Natürlich darf deine Hund auch mal bellen. Jeder Hund bellt mal.
Aber es kommt auch immer drauf an wann der Hund bellt.
Und eine mündliche Duldung seitens des Vermieter ist null und nichtig.
Das hat keinen Wert und er kann jederzeit verlangen das der Hund wegkommt oder du ausziehen musst.
Da muss er dir noch nicht mal Zeit geben das Problem zu lösen.
Wenn du aber ne schriftliche "Erlaubnis" hast, muss er dir zumindest Zeit geben, das Problem zu lösen.
Laut unserem Mietvertrag ist eine Hundehaltung auch nicht direkt erlaubt. Hundehaltung wird nur geduldet.
Ohne eine schriftliche Duldung, könnten wir, durch Beschwerden von Nachbarn, fristlos gekündigt werden.
Da greifen auch keine Gesetzesankündigungen oder so. Wenn ein Nachbar sich durch bellen gestört wird ist es egal ob es von einem Yorki kommt oder von einem Labbi. Bellen ist bellen!
Und wir hatten schon Probleme mit Beschwerden, da der Hund meiner Mitbewohnerin wegen jedem kleinen Geräusch bellt wie ein Wahnsinniger. Auch morgens um 6h.
Ich habe dann das angewant was dir hier schon geraten wurde.
Mich entschuldigt und beschwichtigt. Was ich garnicht hätte machen müssen, denn es ist nicht mein Hund.
Doch es hätte sich auch auf meinen Hund ausgewirkt wenn sie sich beim Vermieter beschwert hätte.
Da meine Freundin nicht mit ihrem Hund trainieren will was das angeht, wäre es über kurz oder lang zu Beschwerden beim Vermieter gekommen.
Was jetzt aber nur aus dem Grund nicht passieren wird, weil wir bald ausziehen werden.
Also hol dir eine schriftliche Erlaubnis und stell dich gut mit den Nachbarn. Sonst kann dir wirklich ne Kündigung ins Haus flattern oder verlangt werden den Hund ab zu geben.
Gib nichts auf ne mündliche Erlaubnis!!!
