- Krähenbaby hat sich verschluckt. Was tun? Beitrag #61
Urizen
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Ich halte es für überaus wichtig, einem Finder die gesetzliche Lage zu erklären.
Da die Rabenkrähe unter das Jagdrecht fällt, gilt bei ihr im Grunde genau das Gleiche wie bei einem Bussard, einem Feldhasen oder einem Rehkitz:
Der Jagdpächter sollte Bescheid wissen.
Ob der Finder das nun macht oder nicht, soll ihm überlassen sein.
Ich will mir hinterher nicht vorwerfen lassen, dass ich einem Finder ja mal hätte sagen können,dass er da illegal gehandelt hat, weil ihm irgendein missgünstiger oder auch nur durchgeknallter Jagdpächter hinterher wegen einer Krähe ans Bein pinkelt.
Sicherlich wird es den durchschnittlichen Pächter nicht interessieren, ob da jemand eine verletzte Rabenkrähe aufgenommen hat- ist ja nur 'ne Krähe, kein toller Greif und auch kein Reh.
Und hier muss ich dir trotzdem widersprechen:
Grundsätzlich ist bei verletzem Wild zunächst der Jagdpächter zu kontaktieren, da dieser das alleinige Aneignungsrecht hat- da spielt es keine Rolle, ob das jetzt 'ne Krähe oder ein angefahrenes Reh ist.
Sicherlich würde die illegale Mitnahme von Rehwild eher Konsequenzen nach sich ziehen, als das Auflesen einer Krähe.
Der Vollständigkeit halber sollte aber schon erwähnt werden, unter welches Gesetz das jeweilige Tier fällt.
Zu häufig wird der "wildtierkundige Tierarzt" durch einen einfachen Tierarzt ersetzt.
Es gibt hier einige User, die Stories über die Unfähigkeit von TÄ erzählen können.
Da können Vögel aufgrund ihrer erhöhten Körpertemperatur keine Pasteurellen bekommen und der junge Falke entpuppt sich nach einwöchiger Pflege und Fütterung mit Katzenfutter als Mauersegler.
Bei akuten und sichtbaren Verletzungen sollte natürlich ein fachkundiger TA zu Rate gezogen werden, bei einem einfach verwaisten Wildtier rate ich lieber zunächst zur Aufnahme und Eingewöhnung des Tieres an die Situation.
Durchchecken lassen kann man es später immer noch.
So...wollte auch nochmal meinen Senf dazu gegeben haben..
Gruß
Urizen
Da die Rabenkrähe unter das Jagdrecht fällt, gilt bei ihr im Grunde genau das Gleiche wie bei einem Bussard, einem Feldhasen oder einem Rehkitz:
Der Jagdpächter sollte Bescheid wissen.
Ob der Finder das nun macht oder nicht, soll ihm überlassen sein.
Ich will mir hinterher nicht vorwerfen lassen, dass ich einem Finder ja mal hätte sagen können,dass er da illegal gehandelt hat, weil ihm irgendein missgünstiger oder auch nur durchgeknallter Jagdpächter hinterher wegen einer Krähe ans Bein pinkelt.
Sicherlich wird es den durchschnittlichen Pächter nicht interessieren, ob da jemand eine verletzte Rabenkrähe aufgenommen hat- ist ja nur 'ne Krähe, kein toller Greif und auch kein Reh.
Und hier muss ich dir trotzdem widersprechen:
Grundsätzlich ist bei verletzem Wild zunächst der Jagdpächter zu kontaktieren, da dieser das alleinige Aneignungsrecht hat- da spielt es keine Rolle, ob das jetzt 'ne Krähe oder ein angefahrenes Reh ist.
Sicherlich würde die illegale Mitnahme von Rehwild eher Konsequenzen nach sich ziehen, als das Auflesen einer Krähe.
Der Vollständigkeit halber sollte aber schon erwähnt werden, unter welches Gesetz das jeweilige Tier fällt.
Von derartigem rate ich bei einem augenscheinlich gesunden Jungtier immer ab.Deshalb ist das Tier immer einem Tierarzt vorzustellen
Zu häufig wird der "wildtierkundige Tierarzt" durch einen einfachen Tierarzt ersetzt.
Es gibt hier einige User, die Stories über die Unfähigkeit von TÄ erzählen können.
Da können Vögel aufgrund ihrer erhöhten Körpertemperatur keine Pasteurellen bekommen und der junge Falke entpuppt sich nach einwöchiger Pflege und Fütterung mit Katzenfutter als Mauersegler.
Bei akuten und sichtbaren Verletzungen sollte natürlich ein fachkundiger TA zu Rate gezogen werden, bei einem einfach verwaisten Wildtier rate ich lieber zunächst zur Aufnahme und Eingewöhnung des Tieres an die Situation.
Durchchecken lassen kann man es später immer noch.
So...wollte auch nochmal meinen Senf dazu gegeben haben..
Gruß
Urizen