Diskussions-Thread zum Thema Impfung

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  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #121
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Hallo ihr Lieben,
ich wollte keinen extra Thread öffnen und hoffe, hier Hilfe zu bekommen. Da ich mit meinen Recherchen einfach nicht weiterkomme.
Ich rief gestern bei meiner Tierärztin an und wünschte eine Tollwutimpfung mit Gültigkeit von drei Jahren. Im Grunde genommen würde sie mir das ohne große Diskussion machen. Dann sagte sie aber noch, dass meine Leyla keine Grundimmunisierung habe, da sie mit etwa drei Monaten nur einmal geimpft wurde und eben nicht mehr nach 4 Wochen nachgeimpft wurde, sondern ein Jahr darauf. Daher ist dann anscheinend diese dreijährige Tollwutimpfung nicht gültig, bzw. sie übernehme keinerlei Veratwortung. Leider bin ich mir nicht sicher, ob Leyla, als ich sie mit 9 Wochen holte schon geimpft war. Ich war der Meinung, dass das die Frau sagte (ich habe sie von einem Bauernhof geholt) habe aber keinen Impfausweis oder sonstwas bekommen, daher wohl doch eher nicht. :? Leyla ist am 02.09.2008 geboren.

Vorab, bei Dir wurde korrekt geimpft: das Tier war zum Zeitpunkt der 1. Impfung rd. 12 Wochen, die Virbagen SHAP ist eine Impfung mit "verlängerten Impfschutz", wird angewendet ab 8 Wochen, die Dauer der Imminität beträgt ein Jahr und wurde folgerichtig in 2009 incl. Tollwut wiederholt.
Ähnlich ist es ja bei der Nobivac, wenn ich da das Tier mit 12 Wochen grundimmunisiere genügt 1 Impfung und die Wiederholung entfällt.

Das Tier ist damit grundimmunisiert, viel wichtiger sind die letzten Impfungen, rechts die Novibac SHP am 13.12.10 und Nobivac LT 13.12.11.
Beide Impfungen sind durchweg 3 Jahre gültig, d.h., wenn Du Tollwut wünschst, wäre diese am 13.12.2014 fällig und nicht anders. Ob Du nun SHP in 2013 machen lässt, bleibt Dir überlassen, m. M. nach reicht die Tollwut in 2014. Deine TÄ sollte besser die Beipackzettel und Empfehlungen der Hersteller lesen, bzw. wäre das ein Grund für mich den TA zu wechseln, leider haben wir auf den Gebiet unterschiedliche Qualitäten. Ist das so verständlich für Dich ?

da Leyla seit über einem Jahr keine gültige Tollwutimpfung mehr hat

Deine Leyla hat damit s.o. einen gültigen Impfschutz bis 2014, wollte ich nur nochmal x-tra betonen.
:D

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Das eine hat nicht unbedingt mit dem anderen zu tun ;). Welpen werden regelmäßig entwurmt, das stimmt, aber das hat nicht wie viele oft glauben mit der Impfung zu tun. Diese beiden stehen in keinerlei Verbindung zueinander ;).

Generell ist vor der Impfung eine Entwurmung vorzunehmen, um den Impferfolg/Immunität zu gewährleisten, beides muss im Zusammenhang betrachtet werden.
Übrigens sind meine jetzt dran und werden vor der Wiederholung entwurmt, sind aber etwas älter und schon beim Breitbandmittel angekommen.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #122
Generell ist vor der Impfung eine Entwurmung vorzunehmen, um den Impferfolg/Immunität zu gewährleisten, beides muss im Zusammenhang betrachtet werden.
Gibt es dazu eine Quelle?
Laut meinem TA ist das völlig egal, es wir nur gemacht, damit die Leute eben mal entwurmen und sich an etwas orientieren können.
Aber bei mir war es bisher nie ein Problem, wenn mein Hund vor der Impfung nicht entwurmt wurde.

