Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015

Diskutiere Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Nein so einfach ist das nicht. Ist es wirklich nur einmal reicht das nicht um die Erlaubnis zu entziehen, vor allem nicht, wenn auch noch...
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #21
Nein so einfach ist das nicht. Ist es wirklich nur einmal reicht das nicht um die Erlaubnis zu entziehen, vor allem nicht, wenn auch noch plausible Gründe vorgelegt werden können warum es nun ausnahmsweise mal so war und eben nicht die Regel ist. Steht dort ja auch nicht umsonst überall "ständig" dabei.

Spielt für die TE aber sowieso nur eine untergeordnete Rolle, weil ja keine Genehmigung vorhanden war. Ich sehe da leider auch nur wenig Chancen, aber ein Beratungstermin bei einem Anwalt würde ich mir trotzdem geben lassen. Oft kennen sie (gerade, wenn es einer ist, der auf Mietrecht spezialisiert ist) ja doch noch die ein oder andere Möglichkeit.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #22
Doof is einfach das keine Erlaubnis in diesem fall vorliegt.

Schrieb ich ja bereits, das es doof ist, das keine Erlaubnis da ist.
Deswegen würde ich mich an nen Anwalt wenden und mit dem Reden.
Dazu sind Anwälte ja nun da um solche Probleme zuklären und evtl gibt es da noch möglichkeiten, die wir hier gar nicht kennen.

Zumal es hier auch nicht die Plattform für Rechtliche Angelegenheiten ist und das eh eine sache für sich ist, da rechtliche Tips zugeben. ;)

Ich verstehe dein Anliegen, wie ich ja schon schrieb.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #23
Das ist ja mein Problem, das ich praktisch, illegal einen Hund halte. Ich bin mir auch bewusst, dass ich echt Mist gebaut habe, aber ich dachte wenn ich um eine Gehnemigung bitte wird es eh abgelehnt weil die Haltung ja vertraglich untersagt ist.
Nun ist es leider so wie es ist und ich kann nur noch versuchen mit der Verwaltung zu reden. Beim Mieterverein werde ich auf jeden Fall um Rat fragen.
Ich hoffe so sehr das die Verwaltung mit sich reden lässt. Die anderen Hundehalter im Haus werde ich mal fragen ob sie die Haltung irgendwie angegeben haben.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #24
alternativ doch nach einer neuen Bleibe suchen :/
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #25
Wenn sich irgendwer im Haus da durch belästigt fühlt, weil dein Hund ganz plötzlich anfängt zubellen, warum auch immer, und das Stunden lang geht. Und sei es nur einmal, dann muss dein Vermieter reagieren und kann dir die Genehmigung wieder nehmen. Er muss im Sinne des Hausfriedens handeln und dafür, das keiner ihm die Mietemindert.
Als Mieter eine Mietminderung durch zu kriegen ist aber auch gar nicht so einfach, dafür muss dann schon irgendwie bewiesen werden, dass z.B. eine dauerhafte Lärmbelästigung statt findet (bei Lärm braucht man dafür sicher jemanden der unabhängig ist und mal den Lärmpegel testet, solche Leute dürfte ein Mieterschutzverein stellen).

Demnach denke ich auch, dass eine einmalige Beschwerde beim Vermieter nicht reicht, ansonsten wäre es ja ein leichtes seine ungeliebten Nachbarn mal so eben in die Pfanne zu hauen ;)
Zu dem Ummelden, denke ich wenn der Hund z.B. 3 Wochen bei mir ist und dann eine Woche bei meiner Mutter dann könnte doch eigentlich niemend behaupten der Hund währe ständig da!?

Auch das wird wohl leider nicht funktionieren, bei einem generellen Hundehaltungsverbot dürfen Hunde offenbar wirklich nur stundenweise in der Wohnung sein:
Tiere von Besuchern:

Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.
Quelle:

Nee , so weit ich informiert bin , muss der Vermieter allen etwas erlauben , oder eben es allen untersagen . Er darf keinen Mieter benachteiligen .
Das stimmt schon, dennoch kommt es auf die Sachlage an. Sind die Wohnungen unterschiedlich groß, oder handelt es sich um sehr unterschiedliche Tiere (Dogge vs Chihuahua), oder eine andere Bedarfssituation (Blindenhund) kann der Mieter im Einzelfall schon für zwei Wohnungen im gleichen Haus unterschiedlich entscheiden.
Auch hier nachzulesen:

(runterscrollen bis "Gleichbehandlung aller Mieter im Haus")

Ich denke puscheline, in deinem Fall wird kaum eine andere Chance bestehen, es sei denn dein Hund ist vergleichbar mit denen der anderen Mieter im Haus und es besteht auch die gleiche Situation und Wohnungsgröße, nur dann könntest du auf Gleichberechtigung pochen.
In allen anderen Fällen wirst du wohl leider eher den Kürzeren ziehen :(

Die meiste Hoffnung würde ich deswegen in ein persönliches Gespräch legen. Ich drücke alle Daumen für Montag.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #26
Ich finde es echt schade das wir in einer Gesellschaft leben wo man gleich zum nächsthöheren rennt statt mit der betroffenen Person selbst zu reden
Das ist nicht auf die TE bezogen
Sondern auf die Nachbarn.

