Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund

Diskutiere Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund im Hunde Verhalten und Erziehung Forum im Bereich Hunde Forum; Nach meiner Kenntnis wird nach so einem Vorfall von der Post natürlich nicht mehr zugestellt . Unabhängig von dem Ergebnis einer Anzeige ...
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #41
Sei froh, dass es Menschen gibt, die Dir Post oder andere Dinge bis zur Haustür tragen und sie nicht einfach übern Gartenzaun schmeißen, oder wäre Dir das lieber?

Nach meiner Kenntnis wird nach so einem Vorfall von der Post natürlich nicht mehr zugestellt . Unabhängig von dem Ergebnis einer Anzeige .
Uneinsichtige Ignoranten und auch alle Querulanten "dürfen" sich dann ihre Post immer schön selber bei der Postdienststelle abholen . Absolut richtig so !
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #42
Nach meiner Kenntnis wird nach so einem Vorfall von der Post natürlich nicht mehr zugestellt . Unabhängig von dem Ergebnis einer Anzeige .
Uneinsichtige Ignoranten und auch alle Querulanten "dürfen" sich dann ihre Post immer schön selber bei der Postdienststelle abholen . Absolut richtig so !




Stimmt, so ist es auch bei den Zeitungen , die bekommen eben keine mehr..... Zumindest ne schöne Zeit lang..... :clap::shock: Aber man muß schon als Zusteller reagieren und es weitergeben . Auch ein Gemeinde Mitarbeiter , der vermutlich ganz normal im Amt séinen Dienst tut und zusätzlich Dokumente zustellt. .... Schon mal bemerkt, daß auf so nem Brief keine Marke klebt??????...... Letztendlich muß der Arbeitgeber es veranlassen, zuverläßig auf der Aussage des Zustellers basierend.


Fakt ist einfach, ignorante Menschen mit Tieren..... Der Depp ist letztendlich das Tier. Es passt sich seinem Seppel an, wenn ers ganz richtig macht..... Erreicht er sein ursprüngliches Alter nicht...... Oder darf wie eine Sache im Zwinger verblöden.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

An Buntspecht, ...... Es ist ja nun schon a paar Tage her..... Was ist bei dir rauskommen??? Was sagt dein Vorgesetzter dazu????? Der Hundehalter ?????
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #43
Buntspecht bitte alles richtig zitieren und alles mit quellen versehen. Sonst müssen wir es löschen.

Sorry, was habe ich denn zitiert? § 123 StGB und § 833 BGB habe ich nur benannt. Dann habe ich mich auf das Vorhandensein von Ortstsatzungen bezogen (hätte ich da eine bestimmte benennen und zitieren sollen?) und die Befugnisse eines Kollegen laut seines Dienstausweises mit Quellenangabe inhaltlich wiedergegeben. Hätte ich noch die Diensausweisnummer dazu schreiben sollen?
Entschuldigung, die Kritik verstehe ich wirklich nicht.

Ich Gemeindefuzzi koordiniere und verantworte Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen, Gewässern und Abwasseranlagen. Sowas geht fast nie ohne Beeinträchtigung der Anwohner und deren aktiver Mitwirkung. "Dienst am Bürger" wird in unserer Gemeinde ganz groß geschrieben, und ich kümmere mich auch persönlich darum, dass die Anwohner richtig informiert werden (Telefonate mit Betroffenen, Zeitung, Homepage und eben auch Briefzustellung, wenn es sonst keiner machen kann). Im allgemeinen kooperieren die Anwohner, weil die Maßnahmen ja auch in ihrem eigenen Interesse sind, und sie sind mir sehr dankbar für die Aufklärung!

In meinem Hunde-Fall standen sich halt zwei unterschiedliche Interessen gegenüber:
Ich wollte unbedingt informieren - aber der Grundstückseigentümer wollte wohl keinen Besucher auf seinem Grundstück.
Eine Klingel konnte ich nirgends finden, auch bei nachträglichem Suchen nicht.

Bitte erhitzt nicht Eure Gemüter über diese Thema.

