Wenn sich irgendwer im Haus da durch belästigt fühlt, weil dein Hund ganz plötzlich anfängt zubellen, warum auch immer, und das Stunden lang geht. Und sei es nur einmal, dann muss dein Vermieter reagieren und kann dir die Genehmigung wieder nehmen. Er muss im Sinne des Hausfriedens handeln und dafür, das keiner ihm die Mietemindert.
Als Mieter eine Mietminderung durch zu kriegen ist aber auch gar nicht so einfach, dafür muss dann schon irgendwie bewiesen werden, dass z.B. eine dauerhafte Lärmbelästigung statt findet (bei Lärm braucht man dafür sicher jemanden der unabhängig ist und mal den Lärmpegel testet, solche Leute dürfte ein Mieterschutzverein stellen).
Demnach denke ich auch, dass eine einmalige Beschwerde beim Vermieter nicht reicht, ansonsten wäre es ja ein leichtes seine ungeliebten Nachbarn mal so eben in die Pfanne zu hauen
Zu dem Ummelden, denke ich wenn der Hund z.B. 3 Wochen bei mir ist und dann eine Woche bei meiner Mutter dann könnte doch eigentlich niemend behaupten der Hund währe ständig da!?
Auch das wird wohl leider nicht funktionieren, bei einem generellen Hundehaltungsverbot dürfen Hunde offenbar wirklich nur stundenweise in der Wohnung sein:
Tiere von Besuchern:
Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.
Quelle:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Nee , so weit ich informiert bin , muss der Vermieter allen etwas erlauben , oder eben es allen untersagen . Er darf keinen Mieter benachteiligen .
Das stimmt schon, dennoch kommt es auf die Sachlage an. Sind die Wohnungen unterschiedlich groß, oder handelt es sich um sehr unterschiedliche Tiere (Dogge vs Chihuahua), oder eine andere Bedarfssituation (Blindenhund) kann der Mieter im Einzelfall schon für zwei Wohnungen im gleichen Haus unterschiedlich entscheiden.
Auch hier nachzulesen:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
(runterscrollen bis "Gleichbehandlung aller Mieter im Haus")
Ich denke puscheline, in deinem Fall wird kaum eine andere Chance bestehen, es sei denn dein Hund ist vergleichbar mit denen der anderen Mieter im Haus und es besteht auch die gleiche Situation und Wohnungsgröße, nur dann könntest du auf Gleichberechtigung pochen.
In allen anderen Fällen wirst du wohl leider eher den Kürzeren ziehen
Die meiste Hoffnung würde ich deswegen in ein persönliches Gespräch legen. Ich drücke alle Daumen für Montag.