Wäre der Hund schuld?

Diskutiere Wäre der Hund schuld? im Hunde Verhalten und Erziehung Forum im Bereich Hunde Forum; *lol Rica .........
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  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #21
*lol Rica .........
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #22
Bummelhummel: selber machen und laminieren ist am preiswertesten. :) Wenn man einen mit Laminiergerät kennt.

dogman, wie ist das bei der Kinderwagensituation? Ich hab das so lösen müssen, als unser Lütte in der Chemotherapie war und ich sie zur eigenen Sicherheit in keinen Laden mit reinnehmen durfte. Es ist nie was passiert, Rambo bellt in erster Linie. Aber wenn ...
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #23
Ich hätte da auch mal eine Frage.
Hier sind manche Leute anscheinend der Meinung wir würden auf öffentlichem Grund leben. Kommt öfter vor dass irgendwer (wildfremdes) meint bei uns das Tor öffnen zu müssen und einfach rein zu gehen :evil:
Teilweise weil wirklich irgendwas ist (Post falsch abgegeben, Frage wegen nem Grundstück von uns, etc.), mal ganz davon abgesehen dass ich da trotzdem nicht einfach bei fremden Menschen aufs Grundstück spazieren würde, kam es aber auch schon vor dass hier dann jemand stand der nicht mal wusste was er will :eusa_wall:
Keine Ahnung wie man auf so eine Idee kommt, aber naja...

Auf jeden Fall sind ja die Hunde schon öfter im Hof unterwegs.
Würde Jemand grundlos ohne Aufforderung oder Erlaubnis hier bei uns reinmarschieren und die Hunde würden ihm was tun... Wer hätte Schuld?
Ein Schild oder so haben wir nicht da hängen, aber jeder hier in der Gegend weiß dass wir Hunde haben und die hört man meist auch schon bevor man rein geht... :roll:

Und direkt noch eine Frage hinterher:
Letztens besaß noch jemand die Dreisitigkeit nicht mal das Tor hinter sich zu schließen.
Die Hunde fanden das ganz toll (Ach komm, wir drehen schnell mal ne extra Gassi-Runde). Wenn man bei uns durch das Tor geht und die Straßenseite wechselt steht man schon quasi mitten im Wald. Nach links nur ne halbe Minute dann steht man auch in Wald und Wiese, aber wenn man nach rechts geht ist da direkt 20m weiter ne Hauptstraße.
Die Hunde waren zum Glück schlau genug nach links/vorne zu gehen (und wir haben es auch gleich gemerkt und konnten sie wieder einsammeln), aber war trotzdem ein großer Schock.
Wäre da jetzt Mensch/Tier/Ding was passiert... Wer hätte dann schuld?
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #24
Hmmm,knifflige Frage Favole.....

Aber diese Dreistheit,unfassbar*augenaufreiss*

Den Leuten hätt ich soooo in den Hintern getreten*grummel*

Aber da du ja eh bald zu uns nach Ösiland ziehst*lol*,werd ich mich mal wieder bei meiner Juristin schlau machen wie das bei deiner Situation auskucken würde....
Natürlich nur wenn du dann wirklich hier her ziehst,hihi....
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #25
Der Besitzer wäre Schuld, weil er gewissernmaßen seine Aufsichtspflicht über das Tier verletzt hat.
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #26
@Favole, gewissermaßen hat keine unaufgefordert dein Grundstück zu betreten, das kommt dem Tatbestand des Hausfriedensbruches gleich. Dein Hausrechtsbereich ist das umgefriedete Besitztum. Umgefriedet ist es auch mit einer Hecke oder so. Wenn du klar erkennbar (Schild) das Betreten des Grundstücks untersagst und auf die Gefahr deines Hundes hinweist, dann kann dir nichts passieren. Eine Ausnahme musst du allerdings auch für Post, Paketdienst etc. einräumen, die kommen sonnst ihrer Zustellpflicht nicht nach.

DM
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #27
Oh ja, Coma, erkundige dich da mal :D

Dogman, aber der Briefkasten ist ganz vorne am Tor und falls es mal ein Paket gibt wo wir unterschreiben müssen oder so.. Direkt daneben ist die Klingel, da kommt auch sofort einer raus... :?
Aber MÜSSEN wir da ein Schild hinhängen?
Ich find die Dinger bissel unschön :silence:
Ist es da nicht sowieso "Betreten auf eigene Gefahr"?

Vom Haus bis zum Tor sind es ungefähr 70 bis 100m, davor noch Ställe, etc. also recht uneinsichtig. Meist sind die Hunde hinterm Haus im Garten, ab und zu eben auch vorne im Hof. Wenn da nun gerade einer rein kommt sieht man das nicht wirklich von der Haustür aus.. Angenommen wir würden direkt dann die Hunde rauslassen... Dann wär das aber nicht "Hunde auf wen hetzen", oder?
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #28
Hallo Favole
Gibt es denn am am Tor die Möglichkeit zu Klingeln und einen Briefkasten?

OK, war ein wenig spät.

