- Kupieren = Tierquälerei Beitrag #41
Kompassqualle
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Doch, es ist verboten, deine Tante macht sich strafbar wenn sie ihre Hunde dennoch kupieren lässt (es sei denn sie kann jagdliche Nutzung oder medizinische Notwendigkeit nachweisen).
Hier mal aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kupieren#Hunde
Hier mal aus Wikipedia:
Quelle:In vielen Ländern Europas ist das Kupieren bei Hunden mittlerweile verboten, in der Schweiz seit 1997, in Deutschland seit 1987 (Ohren) bzw. 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z. B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland bei jagdlicher Nutzung nach § 6 TierSchG. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der Eingriff in den Ländern durchgeführt wird, wo dies noch erlaubt ist. In die Schweiz und einige andere europäische Länder dürfen kupierte Hunde auch nicht mehr eingeführt werden (Ausnahmen sind Kurzbesuche von Ausländern, ein Nachweis der Amputation infolge medizinischer Indikation oder nachweisliches Kupieren vor Inkrafttreten der Bestimmungen).
Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).
http://de.wikipedia.org/wiki/Kupieren#Hunde