Darf der Tierarzt das?

Diskutiere Darf der Tierarzt das? im Katzen Gesundheit Forum im Bereich Katzen Forum; Du hast wirklich gar nichts Unterschreiben müssen? Weder bei der Anmeldung, als du dich beim Tierarzt vorgestellt hast zum allerersten mal, noch...
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #21
Der Tierarzt meinte zu mir, er würde ihn gerne dabehalten über Nacht zum Röntgen am nächsten Tag, dafür muss er in Narkose.

Hab gar nichts unterschrieben, deswegen finde ich das mehr als suspekt..

Du hast wirklich gar nichts Unterschreiben müssen?
Weder bei der Anmeldung, als du dich beim Tierarzt vorgestellt hast zum allerersten mal, noch für die Nacht bzw das Röntgen mit Narkose? :eusa_think:

Ich muss für jede Narkose, die an irgend einem meiner Tiere getätigt wurde, immer Unterschreiben. :eusa_eh:
Finde ich ja auch wieder interessant, wie Tierärzte das handhaben.

Allerdings, wenn das Tier bereits in Narkose lag, wäre es ja nun nur ein zweites mal Narkose gewesen, wenn ihr die Op hättet machen lassen.
Ein Anruf jedoch wäre schon Sinnvoll gewesen, während das Tier noch schlummert.

Hast du mit dem Tierarzt mal direkt geredet über die Rechnung und sein Verhalten, warum er das so gemacht hat?
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #22
Off-Topic
Auch wenn ich keine Katzen habe: Ich hatte ja nun schon grade bei Meerschwien Gipsy schon einige Narkosen, weil sie Zahnprobleme hat und war neben meinem Haustierarzt noch bei 2 weiteren und der Tierzahnärztin, zu der ich auch weiterhin gehe; also 4 Tierärzte. Ich musste bisher noch nie für eine Narkose unterschreiben. Bei der Tierzahnärztin und einer der anderen beiden nur am Anfang, wegen der Daten vom Tier.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #23
@FelixS:
Rechtlich gesehen liegt hier eine Sachbeschädigung und Tierqäulerei vor.


 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #24
Wieso Tierquälerei?
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #25
Na weil der Katze Schmerzen zugeführt wurde.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #26
Ein gebrochenes Bein verursacht in deinen Augen keine Schmerzen? Der TA ist dazu da, diese zu lindern...

Ob das jetzt vom TA ok war oder nicht, er hat dem Tier geholfen und es hätte wahrscheinlich eh operiert werden müssen. Eine Narkose weniger. Aber er hätte vorher anrufen müssen.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #27
Dann dürfte kein Tierarzt mehr praktizieren. Fakt ist der Tierarzt hätte sich absichern müssen, hat er nicht. Deswegen ist am besten wenn die TE das Gespräch mit dem Mann aufsucht und sich erklären lässt, warum er nicht angerufen hat.
Die OP- und Narkoseeinverständniserklärung kann auch mündlich gemacht werden, nur ist man damit halt nicht auf der sicheren Seite... Sollte es mal wirklich vor Gericht gehen und der Patientenbesitzer sagt das er nie eine Einverständniserklärung bzw generell nicht über den Fall aufgeklärt worden ist (bsp. Tier verstirbt zuhause nach einer OP wegen der Narkosenebenwirkung oder plötzlich auftauchende OP Rechnung (wie hier)) ist es schwer für den TA nachzuweisen, das er diese eingeholt bzw über Gefahren aufgeklärt hat. Muss jeder TA für sich entscheiden.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #28
Off-Topic
Wieso wird der Kater eig für das Röntgen in ebenso tiefe Narkose gelegt wie für die OP? Auch bei Katzen müsste doch eine Propofol-Narkose möglich sein, das wäre viel schonender für das Tier und hätte das Problem mit "einer Narkose für beides" ausgehebelt.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #29
Fürs Röntgen muss eigentlich keine Narkose erfolgen wenn eine geübte TMFA vor Ort ist. Selbst meine Panikkatze musste noch nie in Narkose gelegt werden (würde ich aus gesundheitlichen Gründen auch nie zulassen nur fürs Röntgen, weil jede Narkose hat Nebenwirkungen). Was wir schonmal machen wenn sie wirklich gar nicht kooperativ ist, ein ganz leichtes Beruhigungsmittel... Ich halte von diesem ganzen "in Narkose legen für impfen/ untersuchen/ röntgen und co" gar nix...
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #30
Aber er wurde hier ja scheinbar in Narkose gelegt.
Und da kann ich mir durchaus Vorstellen, das der Tierarzt sich auch sagte"warum ein zweites mal, wenn es eh Operiert werden muss?!" ;)
Daher meine ich das was ich oben schrieb.