Angenommen wir würden direkt dann die Hunde rauslassen... Dann wär das aber nicht "Hunde auf wen hetzen", oder?
In diesem Fall solltest du die Hunde unter Kontrolle halten, weil das könnte wirklich negativ ausgelegt werden.

Ich halte es da wirklich für Sinnvoll eine Gegensprechanlage ans Tor zu machen, so das ihr das Tor über einen Türöffner öffnen könnt und ansonsten bleibt es verschlossen. Dann kann auch keiner einfach so aufs Grundstück latschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #29
Jab, Beides direkt vorne am Tor, man muss nicht mal ansatzweise das Grundstück betreten... :?
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #30
Aber MÜSSEN wir da ein Schild hinhängen?
Ich find die Dinger bissel unschön :silence:
Ist es da nicht sowieso "Betreten auf eigene Gefahr"?

zu 1: ja, es ist deine Pflicht auf eine Gefahr aufmerksam zu machen. Ähnlich wie z.B. "Vorsicht Heiss, Achtung Treppe, Feuer etc."
zu 2: nein, man kann nicht im allgemeinen davon ausgehen, dass eine Gefahr von einem Gebäude, Gelände etc. ausgeht. wie z.B. eine Baustelle, obwohl man davon ausgehen kann, dass dort Gefahren lauern, muss man auf die Gefahr hinweisen. Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder etc.

DM
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #31
Ich wurde mit 7 Jahren von einem Schäferhund gebissen, der sein Theretorium beschützt hat. Der Hund war an einer Kette im Pferdestall gebunden. Ich wußte nicht das da ein Hund ist und meine Freundin meinte komm wir schauen mal die Pferde. Ich bin sofort rein. Weit kam ich aber nicht, der Hund kam sofort rausgeschoßen und hat mich einmal in die Seite, dann mit der Kette umwickelt und nochmal in den Arm gebissen. Mußte auch in Krankenhaus, aber ich hatte mehr angst das dem Hund was passiert als alles andere. War der Meinung der Hund hat nichts falsch gemacht sondern ich. Mein Vater wäre fast ausgerastet, der war die ganze Zeit nur an rumschreien "Den Kötter muß man erschiessen". Daher meine Angst um den Hund. Der hieß ausserdem Teddy.
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #32
Favole, kreiere doch ein eigenes Schild - ich denke, das wär auch ok, solange mindestens ne Warnung drauf steht.
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #33
Wir haben uns auch ein eigenes Schild angefertigt mit Laserdrucker und anschließend lamminiert, da wir den gewünschten Schriftzug nicht zu kaufen bekamen. Bissiger Hund kam für uns nicht in Frage, da wir ja dann andeuten würden, es wäre eine bissige, gefährliche Kreatur auf dem Grundstück, die eigentlich sicherer verwahrt werden müsste, als so wie bei uns im Garten. Haben in der Literatur mehrfach den Hinweis gelesen. Also haben wir uns an die Empfehlungen aus der Literatur gehalten und ein Schild "Vorsicht freilaufende Wachhunde, Unbefugten ist der Zutritt strengstens verboten" an unser Gartentor (der einzige Zugang zum Grundstück) angebracht und zwar so, dass es auch nachts von der Straßenlaterne ganz eindeutig beleuchtet wird und gut sichbar ist. Meint Ihr das ist korrekt? Leider müssen wir noch was am Zaun machen, der ist nur 1,50 m hoch. Habe mal was von einem Urteil gehört, da wurde das als Mindest-Muss-Maß angeblich zwar genannt, bin mir aber nicht sicher. Wisst Ihr hierzu was????

Grüße,
Samson
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #34
Wir haben uns auch ein eigenes Schild angefertigt mit Laserdrucker und anschließend lamminiert, da wir den gewünschten Schriftzug nicht zu kaufen bekamen. Bissiger Hund kam für uns nicht in Frage, da wir ja dann andeuten würden, es wäre eine bissige, gefährliche Kreatur auf dem Grundstück, die eigentlich sicherer verwahrt werden müsste, als so wie bei uns im Garten. Haben in der Literatur mehrfach den Hinweis gelesen. Also haben wir uns an die Empfehlungen aus der Literatur gehalten und ein Schild "Vorsicht freilaufende Wachhunde, Unbefugten ist der Zutritt strengstens verboten"

auf eigene Gefahr sollte da noch stehen, weil die "Gefahr" aus dem Begriff Wachhunde nicht eindeutig hervorgeht ;)
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #35
Aber, hat sich das nicht schon erledigt mit dem Satz "Unbefungten ist der Zutritt strengstens verboten!" ?
Weil warum dann noch auf eigene Gefahr?
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #36
Ganz einfach, weil die mögliche Gefahr höher bewertet (im Verhältnis) wird als das unerlaubte Betreten. Ein Gericht wir u.U. die Straftat des unbefugten Betretens weit aus geringer ansehen als die verletzte Person die unwissender Weise gebissen wurde.
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #37
Also, grundsätzlich darf man sein Grundstück nicht "bis aufs Blut" verteidigen, also eine eindringende Person verletzen, solange keine Gefahr für das eigene Leben besteht.Sonst könnte man auch gleich eine Selbstschussanlage installieren :)

Auch wenn ein Schild vorhanden ist auf dem steht "Vorsicht vor dem Hund" muss man immer benken das es auf dieser Welt auch noch Menschen gibt die nicht lesen können, oder Kinder die sich zu Klingelstreichen anstifften, oder vielleicht hatte jemand in der Nähe einen Unfall und muss schnell telefonieren und übersieht in seiner Panik das Schild....