Ich habe mich jetzt erstmalig mit meinem Recht, Grundstücke zu betreten, eingehender beschäftigt, also was dazu gelernt.
Und wer jetzt einen gut erzogenen Schäferhund innerhalb eines befriedeten Grundstücks hält, aber seinen Briefkasten und die Klingel noch nicht GUT (!!) sichtbar außen vor der Einfriedung angebracht hat, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er von mir über die nächste Sperrung seiner Straße keine Nachricht erhält....

Die Rücksprache mit meinem Kollegen vom Ordnungsamt ergab, ich solle es schriftlich melden, weil eine Gefahr für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen werden könne. Also habe ich das getan. Zu gegebener Zeit werde ich sicherlich eine Rückmeldung erhalten.

Danke Euch allen für die unterschiedlichen Antworten zu diesem Thema! Ihr habt mir viele Gedankenanregungen gegeben.
Und mit "Fuzzi" kann ich auch leben, bin schlimmeres gewöhnt :p !
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #44
Schneckii, du kannst ja gerne der Meinung sein das wer von deinem Hund auf deinem Hund gebissen wird "selber Schuld" ist nur leider ändert dass nichts daran, das Selbstjustiz in Deutschland verboten ist und du deswegen für den Schaden (zu Recht) ordentlich zur Kasse geben werden könntest. Vor Gericht nützt es dann auch nichts mehr ob man der Meinung ist jemand wäre "selber Schuld" oder "hätte es verdient", die Richter gucken nämlich ins Gesetzbuch und nicht auf deine Meinung ;)

Buntspecht, eigentlich hast du ja schon alles rausgefunden und es steht auch nochmal in dem Link von Knopfstern, der Grundbesitzer ist verpflichtet sein Grundstück "verkehrssicher" zu halten, das bedeutet von seinem Grundstück darf keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen.
Ein Schild oder ähnliches schützt ihn nicht davor diese Verantwortung zu übernehmen.

Evtl. Verletzungen (auch blaue Flecke) sollte man umgehend von einem Arzt dokumentieren lassen, Sachschäden fotografieren und/oder bei der Polizei melden.
Du kannst auf jeden Fall eine Anzeige beim Ordnungsamt machen, im Grunde auch bei der Polizei, da dir eine Körperverletzung entstanden ist.

Ich fände es auch richtig, wenn du gegen den Mann vorgehst, wer weiß was dem nächsten Zusteller passiert, oder einem Kind welches ohne böse Absicht auf das Grundstück läuft.
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #45
Off-Topic
Sorry, was habe ich denn zitiert? § 123 StGB und § 833 BGB habe ich nur benannt. Dann habe ich mich auf das Vorhandensein von Ortstsatzungen bezogen (hätte ich da eine bestimmte benennen und zitieren sollen?) und die Befugnisse eines Kollegen laut seines Dienstausweises mit Quellenangabe inhaltlich wiedergegeben. Hätte ich noch die Diensausweisnummer dazu schreiben sollen?
Entschuldigung, die Kritik verstehe ich wirklich nicht.
Sry, mein Fehler. ;)
Ich habe einen teil deines Postings als Kopiert interpretiert.
Daher bat ich um eine Quellen angabe. Alles Ok. :)
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #46
wenn jemand ungefragt auf mein Grundstück kommen würde (egal welcher Postfutzzi, Nachbarskind oder sonst was ist ), der hätte kein Zuckerschlecken mit mir! ich hätte den Hund ebenfalls nicht gemaßregelt !
Ich persönlich bin ja auch ein Fan amerikanischer Gesetzgebung. Da darf man Leute einfach so abknallen, wenn sie das eigene Grundstück betreten. Das ist wahre Demokratie!