Ob nun eine Narkose Sinnvoll war/ist, sei mal dahingestellt.
Ich denke für viele Tierärzte und Helferinnen, ist dies bei Tieren einfach eine Erleichterung.

Meine Tiere wurden bisher für Ops eben narkotisiert. Allein nur für die Narkose, musste ich da einen Zettel Unterschreiben.
Schon alleine, ob ich mit einer Vorherigen Blutuntersuchung absichern möchte, das mein Tier gesund ist oder eben nicht.

Wir haben mal einen Fall gehabt, da war das hinter Bein gebrochen.
Und wäre das Tier nicht operiert worden, wäre die Gefahr riesig gewesen, das es so zusammen wächst, das er sich innerlich die Organe ausspiesst.:roll:
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #31
Was wäre denn eigentlich gewesen, wenn das Tier nicht operiert worden wäre? Diese Frage stelle ich mir schon die ganze Zeit. Klar hätte er fragen müssen, auf der anderen Seite wenn er dem Tier nur mit der OP hat helfen können, wäre es mir persönlich im ersten Moment egal ob er gefragt hätte oder nicht, hauptsache dem Tier wurde geholfen. Daher wäre die Frage für mich nicht unwichtig, ob das Ganze auch ohne OP hätte gut ausgehen können?:eusa_think:
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #32
Ich finde alle "Was wäre wenn?"-Fragen ehrlich gesagt ziemlich irrelevant. Der einzige Fall, in dem eine eigenmächige OP in Ordnung ist, ist eine akut lebensbedrohliche Situation für das Tier. Und die war offenbar nicht gegeben.
Ich würde mich vermutlich weigern, die volle Rechnung zu bezahlen und mir schleunigst einen neuen Tierarzt suchen. Denn ich als Besitzer möchte selbst entscheiden, ob und wann operiert wird, der Tierarzt soll dem Besitzer dabei hauptsächlich beratschlagend zur Seite stehen (was auch für jede andere Behandlung gilt). Selbst wenn die OP nicht gewesen wäre, wäre für mich jedliches Vertrauensverhältnis dahin, wenn der Tierarzt trotz mehrfacher Hinweise einen Bruch nicht erkennt. Aber die OP setzt dem ganzen nochmal die Krone auf.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #33
Ob und in wiefern lebensbedrohlich oder nicht können wir ja nun alle nicht beurteilen, das kann ja nur der TA, dazu müsste man also mal wissen was genau den TA bewogen hat, die OP durchzuführen. Ein Beinbruch hört sich in der Tat nicht lebensbedrohlich an, aber womöglich war es dennoch die einzige Möglichkeit dem Tier ein lebenswertes Leben zu geben, in dem man es operiert. Daher wäre das was wäre gewesen wenn er nicht operiert hätte,für mich nicht irrelevant, sondern entscheiden. Denn wenn er so oder so hätter operieren MÜSSEN, wäre es mir als Halter im Nachhinhein in diesem Fall wichtiger dass er dem Tier einfach schnell und bestmöglich geholfen hat, als der Fakt des vorher Fragens.
Ich hab zu meinem TA soviel Vertrauen, dass ich weiß, dass das was er tut richtig ist und er keine unnötigen Ops macht
Einzige Ausnahme wo ich zu 100% vorher gefragt werden möchte ist wenn es ums Erlösen geht, da würde ich im Falle meines TAs zwar auch seinem Rat vertrauen, aber wüsste es eben einfach gern bevor es passiert, um die Möglichkeit zu haben bei meinem Tier zu sein, wenn es soweit ist.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #34
Er hatte sich am einen Bein einen Bruch zugezogen, jedoch nichts Lebensbedrohliches.
Aus dem 1. Post ;)
Selbst wenn dem Tier nur durch die OP ein lebenswertes Leben ermöglicht werden kann, steht es dennoch nicht dem Tierarzt zu, das zu entscheiden. Bevor eine OP durchgeführt wird, möchte ich genau darüber informiert werden, was wie warum gemacht wird, und möchte mich - sofern das Tier in der Zeit keine Schmerzen leidet (also in diesem Fall nicht unbedingt) - auch über mögliche Alternativen im Sinne von anderen Vorgehensweisen, Erfahrungen anderer mit der OP usw. informieren.
Wenn du deinem Tierarzt so vertrauen kannst, ist das super, denn genau so sollte es ja sein. Bei der TE ist dieses Vertrauen wohl nicht gegeben. Zumal der Tierarzt auch nicht besonders kompetent wirkt, wenn er einen Bruch erst so spät erkennt (es ist ja nicht selbstverständlich, dass jemand mehrfach zum Tierarzt geht, obwohl dieser behauptet, dem Tier fehle nichts).
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #35
Dass der Ta nicht operieren hätten dürfen ohne vorher mit der Besitzerin zu sprechen, darüber sind wir uns wohl alle einig ;). Mir gehts eher drum , ob man deswegen jetzt ein Riesenfass aufmacht mit Anzeige etc. Wie gesagt für mich entscheidend wäre daher die Frage, war so schnelles Handeln notwendig, hätte es überhaupt eine Alternative zur OP gegeben? Wenn es eine bessere Alternative gegeben, dann würde ich ein Fass aufmachen, wenn nein, würde ich dem Ta danken, dass er so schnell reagiert hat und meinem Tier womöglich eine weitere Narkose erspart und auch die Zeit der Schmerzen so verkürzt hätte, denn ein unbehandeltes gebrochenes Bein dürfte schmerzhaft sein.
In wie weit der Ta ein guter ist , oder nicht kann ich nicht beurteilen ich kenne ihn ja nicht. Fakt ist aber auch, dass wenn ich einen Ta habe dem ich nicht 100% vertraue, dann geh ich persönlich spätestens beim zweiten Mal "Nix gefunden" bei anhaltenden Schmerzen zu einem anderen TA. Daher geh ich mal davon aus, dass sie dem Ta vertraut hat, sonst hätte sie ihr Tier doch über Nacht nicht dort gelassen. Und ich kann eben aus der Ferne nicht beurteilen, ob der Mann auf dem gemachten Röntgenbild was gesehen hat, was ihn dazu bewog, dass Tier zu operieren ohne Rücksprache?
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #36
Anzeigen würde ich ihn natürlich auch nicht, sofern es die "richtige" Entscheidung war ;) Aber ich finde, es klang hier im Thread teilweise etwas schöngeredet. Deshalb wollte ich nochmal ganz klar machen, dass ich das Vorgehen unter gar keinen Umständen akzeptabel finde. Und dass die TE das so auch nicht akzeptieren muss, wenn sie das nicht will.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #37
@FelixS:
Rechtlich gesehen liegt hier eine Sachbeschädigung und Tierqäulerei vor.