Wo leben wir denn?

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen aber ich glaube auch, dass du da ziemlich schlechte Karten hast ...
Vielleicht würde ich mich schonmal nach einer neuen Bleibe umschauen

In meinem Mietvertrag steht das Tierhaltung mit dem Vermieter abgesprochen werden muss
Mein vermieter wohnt nur 3 Häuser von mir weg und ist zusätzlich auch noch mein Gärtner, seine Tochter meine Nachbarin im Anbau
Also könnte ich ihm sowas eh nicht verheimlichen
Ich darf soviele Tiere halten wie ich will solange sich niemand gestört fühlt
Aber meine richtige Nachbarin (nicht seine Tochter) und ich kommunizieren wenn uns etwas nicht passt und wir kommen super miteinander aus.
Sobald sie sich aber extrem gestört fühlen würde hätte ich ein Problem

Denn schriftlich hab ich auch keine Genehmigung.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #27
es sei denn dein Hund ist vergleichbar mit denen der anderen Mieter im Haus und es besteht auch die gleiche Situation und Wohnungsgröße, nur dann könntest du auf Gleichberechtigung pochen.
Die Wohnungen sind hier alle gleich, meine Mausi ist fast die kleinste und noch dazu die einzige, die wirklich erzogen ist. Einer hat einen agressiven Schäferhund der ohne Leine läuft (hab schon zwei mal das OA gerufen weil dieHündin damals mein Dicken angegriffen hat) dann haben wir noch eine superliebe Staffhündin die völlig unerzogen ist und sich immer auf den Grünflächen ausmacht. Es gibt min. noch 4 weitere Hunde, eigentlich bin ich kein Anscheisser aber vielleicht sollte ich das am Montag beim Telefonat mal erwähnen ?! Aber kann ich mir in meiner Lage überhaupt erlauben auf Gleichberechtigung zu pochen ?
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #28
Mal ganz allgemein: Ein Anwalt ist zumindest in der Lage die Sache rauszuzögern. Und wenn es auf einen Auszug hinausläuft, kann man da evtl. noch ein paar Wochen mehr rausholen...

Puscheline, meinst du, die halten ihre Hunde da alle "illegal"? Ist jetzt ernst gemeint. Wie lange kann man sowas verstecken? Ist die Hausverwaltung nie da?:eusa_think:

Edit: Kannst du vielleicht mal mit der reden, die die Staffhündin hat, falls du dich mit der oberflächlich gut verstehst? So in der Richtung, ob sie ne Genehmigung einholen musste? (Anschei... würd ich übrigens nicht machen, das hilft dir nicht.)
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #29
Zu dem Ummelden, denke ich wenn der Hund z.B. 3 Wochen bei mir ist und dann eine Woche bei meiner Mutter dann könnte doch eigentlich niemend behaupten der Hund währe ständig da!?
Auch dann kann man es noch behaupten. Und allein der Gedanke ist schon unverschämt genug. Wenn ich der Vermieter wäre und das mitbekomme, würde ich (fristlos) kündigen.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #30
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das hier auch nur einer ne Genehmigung hat. Die von der Verwaltung sind so gut wie nie da, wir haben hier ein Hausmeißterbüro und die sind hier den ganzen Tag unterwegs. Die Hundehaltung wird wohl solange sich niemand gestört fühlt geduldet.

Den mit der Staffhündin werd ich aufjeden fall fragen, mit dem kann man gut quatschen.
Ich will ja niemanden Ansch**** aber es villeicht mal erwähnen, dass es hier noch andere Hunde gibt.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #31
... ich an deiner Stelle würde bei der Hausverwaltung bitte, bitte machen. Das Argument, dass noch andere Hunde im Haus leben, scheint da selbstverständlich nicht ganz ungeeignet zu sein. Obwohl sich über die scheinbar ja noch niemand beschwert hat.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #32
Trotz den ganzen tipps sehe ich hier eher schwarz.

Du sagtest selbst Hunde sind in deinem Haus nicht gestattet, holst dir aber dennoch einen und wunderst dich nun das es beschwerden gibt und der Hund weg muss.