Deine Leyla hat damit s.o. einen gültigen Impfschutz bis 2014, wollte ich nur nochmal x-tra betonen. :D
Das Problem ist, dass er eben nicht gültig ist. Theoretisch geschützt ist der Hund, aber laut Impfpass ist er das nicht. Das wird in dem Moment wichtig, in dem man das Land verlassen oder an einer Prüfung teilnehmen will, aber auch bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier. Ein Hund ohne gültige T-Impfung im Impfpass (und dabei ist es egal, ob diese noch wirkt) wird theoretisch eingeschläfert, wenn der Verdacht besteht, dass er sich bei dem Wildtier mit Tollwut angesteckt haben könnte.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #123
Ja, ich bin immer noch die alten Pässe gewohnt und überlese die Gültigkeit, ich korrigiere geringfügig: korrekt ist es so, da alle Impfungen 3 Jahre gültig sind, das heißt der TA hätte 13.12.2013 eintragen müssen, das wäre nachzuholen bzw. muss der TA ändern, das wäre wichtig.
Also muss sie hin, der TA muss den BPZ lesen und ändern, wo ist das Problem ? Mit mir hatte man das anfangs auch versucht, und die haben geändert.
Bei der Nobivac war es bisher so, wenn man SHP und TL am gleichen Tag impft, trägt der TA immer die kürzere Gültigkeit ein, bisher hier SHP, obwohl T 3 J. läuft, statt diesen Cupon eine Zeile zu geben und zwei getrennte Gültigkeiten einzutragen. Bei der Nobivac ist das aber nicht notwendig, hier gilt alles 3 Jahre und der TA muss, ober er will oder nicht, das Datum auf 2013 ändern.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #124
das heißt der TA hätte 13.12.2013 eintragen müssen, das wäre nachzuholen bzw. muss der TA ändern, das wäre wichtig.
Das wiederum darf der TA nicht, da es Urkundenfälschung wäre, selbst wenn es sein eigener Eintrag ist ;). Ein einmal gemachter Eintrag im Pass ist gültig und darf nicht geändert werden, weshalb es leider keine andere Möglichkeit gibt, als in diesem Fall nach einem Jahr noch einmal zu impfen.
Wenn dein TA das noch geändert hat ist es das eine, wenn er sich verschreibt korrigiert er das auch noch kurz, aber er darf den Eintrag theoretisch nun nicht mehr anfassen.

Bei der Nobivac war es bisher so, wenn man SHP und TL am gleichen Tag impft, trägt der TA immer die kürzere Gültigkeit ein, bisher hier SHP, obwohl T 3 J. läuft, statt diesen Cupon eine Zeile zu geben und zwei getrennte Gültigkeiten einzutragen. Bei der Nobivac ist das aber nicht notwendig, hier gilt alles 3 Jahre und der TA muss, ober er will oder nicht, das Datum auf 2013 ändern.
Wie die alten Pässen aussahen weiß ich gar nicht mehr, aber heutzutage spielt das ja keine Rolle mehr, da ja beide Kleber getrennt eingeklebt werden.
Allerdings kann er die LT gar nicht auf drei Jahre schreiben, weil L nur ein Jahr gültig ist. Darum wird das immer noch auf ein Jahr geschrieben.
Da ich aber L nicht impfe spielt das bei mir keine Rolle, bei mir geht alles auf drei Jahre.
Aber selbst wenn man L impfen möchte würde ich dann empfehlen es getrennt zu impfen, dann kann man SHP und T auf drei und L auf ein Jahr eintragen lassen.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #125
Zitat: Mischling
Gibt es dazu eine Quelle?
Laut meinem TA ist das völlig egal, es wir nur gemacht, damit die Leute eben mal entwurmen und sich an etwas orientieren können.
Aber bei mir war es bisher nie ein Problem, wenn mein Hund vor der Impfung nicht entwurmt wurde.


Na tolles Argument, ich habe wenigstens noch begründet, aber nein.....ich habe Fachbücher und an sich lernt das jeder TA und entspr. Seiten im Internet weisen auch darauf hin, ich kenne es gar nicht anders, man hat ja auch Verantwortung für die Tiere, hier z.B. ganz gut erklärt:

http://www.tierarztpraxis-meissner.de/wichtige-informationen/impfungen-hunde.html




EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Das wiederum darf der TA nicht, da es Urkundenfälschung wäre, selbst wenn es sein eigener Eintrag ist ;). Ein einmal gemachter Eintrag im Pass ist gültig und darf nicht geändert werden, weshalb es leider keine andere Möglichkeit gibt, als in diesem Fall nach einem Jahr noch einmal zu impfen.
Wenn dein TA das noch geändert hat ist es das eine, wenn er sich verschreibt korrigiert er das auch noch kurz, aber er darf den Eintrag theoretisch nun nicht mehr anfassen.

Wo steht das ?