Das ist Unsinn. Weder wurde das Tier unnötig gequält, noch wurde es beschädigt. Ganz im Gegenteil, eigentlich wurde die Sache ja vom Tierarzt repariert. Nur hatte er eben keine Beauftragung dazu, die kostspielige Reparatur durchzuführen.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #38
Off-Topic
Das ist aber interessant. Ich dachte bisher, solche Einverständniserklärungen werden von Tier- und Humanmedizinern verwendet, damit der Dispositionsbefugte Bedeutung und Tragweite des Eingriffs kennt, was Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung wäre (sei es gegen das Eigentum oder gegen die eigene körperliche Unversehrtheit). Jetzt lese ich hier, dass bei ärztlichen Heilangriffen schon tatbestandlich keine Rechtsgutverletzung vorliegt. Das wird die Mediziner aber freuen. Und auf das Spannungsverhältnis zwischen Juristen und Medizinern wird sich das auch positiv auswirken. Vielen Dank für diese Entscheidung, Felix.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #39
Der Unterschied zwischen Human- und Veterinärmedizin ist dir aber bekannt, oder?

Will man dem Veterinär nun Sachbeschädigung vorwerfen, weil er die Verletzung des Tieres behandelt hat, könnte dieser argumentieren, dass er die Beschädigung ja erst repariert hat.

Im Grunde genommen ist dieser Fall gleichbedeutend mit der Autowerkstatt. Gebe ich mein Auto zum Chek ab, weil es vielleicht komische Geräusche macht, und die Autowerkstatt ohne mit mir Rücksprache zu halten den Motor austauscht, weil sie es für notwendig halten, bin ich nicht zu einer Zahlung der Leistung verpflichtet.

Die Beweislage ist bei solchen Streitigkeiten allerdings oftmals schwieirg, da es sich üblicherweise um mündliche Absprachen handelt.
 
  • Darf der Tierarzt das? Beitrag #40
@Luna & Artemis:
Es ist aber ein Unterschied ob ein Tierarzt einem Tier Schmerzen zufügt, weil es medizinisch notwendig ist oder ob ein Tierarzt einem Tier Schmerzen zufügt ohne das Einverständnis des Besitzers und ohne medizinische Notwendigkeit. Denn ein Bruch muss nicht zwingend operiert werden.
 
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