sind nette Leute, die haben ein Haus mit Garten und sind auch wirklich gut zu dem Hund.
Ich bin aber momentan der rechtliche Besitzer dieses Hundes. Wir haben ihn gestern auch dort besucht.
Das Problem ist jetzt folgendes, der Hund wird auf der Kampfhundliste 2 geführt, hat Leinen- und Maulkorbzwang, kann aber durch einen Wesenstest davon befreit werden. Steuer kostet er natürlich auch einiges (um die 600 Euro im Jahr). Ich war gestern bei den Leuten, und habe ihnen das mitgeteilt, das es da auch nichts zu tricksen gibt oder ähnliches, der Hund muss ordentlich angemeldet werden und auch einen Maulkorb tragen, er ist ja durch die Sache jetzt auch bei der Polizei registriert und es kann sein, das dies auch überprüft wird nach einiger Zeit, was mit dem Hund ist und ob das alles ordentlich angemeldet ist.

Auf die Frage hin, wegen dem vielen Geld das der Hund kostet und s weiter, hat der Mann erst versucht da ein wenig auszuweichen. Es sind wirklich nette Leute, ich hab den Hund dort gesehen, er fühlt sich da sehr wohl, aber die haben eben nicht soo viel Geld zur Verfügung und ich hab halt Bedenken ob die das stemmen können, bzw. den Hund so anmelden wie es sich gehört und auch mit ihm zum Wesenstest gehen (was ich befürworte, denn immer mit Maulkorb, das will ich eigentlich nicht).

So, nun überlege ich hin und her.
Mein Problem ist (wie ihr euch jetzt bestimmt fragt), ich habe 3 Katzen und ich hab keine Ahnung ob der kleine sich mit Katzen versteht. Mein Kater ist zwar ein Hosenscheisser vor dem Herrn, aber als der kleine Hund meiner Freundin da war, war das jetzt auch kein Megafiasko. Er fand es nicht gut, aber auch nicht super schrecklich.
Die 2 anderen waren neugierig.
Der Hund ist 8 Monate alt, ein Zuckerstück vor dem Herrn, er will immer spielen und freut sich über alles und jeden.
Eigentlich wollte ich keinen Hund und auch wegen der Katzen, das ist ein Problem und ich bin echt hin und her gerissen. Zeit hätten wir und das Geld ist auf jeden Fall da das ganze ordentlich abzuwickeln.
Freund und ich gehen dieses Jahr auch getrennt in Urlaub und wenn wir mal tagsüber gar nicht da sind kann ihn meine Schwester zu sich nehmen, ihr Hund und er, sind ja dickste Freunde.
Ich hoffe ja das ich ihn mit ins Büro nehmen kann, aber das soll erstmal nicht auf die Entscheidung einwirken.

Kann mir jemand was zu der Katzensache sagen?

LG
Bellinchen
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #2
Hallo also da er ein junger Hund ist und sich ncht agressif den Katzen gegenüber verhällt sollte das kein Problem sein. Sind deine Katzen freigänger? Katzen sind eigenwillige Geschöpfe aber wenn schon 2 von deinen 3 Katze nuegierig snd denke ich das die dritte folgen würde oder ihn einfach ignoriert. Stell nur sicher das jeder seinen sicheren Futterplatz hat und alle mit der selben Aufmerksamkeit versorgt werden. eine freundin von mir nimmt regelmässig Hunde aus dem Tierheim auf , um hnen ein Heim bis zur weitervermittlung zu geben, sie selbst hat 2 Katzen und die sind nicht besonders angezogen von den Hunden , gewöhnen sich aber immer nach 2-3 Tagen daran. Du solltest nur aufpassen das du sie zu beginn nicht alleine lässt das wenn dein Hündchen zu neugierig ist es gefährlich für ihn werden kann.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #3
Nein meine Katzen sind keine Freigänger. Sind alle drei im Haus.
Platz haben wir aber genug.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #4
also wenn der hund auf den halter hört und ihm nicht auf der nase rumtanzt sollte das okay gehen mit den katzen. meiner mag grundsätzlich keine katzen buw. jat er sie zum jagen gerne, aber wenn ivh ihm klar mache, dass die dazu gehört und er sie in ruhe zu lassen hat ist das okay für ihn. bei hasen und mäusen isses das selbe, wenn er weiß die gehören dazu isses okay. freunde werden sie halt nicht. die ersten paat tage muss man halt die augen etwas offen halten. kommt sicher auch etwas drauf an wie man die tiere miteinander bekannt macht

liebe grüßwe
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #5
Das Problem ist jetzt folgendes, der Hund wird auf der Kampfhundliste 2 geführt, hat Leinen- und Maulkorbzwang, kann aber durch einen Wesenstest davon befreit werden.

