- Mietrecht Beitrag #21
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Ricalein
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Ich sehe es jetzt nicht als so Problematisch wenn ein bestimmtes Tier schon da ist und man dsa bei der Wohnungssuche angibt.
Wenn beide Seiten also mit offenen Karten spielen.
Viel problematischer wird es doch wenn man in eine Wohnung zieht und von Tierhaltung erstmal gar keine Rede ist.
Im Mietvertrag steht dann sowas wie:
Das Halten von Haustieren ist dem Mieter nur gestattet, soweit dadurch keine Belästigung anderer Hausbewohner oder Beeinträchtigung der Mietsache verursacht wird, und dich die Anzahl und Größe der Tiere in üblichen Grenzen hält.
Die Einwilligung des Vermieters ist einzuholen.
Beide Seiten unterzeichnen das. Somit ist das im einen Augen auch für beide Seiten bindend.
Kommt jetzt der Mieter nach Einzug auf die Idee und sagt, oh Ratten das sind so nette intelligente und possierliche Tierchen, die möchte ich halten.
Der Vermieter sagt, oh schreck Ratten sind doch keine Haustiere, die Viecher kommen nicht in mein Haus basta.
Nach der Formulierung im Mietvertrag, hätte der Mieter "in meinen Augen" kein Recht sich dann doch Ratten zu halten.
Wenn ich mir jetzt die Rechtsprechung dazu ansehe kommt mir als Vermieter das kalte Grausen.
Es fängt doch schon damit an das mittlerweile jedes Tier was sich irgendwie in ein Becken oder Käfig sperren lässt als Haustier angesehen wird.
Wenn beide Seiten also mit offenen Karten spielen.
Viel problematischer wird es doch wenn man in eine Wohnung zieht und von Tierhaltung erstmal gar keine Rede ist.
Im Mietvertrag steht dann sowas wie:
Das Halten von Haustieren ist dem Mieter nur gestattet, soweit dadurch keine Belästigung anderer Hausbewohner oder Beeinträchtigung der Mietsache verursacht wird, und dich die Anzahl und Größe der Tiere in üblichen Grenzen hält.
Die Einwilligung des Vermieters ist einzuholen.
Beide Seiten unterzeichnen das. Somit ist das im einen Augen auch für beide Seiten bindend.
Kommt jetzt der Mieter nach Einzug auf die Idee und sagt, oh Ratten das sind so nette intelligente und possierliche Tierchen, die möchte ich halten.
Der Vermieter sagt, oh schreck Ratten sind doch keine Haustiere, die Viecher kommen nicht in mein Haus basta.
Nach der Formulierung im Mietvertrag, hätte der Mieter "in meinen Augen" kein Recht sich dann doch Ratten zu halten.
Wenn ich mir jetzt die Rechtsprechung dazu ansehe kommt mir als Vermieter das kalte Grausen.
Es fängt doch schon damit an das mittlerweile jedes Tier was sich irgendwie in ein Becken oder Käfig sperren lässt als Haustier angesehen wird.