Man wird wenn der Hund einen Menschen beisst der aufs Grundstück kommt sicherlich Schadenserstaz zahlen müssen (auch wenn der "Betreter" evtl eine Mitschuld bekommt). Sogar ein Einbrecher könnte euch verklagen, denn der Hund wird ihn beissen, bevor er ins Haus eindringt...und wie wollte man ihm dann nachweisen, das er überhaupt vorhatte einzubrechen?...

Man darf keinen "gefährlichen" Hund auf dem Grundstück frei herrumlaufen lassen.
Hier ist ein Urteil dazu:
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Zitat:

Nach dem Urteil des LG Memmingen AZ: 1 S 2081/93, Wortlaut:

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grunstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück -erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat.

Selbt das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

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Ich würde also nie riskieren meinen evtl zubeissenden Hund auf dem Grundstück frei laufen zu lassen. Um rechtlich wirklich auf der sicheren Seite zu sein müsste auf dem Schid stehen: Vorsicht bissiger Hund, betreten des Grundstücks verboten. Desweiteren sollte der Zaun die gesetzliche Mindesthöhe haben um sicherheitshalber sollte man auch noch das Tor verschliessen (für die die nicht lesen können)...und selbst dann kommt es immer noch auf die Umstände an, ob ein evtl. Eindringling alleine Schuld an einem Biss ist.

Also am besten, man lässt seine Hunde nicht frei rumlaufen wenn man nicht 100% sicher ist, das sie nicht zubeissen.
Das könnte nämlich schlimme Fogen haben, sowohl für den Halter als auch für den Hund (der Halter kann Leinen und Maulkorb Zwang für den Hund bekommen,der Hund könnte einem weggenommen werden oder - schlimmstenfalls - eingeschläfert.
Von daher, auch im Sinne eurer Hunde: passt auf das eure Hunde nie jemanden beissen!!
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #38
Selbt das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

Eben, Interpretation des Textes ist alles und wiederspiegelt meine Aussagen. Weil es keiner so explizit macht besteht immer ein Risiko. Trotzdem ist es so, ich bin auf meinem Grund König und wenn ich es genügend absichere und sorge dafür trage, dass niemand unschuldiges gebissen wird, kann ich dort auch eine Krokodilfarm betreiben ;)
Ansonsten müsste ja jeder Zoo schliessen ;)

DM
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #39
Genau Dogman ;)
aber da besteht natürlich das Problem.... wenn es dann irgendjemand schafft trotz aller Sicherungen aufs Grundstück zu kommen, wir der Halter wohl trotzdem teilweise zur Verantwortung gezogen.

Der Zoo müsste auch dafür haften, wenn es jemand schafft über den Zaun des Nielpferdgeheges zu fallen...mann müsste eben alles wie du schon sagtes genügend absichern.
Aber wer will sich schon ein Schild aufstellen, auf dem er seinen eigenen Hund als bissig deklariert:eusa_think:...das könnte einem dann auch bestimmt mal schnell negativ ausgelegt weredn (und seis nur von den Nachbarn)...oder man vergisst irgendwann mal das Tor zu schliessen und es kommt jemand versehentlich rein.....also mir wärs zu gefährlich.

Übrigens, für die Krokodilfarm bräuchtest du aber schon eine behördliche Genemigung :D
 
  • Wäre der Hund schuld? Beitrag #40
Könnt Ihr mir mehr zu der gesetzlichen Mindesthöhe von Zäunen sagen? Unsere Hündin hat eine Schulterhöhe von 68 cm, unser Rüde von 70 cm. Was wäre da gesetzlich vorgeschrieben, wisst Ihr das?

Gibt es eigentlich eindeutige Hinweisschilder für Analphabeten und Kleinkinder, die noch nicht lesen können?

Hatten nämlich vor einiger Zeit das Problem, als unsere Hündin noch kleiner war, dass Nachbarskinder sich die Süße anschauen wollten und einfach auf das Grundstück gekommen sind. Unsere Hündin war im Garten, wir zum Essen im Haus. Haben es zwar relativ schnell gesehen, aber ca. 5 Minuten waren die Kinder (um die 6 Jahre alt) allein mit dem Hund, der zwar sicher nie gebissen hätte, aber ein Umrennen mit dumm gelaufenem Sturz kann ja auch schon ausreichen. Wie kennzeichne ich also für solche Fälle, zumal Kinder im Zweifelsfall auch über Zäune klettern?

Grüße, Samson
 
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