Hm,... letztlich geht es ja gar nicht darum, ob der Hund gut hört, oder nicht, sondern darum, dass die Eltern alleine haftbar sind, wenn etwas passiert (egal, wie gut der Hund erzogen ist, passieren kann immer mal was).
Desweiteren stellt das Führen gefährlicher Hunderassen von Personen unter 18 Jahren in vielen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit dar (NRW zählt ebenfalls dazu), mehrere gefährliche Hunde auf einmal auszuführen, ist in NRW ebenfalls verboten.
In geschlossenen Ortschaften gehören Hunde an die Leine, egal, wie toll sie hören, oder wie lieb sie sind. Das weiß jemand, der Angst vor Hunden hat vorher nicht, und darauf sollte man als Hundehalter Rücksicht nehmen.