Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015

Diskutiere Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Das Urteil ist nicht asbach, sondern von 2006. In der deutschen Rechtsprechung gibts wirklich asbach uralte Urteile, die immer noch Bestand haben...
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #61
Das Urteil ist nicht asbach, sondern von 2006. In der deutschen Rechtsprechung gibts wirklich asbach uralte Urteile, die immer noch Bestand haben.

(...) RA-fachangestellte ....
Eine Leidensgenossin!:mrgreen:
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #62
das ist so nicht richtig, da es sich im Falle des individuellen vertraglich festgelegtem (z.B.) Hundehaltungsverbots eben nicht um ein "generelles Tierhaltungsverbot" handelt. Hab ich meinen Mietvertrag mit ausdrücklichem Hundehaltungsverbot unterschrieben, ist dieses auch wirksam.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #63
Dieses raus kündigen kann sich über MONATE im zweifelsfall sogar Jahre ziehen. Auch was den Hund angeht...so einfach geht das nicht.Was soll eine 1 monatige Frist? Gibt es gar nicht....

Überleg mal da gibt es Tiermessies und Mietnormaden die über Jahre nicht raus gehen oder zahlen....Also entschleunigen, tief durchatmen und los geht das.

Das Urteil ist Asbach. Eine erhebliche Vertragsverletzung kann das heute nicht mehr sein weil generelle Tierverbotsklauseln auch in Hinblick auf Hunde keine wirksamen Vertragsbestandteile mehr sind.

Und, wann habt ihr beide so euer Staatsexamen gemacht?
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #64
Das 1. 2012/2 in Bayern. Und? Falls du derjenige bist, der hier die Voraussetzungen bestimmt, ab wann man sich äußern darf, kann ich dir sagen, es bringt mir wenig, da ich herzlich wenig mit der Materie zu tun hab. Mal davon abgesehen wurde der TE von uns geraten, einen Fachanwalt aufzusuchen. Viel kaputt machen können wir also nicht.

Und wie siehts bei dir aus? Seit wann hast du hier im Forum den Posten, der dich bestimmen lässt, wer antworten darf? Kann man deinen Avatar vllt entsprechend markieren? Für mich sind deine ganzen Kompetenzen nirgendwo ersichtlich.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #65
Oh, ich wollte nicht bestimmen, wer hier sich zu Wort melden darf. Keine Sorge. Aber wo sich hier alle mit detallierten Handlungsratschlägen überschlagen, wollte ich einfach mal nachfragen, wer hier alles so juristisch geschult ist und im Thema Mietrecht voll drin steckt.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #66
Off-Topic
@Retic..lohnt sich nicht....
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #67
Halte uns mal bitte auf dem laufenden.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #68
Das würde ich auch sagen. Was steht den eigentlich genau im Vertrag zur Hundehaltung?
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #69
Das mach ich auf jeden Fall !

Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich ging ja davon aus, dass Tierhaltung generell untersagt ist. Dem ist doch nicht so, hab gestern Abend mal mein Mietvertrag rausgekramt.:silence:
Drin steht unter Nr 8 a) folgendes:
Die Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermiterin gestattet. Das gilt auch für die nur kurzzeitige Aufnahme von Tieren.

Meint Ihr das es was an der Sachlage ändert?:eusa_think:
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #70
Wird sicher n alter Standardvertrag sein.
Bei so einem ist die Tierhaltung "generell" untersagt, wobei auch das früher ja nicht zulässig war.

Hatte bei solchem auch Ärger mit dem Vermieter.
Nun bin ich aber "schlaufuchs" und seit Jahren im Mietverein, MieterhelfenMietern (Hamburg)
und die haben alles abgeschmettert.

Darum (auch wg. Nebenkostenabrechnung/Mieterhöhung etc.) erwähne ich sowas auch so oft,
dass man unbedingt eintreten soll.

Ne, das ändert nix.
Nach dem "neuen" Gesetz darf zwar die Haltung nicht generell verboten werden, jedoch nimmt der Vermieter
dich halt nicht, wenn er hört das man Tiere hat.

