Mietrecht

Diskutiere Mietrecht im Ratten Haltung Forum im Bereich Ratten Forum; Hallo! Ich bin immer noch am überlegen, ob ich mir Ratten anschaffen soll. Ich wohne momentan noch daheim, mache aber im Frühling nächstes Jahr...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Mietrecht Beitrag #1
K

Kleene

Beiträge
7
Punkte Reaktionen
0
Hallo!

Ich bin immer noch am überlegen, ob ich mir Ratten anschaffen soll.
Ich wohne momentan noch daheim, mache aber im Frühling nächstes Jahr das Abi und geh dann vielleicht studieren oder bleibe daheim und mache eine Ausbildung.
Wenn ich mir jetzt Ratten anschaffen würde, müssten die im Fall dass ich einen Studienplatz bekomme mitkommen. Wie ist das denn? Kann ich Ratten als Kleintiere überall mit hinnehmen oder bekomme ich dann Probleme bei der Wohnungssuche?

Grüße
Sarah
 
  • Mietrecht Beitrag #2
Ich hab zwar keine Ahnung von ratten, aber ich bin Anfang des Jahres ausgezogen. Da fragte ich meinen Vermieter ob ich mir ne Katze anschaffen dürfte und er meinte, diese gelte wie Ratten, Mäuse, Vögel und so als Kleintieren und Kleintiere kann ein Vermieter wohl nicht verbieten. Das sagte er mir jedenfalls, obs wirklich so is weiß ich nich, kannst ja mal googeln.
 
  • Mietrecht Beitrag #3
Hallo Kleene!
Eigentlich ist es ja so, dass du Ratten halten kannst, wenn Kleintiere erlaubt sind und im Mietvertrag nicht etwas gegenteiliges steht. Allerdings sind gerade in Studentenwohnheimen Ratten oft nicht gerne gesehen. Auch musste eine Freundin von mir ihre Ratten abgeben, da die Mieterin nicht damit einverstanden war, obwohl Kleintiere eigentlich erlaubt waren. Es könnte also zu Problemen führen.
Am besten spricht man vorher mit dem Vermieter, wie es mit der Haltung von Kleintieren aussieht, dann sollte es auch keine Probleme geben.
 
  • Mietrecht Beitrag #4
Kann da Adraste nur zustimmen. Viele Vermieter erlauben Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster etc. aber oftmals gibt es bei Ratten noch den alten "Ekelfaktor", weshalb es häufiger zu Problemen bei der Vermietung kommt.
Zeig dem Vermieter bei dem Gespräch, dass du wirklich was von den Tieren verstehst und nicht verantwortungslos bist... ich bin bis jetzt immer damit gut gefahren.
 
  • Mietrecht Beitrag #5
Hallo Sarah,

gerade das Thema Ratten sehen Vermieter oft enger als Hamster, Vögel oder Fische. Selbst wenn Kleintierhaltung erlaubt ist kann speziell Rattenhaltung untersagt werden - denn mal ehrlich, welcher Student würde es sich leisten (können), deshalb einen Anwalt zu engagieren? Außerdem stehen Studenten meist ohnehin unter dem Generalverdacht, per se unordentlich zu sein, dann noch die Vorurteile gegenüber Ratten dazu, da sprechen Vermieter schnell ein Verbot aus (und wenn der Vermieter evtl. auch noch die Historie der Rattennotfälle kennt, aus seiner Sicht nicht ganz zu Unrecht).

Grundsätzlich wäre es am Sinnvollsten, den Vermieter offen darauf anzusprechen, damit du auch Planungssicherheit hast. Denn es nutzt nichts, wenn derzeit kein Verbot besteht, es aber ausgesprochen wird, sobald du die Tiere hast. Ferner solltest du auf Nachfragen bzgl. der Wohnung vorbereitet sein. Falls der Vermieter schon einmal Ratten als Untermieter hatte, wird er u.U. wissen wollen, wie du Türen, Sockelleisten und Tapeten vor den Zähnchen zu schützen gedenkst (Aluprofile und Plexi-Scheiben mit Tesa-Powerstrips ist ein mietwohnungskompatibler Schutz).

Außerdem solltest du dir und deinen Rattis den Gefallen tun, das Studentenwohnheim oder die Wohnung/WG vorher genau unter die Lupe zu nehmen: wie laut ist es, wird viel geraucht, solche Dinge.

LG
Chipi
 
  • Mietrecht Beitrag #6
Hallo.

Also ich hab damals in der Zeitung gelesen ( Fressnapf Zeitung ),
das ein Vermieter KEINE Kleintiere verbieten kann, also alles unter Katze.
Doch bei Ratten ist es so, das der Vermieter aber ein recht drauf hat diese zu verbieten ... Ich mach es so, mein vermieter weiß nix davon xD.

