Es ist ja nicht nur die Gefahr durch den Autoverkehr. Ein Hund, der in ein Fahrrad rennt, kann dem Fahrer, auch wenn dieser deutlich langsamer als ein Auto unterwegs ist, enormen Schaden zufügen. Einmal über den Lenker absteigen mit Kopf nach vorne und vielleicht noch an der Bremse oder Klingel hängen bleiben, gibt sehr unschöne Verletzungen, die weitreichende Folgen haben können. Selbst bei einer Vollbremsung durch den Radfahrer kann dem Hund sehr viel passieren. Wer den Hund zum Tierarzt bringt, muss dann auch die Kosten übernehmen. Ja super, da soll ich dann auch noch dafür zahlen, dass da jemand seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist?
Flöhe übertragen nun mal auch Würmer auf den Menschen und wenn der Hund so zutraulich ist, streicheln ihn sicherlich auch viele Kinder, die schleppen die Flöhe mit nach Hause und bis man die bekämpft hat, dauert, da man ja immer nur die derzeitig aktiven abtötet, nicht aber die Larven und Eier, die sich bereits in den ganzen Bodenspalten, Türrahmen usw. befinden.
Wenn der Hund offenbar auch nicht mehr Zuhause rein gelassen wird und sich sein Futter selbst fängt, wird er ja offensichtlich auch nicht mehr gefüttert. Auch das ist eine Anzeige beim VetAmt wert.
Für mich ist es kein Diebstahl, wenn man sich um ein Tier kümmert. Er ist nicht wild geboren worden, wie viele andere Hunde in Spanien, Rumänien, Bulgarien und Co. sondern wurde quasi verwildert. Das ist ein elementarer Unterschied.
Vor vier Jahren bekam ich einen Hund aus der Vermittlung zurück, der den Haltern auch immer wieder ausgebüxt ist um sich sein Essen selbstständig zu suchen. Weder Ordnungsamt, Tierärzte, Feuerwehr oder Polizei sahen sich in der Verantwortung den Hund dort wegzuholen, obwohl der Hund das doppelte seines Sollgewichtes hatte, immer wieder durch sie eingesammelt und den Haltern zurück gebracht wurde (meine Tierärztin schaute ganz verdutzt, als ich mit dem Hund rein kam und sie nicht nur den Chip auslesen sollte, sondern er geimpft werden musste, da sie ihn in den zehn Monaten mehrfach in der Praxis hatte zum auslesen) und der Hund, obwohl er nicht hörte, immer ohne Leine unterwegs war, was aufgrund der 20/40 Regelung in NRW schon jedes Mal eine Ordnungsmaßnahme hätte bekommen müssen. Wie viele Leute mir erzählt haben, dass sie ihn mindestens einmal pro Woche zurück gebracht haben und wo sie ihn so aufgegabelt hatten, wurde mir übel. Warum er dann doch aus der Vermittlung zurück kam und bei mir gelandet ist: sein Herrchen starb und Frauchen wollte ihn (GsD!) nicht mehr. So konnte er gute zehn Kilo abspecken, wurde gegen alles behandelt und endlich mal erzogen. Er ist nicht ein einziges Mal weggelaufen und musste woanders abgeholt werden und das wo ich ihn auch an einigen stellen, wo ich es durfte, ohne Leine laufen ließ. Hätte ich den Hund, der keine Unterwolle hatte und in so manchen Nächten unter null Grad draußen im Garten ausharren musste, mitgenommen, damit er nicht friert und da endlich wegkommt, dann hätte ich einen Diebstahl begangen, weil ich dafür auf das Grundstück hätte gehen müssen. Läuft ein Hund aber immer frei in einem Dorf, wird nie egal bei welcher Wetterlage rein gelassen, besteht schlicht und ergreifend ein Verstoß, denn auch einem Hofhund, einem Hund im Zwinger und auch Hütehunden/Herdenschutzhunden muss die Möglichkeit eines witterungsbeständigen Unterschlupfs gegeben sein, soweit ich informiert bin. Das gilt für alle Witterungen inkl. Hitze