Ich weiß nicht für mich währe die Sachlage klar ich würde da wohl kein Geld mehr "verschwenden" in der Hoffnung das mir ein Anwalt da helfen möge.

Das klingt nun hart sorry aber ich finde es ist angemessen so

Lg Flumina
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #33
Ja Flumina du magst wohl Recht haben aber würdest du das einfach so hinnehmen? Und was meinst du mit kein Geld verschwenden? Würdest du einfach aufgeben und dein Hund "entfernen"?
Eine neue Wohnung ist auf die Schnelle leider auch nicht zu finden.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #34
Ich würde mir eine Übergangs bleibe suchen oder was für den Hund und dann gugen das ich schnell was neues finde auf dauer. Aufgeben würde ich auch nicht aber so hast du keine Chance mit Anwalt und das kostet einfach zu viel und bringt höchst wahrscheinlich gar nix außer das es viel Geld schluckt
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #35
Je nachdem, wie man finanziell so da steht, bekommt man in D Beratungshilfe. Da gehst du beim Amtsgericht zu dem zuständigen Heini und der sagt dir, ob du dazu berechtigt bist.

Eine neue Wohnung finden ist vielleicht nicht so einfach, aber eventuell kannst du bei der Hausverwaltung eine Galgenfrist hinauszögern, wenn keine weiteren Beschwerden kommen.
Ich würde wie schon gesagt auch erstmal versuchen mit der Hausverwaltung eine Lösung zu finden.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #36
Naja eine Beratungshilfe wird da nimmer viel machen können. Es war von anfang an verboten und nur darauf kommt es an. Die Beratung wird ihr auch raten sich was neues zu suchen
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #37
Also der Mieterschutz kostet nicht viel. Und ein Umzug kostet einen Haufen Geld, von der Arbeit und dem Nerven mal ganz abgesehen.

Ich würde zum Mieterschutz gehen, die sollen widersprechen, zumindest der gesetzten Frist. Ansonsten würde ich mir keinen Stress machen. Unerlaubte Haustierhaltung ist an sich noch kein Kündigungsgrund. Wenn du der Forderung nicht nachkommst und er kündigt, dann kann man auch der Kündigung widersprechen. Da würde ich mich notfalls rausklagen lassen. Wenn er nicht versichert ist, was bei Vermietern häufig angesichts der Kosten der Fall ist, wird er sich das zweimal überlegen. Und wenn, hat man immer noch genug Zeit, sich gemütlich was anderes zu suchen.

Da muss man nicht gleich abhauen. Kein Wunder, dass manche Vermieter denken, sie können sich alles erlauben. Schuld daran sind genau die Opfer hier die wegen jedem Pups die Beine in die Hand nehmen.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #38
Oh Flu, du bist Anwalt? Das ist aber cool!

Ich würde es wohl auch beim Anwalt drauf ankommen lassen. Es gibt nunmal auch immer Gesetze, die einen aus der scheiße boxen können. Einen Versuch istves wert. Ansonsten kündigen und zusehen, dass man schnell was neues findet. Wenn das Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft scheitert würde ich auch gleich am Telefon die Konsequenzen nennen. Also: Naja gut, sehr schade. Ich werde ihnen dann die Tage die Kündigung zukommen lassen.
Wenn du ansonsten zuverlässig mit der Miete etc warst, besteht da vllt doch noch ein kleiner Hoffnungsfunke, dass ihnen die suche nach einem neuen Mieter zu anstrengend ist...

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Danke Retic, toller Beitrag insofern, dass ich der Meinung bin dass man nicht immer gleich den Schwanz einkneifen muss, weil der vermeintlich längere Hebel einem das sagt.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #39
Naja eine Beratungshilfe wird da nimmer viel machen können. Es war von anfang an verboten und nur darauf kommt es an. Die Beratung wird ihr auch raten sich was neues zu suchen

woher nimmst du diese weisheit?:eusa_think:
Woher weisst du das so ganz genau?

Ich bitte hier um aufklärung, das interessiert mich brennent.

Übrigens glaube ich nicht, das Du es einfach hinnehmen würdest, ne neue Wohnung suchst und das Tier erstmal woanders unterbringst. ;)
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #40
Klar haben sie gesetze aber wenn es nicht elaubt war dann ist es eben so. Ich würde ja Hoffnung haben wenn sich nur die mieter beschwehren aber es war nie erlaubt und das is das Problem bei dem allem.

Und ja ich würde meinen Hund zur not zu freunden geben. Bzw ich würde nicht mal einen Hund anschaffen wenn es nicbt gestattet ist
 
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