- Kater mag nicht mehr alleine bleiben Beitrag #21
Bisa
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Off-Topic
Es gibt kein Gesetz, das zu dieser Frage ausdrücklich etwas sagt. Weder eins, das die Haltung erlaubt, noch eins, dass sie verbietet.
Nur eins ist sicher: In Formularmietverträgen ist die generelle Untersagung der Tierhaltung unwirksam, da darunter zB auch ein Hamster fallen würde, was unstreitig zu weit geht. Und dann sagt man, dass eben das ganze Verbot unwirksam ist, quasi als "Strafe" für den zu pauschalen Vertrag.
Ob in Formularverträgen ausdrücklich die Katzenhaltung verboten werden kann, wird wiederum nicht einheitlich entschieden. Wobei ich finde, man muss einen Unterschied machen zwischen ganz verbieten und "nur eine" erlauben, denn was für ein Interesse hat der Vermieter an letzterem? Klar, wenn es dann 30 in einer 1-Zi-Wohnung werden..aber er legt damit ja praktisch eine nicht artgerechte Haltung fest. (Nur mein Gedanke, ohne da zu wissen, ob das schon mal entschieden wurde)
Alles andere ist umstritten, auch, ob man bei einem unwirksamen Verbot dennoch fragen muss oder sich einfach ein Tier (oder eben zwei) holen kann. Da für Mietsachen zunächst die Amtsgerichte zuständig sind, kann das theoretisch von Stadt zu Stadt verschieden gesehen werden. Man versucht zwar als Richter schon, zumindest im Landkreis oder bestenfalls im ganzen Bundesland ein wenig Einheit herzustellen, aber das ist keine Garantie. In solchen Fällen sollte man sich eben umsehen, was die örtliche Rechtsprechung so macht - wenn er klug ist, macht das auch der Mieterschutzbund und verweist nicht auf ein Urteil aus Hamburg, wenn man in München wohnt.
Es ist wahnsinnig unbefriedigend, dass keiner so recht weiß, wie. Aber wie dem auch sei: Gesetz in dem Sinne gibt es keines.
Nur eins ist sicher: In Formularmietverträgen ist die generelle Untersagung der Tierhaltung unwirksam, da darunter zB auch ein Hamster fallen würde, was unstreitig zu weit geht. Und dann sagt man, dass eben das ganze Verbot unwirksam ist, quasi als "Strafe" für den zu pauschalen Vertrag.
Ob in Formularverträgen ausdrücklich die Katzenhaltung verboten werden kann, wird wiederum nicht einheitlich entschieden. Wobei ich finde, man muss einen Unterschied machen zwischen ganz verbieten und "nur eine" erlauben, denn was für ein Interesse hat der Vermieter an letzterem? Klar, wenn es dann 30 in einer 1-Zi-Wohnung werden..aber er legt damit ja praktisch eine nicht artgerechte Haltung fest. (Nur mein Gedanke, ohne da zu wissen, ob das schon mal entschieden wurde)
Alles andere ist umstritten, auch, ob man bei einem unwirksamen Verbot dennoch fragen muss oder sich einfach ein Tier (oder eben zwei) holen kann. Da für Mietsachen zunächst die Amtsgerichte zuständig sind, kann das theoretisch von Stadt zu Stadt verschieden gesehen werden. Man versucht zwar als Richter schon, zumindest im Landkreis oder bestenfalls im ganzen Bundesland ein wenig Einheit herzustellen, aber das ist keine Garantie. In solchen Fällen sollte man sich eben umsehen, was die örtliche Rechtsprechung so macht - wenn er klug ist, macht das auch der Mieterschutzbund und verweist nicht auf ein Urteil aus Hamburg, wenn man in München wohnt.
Es ist wahnsinnig unbefriedigend, dass keiner so recht weiß, wie. Aber wie dem auch sei: Gesetz in dem Sinne gibt es keines.