LG. Alexa
 
  • Mietrecht Beitrag #7
... auch eine Lösung, aber vielleicht nicht die allerbeste. Wenn der Vermieter irgendwann dahinter kommt und sich auch noch hintergangen fühlt, kommen Vorurteile gegen Ratten und verletzter Stolz vielleicht zusammen und die Ratten werden erst recht verboten. Wer also kann, dem würde ich schon empfehlen, offen mit dem Vermieter darüber zu sprechen.
 
  • Mietrecht Beitrag #8
Also als ich damals noch bei meinen eltern gewohnt habe, mit speed und kittie, ist der vermieter auch nie hintergekommen... 4 jahre und nicht hintergekommen, oder einfach nur ignoriert.
 
  • Mietrecht Beitrag #9
Ich muss ganz ehrlich sagen:
Seit über einem Jahr lebe ich in meiner eigenen Wohnung und hatte einen Hamster mitgebracht. Leider ist sie schon verstorben :(
Derzeit habe ich halt zwei Häschen und meine Rattis. Ohne jemanden zu fragen. Im Mitvertrag sind Kleintiere erlaubt, aber nachgefragt, ob Ratten okay sind, habe ich nicht.
Zudem: Wer sollte das denn sehen? Ich gehe mit meinen Kleinen doch nicht Gassi. ;)
Klar sollte man nichts riskieren und in Studentenwohnheimen weiß ich, dass es oft zu Problemen kommen kann. Viele ekeln sich eben und denken, dass die kleinen Geschöpfe sowas wie Kanalratten sind. Schlimm sowas....

Liebe Grüße
Elisa
 
  • Mietrecht Beitrag #10
Kleintiere im Mietrecht

Der Begriff der "Kleintiere", die in der Mietwohnung ohne Genehmigung gehalten und – umgekehrt – auch vom Vermieter nicht untersagt werden können, erfährt vor Gericht manch überraschende Auslegung. Ein großes Problem sind diejenigen Haustiere, gegen die ein großer Teil der Bevölkerung Vorbehalte hat: In der Rechtssprechung spielen vor allem Ratten, (ungefährliche)
Schlangen und Spinnen diesbezüglich eine Rolle. Das Argument des Vermieters, solche Tiere würden, auch wenn sie objektiv weder gefährlich seien noch Lärm- oder Geruchsstörungen verursachten, durch das Hervorrufen von Ekelgefühlen bei den Mitbewohnern den Hausfrieden so empfindlich stören, dass ein Verbot gerechtfertigt ist, ist ungerechtfertigt. Würde man eine derartige Argumentation zugrunde legen, dann könnte man auch die Haltung der "klassischen" Kleintiere, wenn ein Mitbewohner Ekelgefühle vor diesen hätte, untersagen. Ungeachtet dessen folgen manche Gerichte dem diesbezüglichen Argument der Vermieterseite und sehen eine solche Tierhaltung als unzulässig an. Allerdings liegen auch Urteile vor, in denendie Haltung dieser Tiere der Haltung anderer Kleintiere gleichgestellt wird, so dass der Mieter sie weiterhin halten darf. Einige Gerichte orientieren sich offensichtlich ausschließlich an der Körpergröße des im Streit stehenden Tieres. In mindestens drei Urteilen wird die Haltung von Yorkshire-Terriern als genehmigungsfreie Kleintierhaltung angesehen. Die Argumentation, dass diese Hunde nicht in der Lage seien, Lärmstörungen zu verursachen, da sie nur ein "heiseres Kläffen" hervorbrachten ist interessant. Der Begriff des „genehmigungsfreien Kleintieres“ im Mietrecht ist also ein weites Feld mit vielen Interpretationsmöglichkeiten für Rechtsanwälte und Richter.

 
  • Mietrecht Beitrag #11
Hi!

Wollte gerade genau das gleiche wie Ulla schreiben ;)

Ich selber wohne im Wohnheim und habe das mit meinen Mitbewohnern abgeklärt.
Wo kein Kläger da kein Richter. Wenns die Mitbewohner net stört, kann der Vermieter auch nichts sagen ;)
 
  • Mietrecht Beitrag #12
Ich gönne wirklich jedem sein Tierchen, aber trotzdem finde ich es nicht in Ordnung das man als Eigentümer einer Wohnung das alles akzeptieren muss.
Manchmal frage ich mich wozu man noch Mietverträge macht, wenn alle halbe Jahr ein neues Urteil fällt was irgendwelche Paragrafen aus den Mietverträgen unwirksam macht obwohl dieser Vertag vor Mietbeginn von beiden seiten unterschrieben wurde.
 