Falsch. Da ein Staffordshire Terrier mit drin ist, ist er Kategorie 1 (!) und da er älter als 6 Monate ist und keinen Wesenstest hat, darf man diesen Hund gar nicht halten. Lediglich Hunde aus dem Tierheim, mit denen man dann den Wesenstest macht, dürfen genehmigt werden. Der Hund ist illegal zur Zeit und du hast ein mächtiges Problem, wenn du den einfach so übernimmst.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #6
Stimmt nicht Zufallsprodukt
sie kommt aus Karlruhe, das gehört zum Bundesland Baden-W. und in BW ist der Staff Rasseliste 2!!!
kannst du auch bei Wikipedia nachlesen ;-)
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #7
Es geht doch um einen Am. Staff und nicht um einen Staffbull, oder?
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #8
Es geht doch um einen Am. Staff und nicht um einen Staffbull, oder?

Also Staff ist für mich der American Staffordshire Terrier, deswegen bin ich auch von dem ausgegangen.

Wenn der oben genannte Hund ein Mix aus StaffBull ist, sollte man das auch so schreiben.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #9
der Am. Steff sowie der Staffbull sind beide in BW auf Liste 2
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #10
Stimmt nicht Zufallsprodukt
sie kommt aus Karlruhe, das gehört zum Bundesland Baden-W. und in BW ist der Staff Rasseliste 2!!!
kannst du auch bei Wikipedia nachlesen ;-)

Orientiere dich nicht an Wikipedia, sondern an der Hundeverordnung von Ba-Wü und da wird ganz klar von den Rassen her differenziert.

(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.

(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.

Quelle: Verordnung Ba-Wü

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

der Am. Steff sowie der Staffbull sind beide in BW auf Liste 2

Nein. Siehe meinen Beitrag.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #11
ja dann lies das mal ganz genau!!
und auch wirklich aus dem Gesetz und nicht auch von irgendeiner Homepage...

und da können beide in BW durch einen Wesenstest ihre Ungefährlichkeit widerlegen und sind nicht grundsätzlich verboten zu halten...

Zitat ohne Kennzeichnung und Quelle entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #12
Ich habe auch nirgends geschrieben, dass die Rasse grundsätzlich verboten ist. Aber der Hund muss mit 6 Monaten einen vorläufigen Wesenstest ablegen, ansonsten muss man ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachweisen. Steht ebenfalls in der Verordnung.

Und im Übrigen ist mein Zitat aus dem Gesetz oder ist da jetzt irgend ein Unterschied zu deiner "Zitierung"?
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #13
also das mit dem Wesentest steht dort so nicht, weil vor 6 Monaten einen Test zu machen ist ja irgendwie auch schwachsinnig, ist ja noch ein Bebi.. (habe mit meinem übrigens einen Wesenstest gemacht...)

und das Interesse kann sie ja nachweisen und die Haltung beantragen... da sie ja schreibt sie hat das mit der Polizei geregelt und ihn durch die ja vom Freund der Schwester übernommen...

Zitat ohne Quelle und Kennzeichnung entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #14
Also da würde ich einfach mal zum Tierarzt gehen. Der erklärt es dir genau und bei einem mischlings Welpen kann ein Amtstierarzt auch die Kategorie bestimmen. Allerdings denke ich nicht das du Probleme mit dem Hund bekommen solltest sollange du alles anmeldest. und zudem hast du den Hund ja auch auf dem Polizeirevier gekauft. Guter ort denn hätten die den Eindruck gehabt es ist ein Kategori 1 Hund hätten sie den sofort weggebracht.
Wie schaut es aus mit deinen Katzen habt ihr es schon ausprobiert?

