Also ich würde es auch darauf ankommen lassen, auch wenn es von Anfang an verboten war.
In Deutschland ist es für Vermieter sehr traurig, aber es ist nunmal Fakt, dass Mieter mehr Rechte haben als Vermieter.
Darauf würde ich an deiner Stelle hoffen und eben kämpfen, auch wenn die Karten noch so schlecht verteilt sind.
Der Hund hat nur an 2 Tagen etwas gebellt - na und?
Kommt es hart auf hart, muss der Vermieter erst einmal beweisen, dass es dein Hund war - damit angefangen.
Und wegen 2 Mal ?! Da kenn ich andere, die ihren Kläffer tagelang rund um die Uhr bellen lassen...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man deinen Hund einfach so auf die Strasse setzen kann.
Und wenn am Ende alles gegen dich spricht und du den Hund abgeben ODER dir ne neue Wohnung suchen musst,
dann steht dir zumindest eine angemessene Galgenfrist zu, denke ich, und nicht nur noch knapp 3 Wochen.
Viel Erfolg !