Hi Cell,
das nächste mal, wenn dir ein Vorgesetzter erzählt, dass zwischen dem 1.April und dem 15. Juli eines jeden Jahres es von ganz großem Vorteil ist , Bäume zu fällen bzw. Ausästlungsarbeiten an Bäumen durchzuführen, dann zeig ihm bitte einen ganz fetten Stinkefinger!!! Machst du nicht!!
Genau das ist die Brut- und Setzzeit!
Verstößt man dagegen und wird erwischt dabei, kann das mal so gute 50.000 € an Strafe kosten.
Guggst du >>>>
§ 42, Absatz 1, Punkt 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG):
„Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“
Das Zerstören der Nester und Eier ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € Ordnungsgeld geahndet werden kann (BNatSchG § 65).
Werden Jungvögel verletzt oder getötet, so verstößt der Handelnde zusätzlich gegen das Tierschutzgesetz:
Tierschutzgesetz (TSchG) § 1:
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Das Töten eines Wirbeltieres oder das Zufügen von Schmerzen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren belegt werden (TSchG § 17).
Eine Ausnahme gibt es bei Vogelarten, die zu den bejagdbaren Arten gehören und bei der ordnungsgemäßen Jagdausübung erlegt werden.
Oben genannte Verstöße können bei jeder Polizeistelle oder Naturschutzbehörde zur Anzeige gebracht werden. Hierfür sind Beweisfotos und/oder Zeugenaussagen sehr wichtig, um die Tat nachzuweisen.
Bei der Aufzucht wünsche ich dir alles an Glück und Erfolg!!
LG, Cateye