Lieben Gruss
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #15
also das mit dem Wesentest steht dort so nicht, weil vor 6 Monaten einen Test zu machen ist ja irgendwie auch schwachsinnig, ist ja noch ein Bebi.. (habe mit meinem übrigens einen Wesenstest gemacht...)

Wo schrieb ich denn, dass der Hund vor dem 6. Lebensmonat einen Wesenstest machen soll? Er muss im Alter von 6 Monaten gemacht werden. Und doch, das steht da so drin, denn ab dem 6. Monat gehört eben sonst zur Kategorie Kampfhund und dann bekommt man eben nicht mehr so einfach von privat eine Haltergenehmigung. Was meinst du denn, warum die Staffs in Ba-Wü erst vermittelt werden, wenn sie den Wesenstest absolviert haben? Weil sie dann nicht mehr unter diese Kategorie fallen. Der Wesenstest in Ba-Wü ist nicht personenbezogen. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. das Tierheim, ansonsten ist es privat sehr schwer ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, wenn kein bestandener Wesenstest nachweisbar ist.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

(habe mit meinem übrigens einen Wesenstest gemacht...)

Weil er als gefährlich eingestuft worden ist?
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #16
aha, erschließt sich mir so nicht aus dem Landeshundegesetz BW und auch das mit den 6 Monaten finde ich dort nicht wie von dir eingangs geschrieben aber Gott sei Dank gibt es ja immer Leute die es besser wissen... in diesem sinne....
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #17
Jeder will Recht haben und dem Hund ist nicht geholfen!
Wichtig ist doch jetzt, wie es weitergehen soll! Es ist doch nicht sicher, ob der Hund reinrassig ist, zum Glück vllt nicht? Es lässt sich vieles mit dem Tierarzt regeln?!
HelgaK
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #18
Off-Topic
Bitte noch die genauen Quellen nachreichen (Link oder genauer Name der Verordnung samt Stand, je nachdem, ob vom Papier oder aus dem Internet).
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #19
Wo schrieb ich denn, dass der Hund vor dem 6. Lebensmonat einen Wesenstest machen soll? Er muss im Alter von 6 Monaten gemacht werden. Und doch, das steht da so drin, denn ab dem 6. Monat gehört eben sonst zur Kategorie Kampfhund und dann bekommt man eben nicht mehr so einfach von privat eine Haltergenehmigung.
Wo denn? Ich kann nur lesen, dass ein Hund ab dem 6. Monat eben Leinen- und Maulkorbpflicht hat und der Halter eine Erlaubnis vorzeigen können muss. Viel mehr muss die Prüfung ja wiederholt werden, wenn sie vor dem 15. Lebensmonat abgelegt wurde. Das wäre ja paradox.
 
  • Brauche ganz dringend Rat! Beitrag #20
Gott sei Dank gibt es ja immer Leute die es besser wissen... in diesem sinne....

Das hat damit nichts zu tun, sondern mit persönlichen Erfahrungen beruhend auf Vermittlungen in dieses Bundesland :roll:

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wichtig ist doch jetzt, wie es weitergehen soll! Es ist doch nicht sicher, ob der Hund reinrassig ist, zum Glück vllt nicht? Es lässt sich vieles mit dem Tierarzt regeln?!
HelgaK

Ob reinrassig oder nicht, spielt keine Rolle, da auch Mischlinge unter das Gesetz fallen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wo denn? Ich kann nur lesen, dass ein Hund ab dem 6. Monat eben Leinen- und Maulkorbpflicht hat und der Halter eine Erlaubnis vorzeigen können muss. Viel mehr muss die Prüfung ja wiederholt werden, wenn sie vor dem 15. Lebensmonat abgelegt wurde. Das wäre ja paradox.

Paradox, aber es ist so. Und ja, der Hund hat ab dem 6. Monat eine Maulkorb- und Leinenpflicht bis zum Wesenstest. Aber wenn man privat einen Hund übernimmt, der noch keinen Wesenstest hat, ist er als Kampfhund eingestuft und dann muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen, warum man genau diese Rasse halten will. Sobald der Hund einen Wesenstest gemacht und bestanden hat, ist er offiziell kein Kampfhund mehr. So wird das in Ba-Wü gehandelt. Dann kann er auch problemlos privat weitervermittelt und es darf sogar mit diesem gezüchtet werden.
 
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