Lass dich aber echt am besten im Mietverein beraten (Eintreten lohnt immer) respektive bei der Rechtsauskunft.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #71
Ja die Beitrittserklärung hab ich heute abgegeben, am Donnerstag hab ich da ja ein Termin. Bei uns heißt das Mieterschutzbund Berlin e.V.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #72
Ja, bei uns gibt es auch noch den Hamburger Mietverein, fand aber den von Mieter helfen Mietern besser :D
Letzten endes ist es auch "egal" welcher, hauptsache man ist bei einem.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #73
Ich glaub halt, solche Zustimmungvorbehalte sind an sich wirksam, im Gegensatz zu generellen Verboten. Entscheidend ist dann, ob und wann der Vermieter die Zustimmung verweigern darf.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #74
Sorry, aber ich finde es eine absolute Frechheit von dir, sich 2 Hunde anzuschaffen, obwohl keine Erlaubnis vorliegt & sich dann auch noch beschweren, dass du den Hund wieder abgeben sollst, bzw. das Tier aus der Wohnung raus soll. Sogar zum RA gehen wollen & das Recht durchkämpfen zu wollen. :shock:

Wie du siehst, habe ich selber 2 Hunde, aber ich finde dein Verhalten trotzdem daneben. Als du die Wohnung angemietet hast, warst du dir im Klaren darüber, dass Hunde nicht erwünscht sind - sich so über den Eigentümer hinwegzusetzen empfinde ich nicht nur als frech und dreist, sondern auch als respektlos.
Die Wohnung ist nicht dein Eigentum und du solltest respektieren, wenn der Eigentümer keine Hunde in der Wohnung haben möchte!

Wir haben inzwischen Wohneigentum, aber vorher haben wir auch eine Wohnung gesucht & das erste was wir nachgefragt haben, ist ob Hundehaltung erlaubt ist mit Option auf einen Zweithund. War dies nicht gegeben, haben wir es einfach weiter versucht.

Wäre ich dein Vermieter wäre ich stinksauer über einen solchen Vertrauensbruch und würde dir zum nächstmöglichen Termin kündigen, wenn nicht fristlos!
Man kann vorher über Dinge reden, aber so zu "bescheissen" (und das ist nichts anderes in meinen Augen) ist unter aller Sau!


Mein Tipp daher: Rede mit der Hausverwaltung (oder dem Vermieter) und teile ihr mit, dass du dir eine neue Wohnung suchen wirst & frage nach, ob du den Hund bis dahin noch in der Wohnung halten darfst. Ansonsten geb den Hund solange zu deiner Mutter, bis du einen neue Wohnung gefunden hast - und lass dir diesmal die Hundehaltung schriftlich genehmigen.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #75
Interessiert kein Schwein. Die TE hat einen Hund und möchte ihn behalten. Umgekehrt kann man es genauso als Frechheit empfinden, dass der Vermieter sich überhaupt in die Lebensführung einmischt.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #76
Der Vermieter hat sich "eingemischt" weil es Beschwerden gab. Ob diese Beschwerden nur durch 2x 3 Stunden Bellerei Zustande gekommmen sind, sei mal dahingestellt. Denn alleine bleiben kann der Hund ja gar nicht.

Und obwohl ich Hunde mag, bei stundenlangem Gekläffe ist es mit meiner Toleranz auch zu Ende.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #77
Und das geht genauso an der Sache vorbei, weil es Jacy nicht ums Gebell ging, sondern darum, dass die TE überhaupt einen Hund angeschafft hat. Dass der Vermieter bei Gekläffe und folgenden in irgendeiner Form tätig wird, ist auch für mich verständlich.
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #78
Wenn es nur um sachdienliche Hinweise geht könnten wohl die meisten Beiträge hier entfernt werden ;)
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #79
Warst du jetzt heute bei der Beratungsstelle oder gehst dann lieber direkt "nur" zum Mieterschutz?
Bin ja fast gar nicht neugierig ;)
 
  • Hausverwaltung fordert Abschaffung bis 31.01.2015 Beitrag #80
@puscheline
Du musst bei Beitritt in einen Mieterverein darauf achten, dass der Dir auch sofort in einer akuten Angelegenheit hilft. Häufig ist es so, dass Du mindestens 3 Monate Mitglied sein musst und Dein Problem nicht bei Beitritt schon bestanden haben darf, sonst hast Du noch keinen Anspruch auf Rechtsbeistand.
 
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