(tatbestandsausschließendes Einverständnis)
Bingo bongo! (auch wenn ich den Vergleich mit dem Sex und der Vergewaltigung nicht verstehe).

sie scheint ja noch nichtmal ne richtige Postbotin zu sein nur ein Gemeindefuzzi ...ich denke nicht das es jedem xBeliebigen gestattet ist auf das eigene Grundstück zu gehen, dann braucht man sich kein Grund und Boden kaufen, dann kann man auch aufm Markplatz Zelten
Wo genau hängt dein Briefkasten, wenn ich fragen darf?
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #47
Meiner ? Draußen am Tor
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #48
Ungefragt Grundstück betreten hin oder her, im dem Fall stand ja wohl Tür und Tor offen, es wurde nicht "eingebrochen". Noch dazu stand der Hundebesitzer daneben und konnte klar und deutlich erkennen, dass es sich NICHT um einen Einbrecher, Wegelagerer oder Terroristen handelte, sondern lediglich um einen Zeitungsboten. Seinen Hund in der Situation NICHT SOFORTIG abzurufen und unter Kontrolle zu bringen, ist in meinen Augen versuchte Körperverletzung. Ich muss doch meinen Hund soweit unter Kontrolle haben, dass er nicht ungefragt Leute anfällt, und vor allem dann nicht, wenn ich es ihm ausdrücklich untersage. Wo kämen wir denn da hin???

Wer einen Wachhund hat, der ist andererseits auch dazu verpflichtet, diesen Wachhund soweit im Griff zu haben, dass er nicht wild jeden und alles anspringt und attackiert.

Man kann nichts dagegen sagen, wenn ein Hund ein Grundstück bewacht und dabei jemanden, der unerlaubt über Mauern oder Zäune klettert, angreift. Aber wenn der Besitzer seelenruhig zuschaut, wie sein Hund einen Postboten anfällt und anscheinend ziemlich ungerührt dabei bleibt, das sprengt meiner Meinung nach jeglichen Rahmen der Grundstücksverteidigung.
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #49
Sie war eine Gemeindemitarbeiterin dh sie hatte nicht unbedingt Postkleidung an ...soll man Gedanken lesen?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Dein Hund beißt eine Katze tot hattest du ihn da im Griff?
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #50
Off-Topic
Das konnte ich weder voraussehen noch verhindern, da es so blitzschnell geschah. Hätte ich die Katze vorher gesehen, hätte ich es auf jeden Fall verhindert. War auch keine Zeit mehr, dem Hund Einhalt zu gebieten, da es eine Sache von Sekunden war. Ich glaube, das kann man nicht vergleichen. Ausserdem handelt es sich im Falle des Threads um PERSONEN.
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #51
Sie war eine Gemeindemitarbeiterin dh sie hatte nicht unbedingt Postkleidung an ...soll man Gedanken lesen?

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Dein Hund beißt eine Katze tot hattest du ihn da im Griff?
Deiner Ansicht nach, dürfte man also nicht mal zur Haustür gehen und dort klingeln? o_O
Was ist, wenn man was wirklich wichtiges wäre?
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #52
Deiner Ansicht nach, dürfte man also nicht mal zur Haustür gehen und dort klingeln? o_O
Was ist, wenn man was wirklich wichtiges wäre?

Hmm, war es in meinem Fall als wenig wichtig anzusehen, den dort wohnenden Menschen darüber in Kenntnis zu setzen, dass vor seiner Zufahrt übermorgen gebuddelt wird und er sein Auto nicht mehr rausfahren kann??? Ich glaube, der hätte mich dann verklagt (zu recht)!

Heute war ich zur Abnahme auf einem Neubaugrundstück (dienstlich, aber dieses Mal mit den Eigentümern verabredet), und staunte. An der Tür waren Brifkasten und Klingel, Außenanlagen noch nicht fertiggestellt, aber ringsherum ein Zaun mit Tor. Nach dem Lesen all Eurer Antworten sehe ich so etwas plötzlich aus ganz neuer Perspektive!
Ich sprach die Eigentümer darauf an, sie waren erstaunt. Sie hatten sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht und hörten es zum ersten Mal, dass der Zaun ja bedeutet, dass niemand Klingel und Briefkasten bedienen darf, ohne Hausfriedensbruch zu begehen! Der Zaun sei doch nur, damit ihre kleinen Kinder nicht auf die Straße laufen und fremde Hunde nicht in ihren Garten machen. Sie hatten nicht die Absicht, Menschen fernzuhalten!

