- Mein Rüde beisst Nachbarrüde fast tot ... Was kann ich noch machen ??? Hilfe Beitrag #41
simone
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und aufgrund dieser aussage habe ich das so verstanden, das hier eben nichts weiter außer dieser steuererhöhung passiert...
Dazu muss sich eben die TE äussern. Soviel ich weiss, wird eben nicht mal so die Steuer auf diesen Satz erhöht und weiter nix. Damit es soweit kommt, wird ein Hund als gefährlich eingestuft. Und damit sind Auflagen verbunden. Habe das hier gefunden:
Dann gelten für Sie unmittelbar – unabhängig von der Behörde noch zu treffenden Verfügungen - folgende Bestimmungen:
- Sie haben Ihren Hund so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von dem Tier keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Vor allem haben Sie für eine sichere Unterbringung zu sorgen, so dass ein Entweichen nicht möglich ist.
- Sie haben Ihren Hund außerhalb des eingefriedeten privaten Besitztums stets an der Leine zu führen und haben an seinem Halsband einen Hinweis anzubringen, auf welchem Name und Anschrift des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben.
- Sie müssen den Nachweis erbringen können, dass Ihr Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) gekennzeichnet ist.
- Ihr Hund darf nur von volljährigen Personen ausgeführt werden, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
- Wenn Sie Ihren Hund veräußern oder weitergeben, haben Sie dem Ordnungsamt den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers mitzuteilen. Das Ordnungsamt ist auch zu verständigen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder wenn Sie umziehen. In diesem Fall müssen Sie auch das Ordnungsamt der Gemeinde verständigen, in die Sie ziehen.
- Sie müssen für Ihren Hund unverzüglich beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Abteilung 32.21.14 eine Erlaubnis zur Haltung und Führung eines gefährlichen Hundes beantragen. Kommen Sie der Verpflichtung der Antragstellung nicht nach, müssen Sie jedoch auch mit der Wegnahme des Tieres rechnen. Die Kosten der Sicherstellung und Unterbringung werden d. Halter/in auferlegt.
- In dem Erlaubnisantrag sind Angaben über die Personalien d. Halters/Halterin, über die Rasse des Hundes, die Anzahl und das Alter der Tiere zu machen. Weiterhin ist nachzuweisen, dass die fällige Hundesteuer entrichtet wurde. Es kann gegebenenfalls auch vorerst eine befristete Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes erteilt werden, wenn die Zuverlässigkeitskriterien erfüllt sind, die Hundesteuer bezahlt wurde und d. Halter/Halterin volljährig ist. Innerhalb des Zeitraumes der Befristung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, die behördlichen Auflagen und die Auflagen gem. der HundeVO zu erfüllen.
- Die müssen mit Ihrem Hund einen Wesenstest erfolgreich ablegen.
- Für das Erlaubnisverfahren ist ein Führungszeugnis der Belegart "R" erforderlich. Dieses Führungszeugnis wird durch die Fachbehörde angefordert.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund über mindestens € 500.000 abzuschließen und auch aufrecht zu erhalten. Entsprechende Nachweise (Kopie des Versicherungsscheins sowie der Überweisung bzw. des Kontoauszuges) sind dem Ordnungsamt vorzulegen.
Zitate bitte als solche kennzeichnen und die korrekte Quelle, auf der man den Text ohne rumzuklicken findet, angeben !