  • Mietrecht Beitrag #13
Effektiv hat sich ja durch das neue Urteil kaum was an der Lage geändert. Bisher durfte man so quasi jedes Kleintier in einer "normalen" Anzahl halten, die keine Lärm- oder Geruchsbelästigung verursachen. Ratten sind auch wie bisher ein Problem, obwohl ich Ullas Argumentation vollständig zustimme. Ekel kann man auch gegenüber anderen "normalen "Kleintieren" haben.

Die einzige Möglichkeit ist deine Eigeninitiative, den Vermieter von dir als Person und deinem verantwortlichen Umgang zu überzeugen. Mit Druck oder Urteilen wirst du sowieso nie ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter aufbauen, der dann ziemlich schnell "Eigenbedarf" anmeldet und dich rauswerfen...

LG Steff
 
  • Mietrecht Beitrag #14
Naja mir wird sch wahrscheinlich auch irgendwann die frage stellen: Studieren, Schule oder weiterhin arbeiten?
Als Student bzw Schüler ist man doch sehr an billige Wohnungen/unterkünfte gebunden, was äußerst problematisch ist (als 'normaler' Arbeiter verdient man - sofern man das 'richtige' gelernt hat - deutlich mehr als jemand der neben Schule/studium jobt und sagt halt dann "ja gut, dann such ich mir ne andere wohnung" das geht so einfach natürlich in dem Fall hier nicht).
Prinzipiell würde/werde ich auch die Karten auf den Tisch legen, wenn er das sonst irgendwie rauskriegst ist man wahrscheinlch schneller raus als man meint.

Bezüglich Ratten finde ich es allerdings immer wieder erstaunlich wie wenige Menschen die davor ja angeblich einen riesen Ekel haben, diese Tiere nichtmal erkennen, wenn sie sie live sehen.
Wirklich erstaunlich.... da könnte ich Tierarzt-Wartezimmer-geschichten erzählen.... wenn es nicht schon fast wirklich traurig wäre, könnte man schon fast drüber lachen, aber ich kenne viele Leute bei denen im Mietvertrag Kleintiere zugelassen sind ABER Ratten explizit ausgeschlossen.
LOL?! sag ich da nur...

So wie du (Kleene) das beschreibst, hast du allerdings noch keine Wohnung. Ich an deiner Stelle würde da wahrscheinlich suchen bis ich eine finde wo das erlaubt ist (kommt wohl auch wieder drauf an wo man studiert, in München, Berlin etc gibt es wahrscheinlich Wohnungen wie sand am Meer *g*), ich könnte meine Tiere nicht zurück lassen und nur am Wochenende sehen... :'(...

Aber es gibt auch positive Geschichten. Mein Freund z.b. studiert in München und hatte im April diesen Jahres beim Vermieter anklingen lassen dass er gerne Ratten haben möchte, da meinte der Herr (äußerst freundlicher Mensch, da gibts echt nix zu sagen) "Das ist mir SO WURSTwas sie in ihrer Wohnung machen, wegen sowas brauchen sie gar nicht fragen" nach dem Motto "wegen so nem Pups brauchen sie MICH nicht fragen" *g*... fand ich klasse :)... er hat nicht gefragt wieviele, warum, wieso, wohin (wäre durchaus eine gerechtfertigte frage in einer 1-Zimmer-Wohnung gewesen) etc..
Klasse!

Sorry für den Roman :D
 
  • Mietrecht Beitrag #15
NEUES URTEIL VOM BGH

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 171/2007

Tierhaltung in Mietwohnung

Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu
entscheiden.

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der
Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung,
insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und
Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte
um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die
Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die
Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das
Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die
Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision
des Klägers hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr.
4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger
entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die
Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem
Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen
nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen
kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der
Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei
den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei
anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten,
ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist
auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur
Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern
von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt
nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen
Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil
es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass
der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der
Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.

Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit
der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen
Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des
Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung
lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die
dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind,
dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der
Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden
Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des
Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und
Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06

AG Krefeld, Urteil vom 23. Mai 2006 – 10 C 52/06 ./.