Tja, so unterschiedlich können Sichtweisen und persönliche Gründe sein.

Ich habe inzwischen für mich beschlossen, beim nächsten Mal kleine Mülltüten mitzunehmen und in Fällen befriedeter Grundstücke den Brief in Tüte an den Zaun zu hängen. (Danke nochmal für den Tipp, @ Kopfstern!)

Sie war eine Gemeindemitarbeiterin dh sie hatte nicht unbedingt Postkleidung an ...soll man Gedanken lesen?
Keine Postkleidung, aber einen Brief in der Hand. Zum Glück war ich tatsächlich ausnahmsweise mal in Zivil unterwegs (weil auf dem Weg in den Feierabend). Normalerweise komme ich in gelber Warnjacke daher. Mag gar nicht darüber nachdenken, wie der Hund dann wohl reagiert hätte :mrgreen:.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Gemeindefuzzi ist keine Beleidigung wie soll man denn sonst die Leute von der lieben Kirche nennen.Gottes Fanclub? ;D Der Fanclub ist ja keine ordentliche arbeit in dem Sinne (kein ordentlicher Beruf wie Postbote)

Sorry, Schneckii, eine Gemeindeverwaltung ist keine Kirche (auch wenn`s Dir so vorkommt) und ich fühle mich persönlich ganz "ordentlich" in meinem Beruf als Tiefbauingenieurin, obwohl ich nicht so viel über Hunde hinter Gartenzäunen weiß, wie ein Postbote. ("Unordentlich" an meinem Job ist wohl nur, dass ich `ne Frau bin.)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #53
Dein Hund beißt eine Katze tot hattest du ihn da im Griff?

Schneckii zu diesem Thema gibt es bereits einen eigenen Thread, das muss hier jetzt nicht auch noch ausgebreitet werden. Danke!

Allgemein erschließt sich mir die Argumentation mit der Postkleidung allerdings auch nicht.
Die TE hatte einen informellen Auftrag und wollte diesen ausführen. Mag sein, dass es besser gewesen wäre den Briefkasten noch gründlicher zu suchen, eine Rechtfertigung für die Hundeattacke ist das aber noch lange nicht!
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #54
Sie hatten sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht und hörten es zum ersten Mal, dass der Zaun ja bedeutet, dass niemand Klingel und Briefkasten bedienen darf, ohne Hausfriedensbruch zu begehen!
Was Unsinn ist. Aber das hatten wir ja schon.
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #55
Was Unsinn ist. Aber das hatten wir ja schon.

Ist das Unsinn? Jetzt bin ich völlig verwirrt.
Zitat § 123 StGB Hausfriedensbruch
"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder ....., wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Meinst Du jetzt "Unsinn", dass die Leute behaupten, das nicht zu wissen, oder "Unsinn" im rechlichen Sinne?
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #56
Ich zitiere nochmal für dich den Beitrag von Retic:
Und im Übrigen begehen Postboten usw. natürlich nicht täglich Hausfriedensbruch, weil sie nicht gegen den Willen der Hausrechtsinhaber handeln, wenn sie das Grundstück betreten (tatbestandsausschließendes Einverständnis).
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #57
Ich zitiere mich mal selbst:
Ich finde es erstaunlich, dass das Gesetz auch dann gilt, wenn z.B. sowohl der Briefkasten als auch die Klingel HINTER der Einfriedung angebracht sind! Eigentlich würde eine solche Anordnung der Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme für mich einer Einladung gleichkommen.
@ FelixS: Meinst Du das so in dem Sinne??
 
  • Im Dienst von Hund attakiert auf Privatgrund Beitrag #58
Ja. Da du dem Postzusteller garkeine andere Möglichkeit gibst seine Post zu zustellen, außer er betritt dein Grundstück, gibst du ihm auch die Erlaubnis dazu. Anders wäre es, wenn du Briefkasten und Klingel ans Gartentor hängst, dann hätte niemand einen Grund dein Grundstück zu betreten.
 
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