LG Krefeld, Urteil vom 8. November 2006 – 2 S 46/06

Karlsruhe, den 14. November 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

**********

BGH fordert klare Regel zum Tierverbot in Mietwohnungen

Karlsruhe (AFP) — Mietern darf das Halten von Hunde und Katzen ohne eine eindeutige Regel im Mietvertrag nicht verboten werden. Fehlt es an einer entsprechenden Klausel, müssen die Interessen des Vermieters und des Mieters im jeweiligen Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Im umstrittenen Fall hatte ein Vermieter im Mietvertrag bestimmt, dass "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunde und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, der Zustimmung des Vermieters" bedarf. Dem klagenden Mieter wurde damit die Haltung von zwei Kurzhaarkatzen verboten. Der BGH bezeichnete die umstrittene Vertragsklausel nun als unwirksam. Sie benachteilige Mieter schon deshalb, weil die Ausnahme nur für Vögel und Fische bestehe, nicht jedoch für andere Kleintiere, die, "wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden".
Nach Ansicht des BGH könnten Tierhaltungsverbote in Mietwohnungen generell unwirksam sein, wenn Vermieter keinen sachlichen Grund für solch ein Verbot angeben. Doch diese Frage entschied das Gericht nicht. Laut BGH muss nun das Landgericht Krefeld als Vorinstanz nun prüfen, ob im umstrittenen Fall die Katzenhaltung erlaubt werden darf.

 
  • Mietrecht Beitrag #16
Fragt sich doch nur, was das genau heißt, ohne Jurastudium kann man da mal wieder alles und nichts raus verstehen.
 
  • Mietrecht Beitrag #17
Fragt sich doch nur, was das genau heißt, ohne Jurastudium kann man da mal wieder alles und nichts raus verstehen.
Mit Jurastudium auch, deswegen isses ja so toll.

Aber realistisch: Wenn man bereit ist, durch alle Instanzen zu gehen, ist es ziemlich sicher, dass man alles unter einschließlich Wohnungskatze durchbekommt.
Fragt sich nur, ob man Zeit und Lust und Geld/Rechtschutzversicherung dafür hat...
 
  • Mietrecht Beitrag #18
Das bedeutet soviel wie: Alles darf man nicht pauschal verbieten, weil davon auch quasi unproblematische Tiere betroffen wären. Im konkreten Fall durfte man die einen "unproblematischen" Tiere wie Vögel und Fische halten, andere wie zB Nager nicht halten. (All diese "unproblematischen" Tiere haben für die Wohngemeinschaft, also das Mietshaus und die Nachbarn, keine Auswirkungen wie zB Kot.) Es gab im Mietvertrag einfach keine Begründung, warum diese Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kleintieren getroffen wurde. Ohne Begründung, warum die Tierhaltung verboten ist, ist ein solch Verbot unwirksam. Im konkreten Fall hat der Katzenfreund aber noch kein endgültiges Urteil, denn das vorinstanzliche Gericht muss darüber erneut entscheiden, wie sein Einzelfall zu beurteilen ist.

Trotzdem wird so ein Urteil sicher nicht zum Seelenfrieden zwischen Mieter und Vermieter beitragen...
 
  • Mietrecht Beitrag #19
Aber realistisch: Wenn man bereit ist, durch alle Instanzen zu gehen, ist es ziemlich sicher, dass man alles unter einschließlich Wohnungskatze durchbekommt.
Fragt sich nur, ob man Zeit und Lust und Geld/Rechtschutzversicherung dafür hat..
Ja toll, dan hat man gewonnen und wundert sich darüber, dass der Vermieter über alles in Zukunft "Buch führt" und entsprechend anmahnt, das man tyranisiert wird und rausgeekelt wird, das plötzlich der Kabelanschluss platt ist, das zwischendurch immermal die Heizung und der Strom ausfällt :D Viel spass :D

PS: wichtig ist aber RECHT zu bekommen !
 
  • Mietrecht Beitrag #20
schaun mer mal wie die begründung im einzelfall dann aussieht. es wäre schon ein gewinn, wenn vermieter nicht ohne berechtigte gründe hundehlatung generell ablehnen können, denn das würde für viele bedeuten, dass sie beim umzug ihren alten hund mitnehmen können. grade die landen meistens im TH
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Mietrecht

Mietrecht - Ähnliche Themen

Welcher Hund passt zu mir?: Hallo zusammen, ich hoffe ich mache es richtig aber soweit ich es verstanden habe beantworte ich hier die Fragen und dann kommen von euch Kennern...
Welches Raubtier könnte es gewesen sein ?!: Hallo zusammen, Ich melde mich aus einem sehr traurigen Fall... Meine Meerschweinchenbande + Kaninchenbande leben in Außenhaltung bei knapp...
Haustier(-Art) gesucht: Hallo zusammen. Ich bin weiblich, 30 und mache mir momentan Gedanken über eine passende Tierart für ein/mehrere zukünftiges Haustier. Aktuell...
Flöhe, habe Panik :(: Hallo :) So ich habe mir hier nun extra einen Account zugelegt, da mich seit Dienstag ein Thema extrem belastet. Muss euch jetzt eimfach mal hier...
Ein Hund soll einziehen: Hallo zusammen, ich wollte schon immer einen eigenen Hund haben, nur war das der Arbeit bisher nicht vereinbar (mein Mann und ich arbeiten...
Oben