Er hat sich ja verschrieben und wenn er die Jahreszahl ändert mit seinem Kürzel dahinter ist das korrekt. Meine haben übermalt.
Oder er fertigt einen neuen Impfpass aus, ähnlich wie bei der Übertragung von normalen zu EU-Ausweis, noch gelten die Angaben des Herstellers und haben Vorrang vor jeden Verschreiber, so und nicht anders.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #126
Na hör mal, kein Grund gleich so zu wettern :eusa_eh:.
In deiner Quelle steht doch auch nur, dass man zuvor entwurmen soll, aber eine Begründung gibt es da auch nicht.
Außerdem wird in der Quelle auch noch die dritte Impfung mit 16-20 Wochen empfohlen, die ebenfalls unnötig ist. Auch die Borrelioseimpfung wird da empfohlen, also entschuldige, wenn ich da nicht sonderlich angetan bin...

Deine Begründung war ja nur, dass der Hund die Impfung dann besser aufnehmen könnte. Da der Hund ja nach deiner Aussage aber sowieso immer Würmer hat wäre es dann doch auch egal, oder?
Einzig würde ich es einsehen, wenn man davon ausgeht, dass ein Befall Stress für den Hund bedeutet und die Impfung dadurch zusätzlicher Stress ist und ggf. Nebenwirkungen auftreten können.

EDIT:
Der Impfpass ist ein amtliches Dokument.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #127
entwurmen tue ich völlig unabhängig von impfungen nur bei befall.
was genau nützt eine entwurmung vor der impfung wenn mein hund gar keine würmer hat?

der eu heimtierausweis ist ein gültiges dokument. da darf nicht mal eben was abgeändert werden sonst ist das, wie mischling bereits sagte, urkundenfälschung.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #128
Sehr viele Tierärzte können nicht richtig mit Dem EU Pass umgehen, das kann man immer wieder beobachten. Und ja, im EU Pass darf man nicht einfach so was ändern. Ich hab mich auch schon mal verschrieben, dann kommt direkt daneben Kürzel und Datum und ein Eintrag in die Akte.

Entwurmung macht bei Befall vor der Impfung Sinn. Für die Impfung braucht man das Immunsystem. Wenn Würmer vorhanden sind, ist das Immunsystem genauso abgelenkt wie wenn eine Infektion vorliegen würde. Im schlimmsten fall kann das bedeuten, dass kein impfschutz entsteht.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #129
Also wäre eine Kotprobe vor der Impfung sinniger, als eine direkte Chemiekeule.
Ich entwurme ebenfalls nur bei Befall und nicht auf Verdacht. Zumal eine Entwurmung einige Tage vor der Impfung nicht viel bringt, Hund kann sich am Folgetag bereits neue Mitbewohner suchen.
Entwurmt man nun am Tag der Impfung, hat man wieder eine doppelte Belastung für den Organismus.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #130
Na hör mal, kein Grund gleich so zu wettern :eusa_eh:.
Ich unterhalte mich mit Dir und wettere keineswegs, also lass das persönlich werden/Unterstellungen. Wir wollen doch sachlich bleiben, oder ? Danke.

In deiner Quelle steht doch auch nur, dass man zuvor entwurmen soll, aber eine Begründung gibt es da auch nicht.
Außerdem wird in der Quelle auch noch die dritte Impfung mit 16-20 Wochen empfohlen, die ebenfalls unnötig ist. Auch die Borrelioseimpfung wird da empfohlen, also entschuldige, wenn ich da nicht sonderlich angetan bin...

Es geht um die optimale Gesundheit, damit Impfungen wirken können. Steht da. Der Hund hat ja nicht erst Würmer wenn man sie sieht.
Dann haben wir tausend Impfschemen, die meist zuvor mit dem TA abgesprochen werden, ich weiß also nicht warum Du dieses in den Focus schiebst ?
Es geht um die Aussage von "Entwurmung vor Impfung".

Deine Begründung war ja nur, dass der Hund die Impfung dann besser aufnehmen könnte. Da der Hund ja nach deiner Aussage aber sowieso immer Würmer hat wäre es dann doch auch egal, oder?
Ja, wegen der Immunität, dazu muss er gesund sein, das Wort habe ich vielleicht nicht erwähnt, aber der Link.

Einzig würde ich es einsehen, wenn man davon ausgeht, dass ein Befall Stress für den Hund bedeutet und die Impfung dadurch zusätzlicher Stress ist und ggf. Nebenwirkungen auftreten können.

Bei Befall schickt Dich jeder gut, informierte, verantwortungsvolle TA wieder nach Hause.


EDIT:
Der Impfpass ist ein amtliches Dokument.

Paragraphen kann ich Dir dazu jede Menge nennen, nur das stimmt so nicht, der TA ist zunächst verpflichtet, die Angaben des Herstellers korrekt einzutragen, wenn er das nicht hat, muss er eine Korrekturzeile mit Stempel und Unterschrift, oder neuen Impfpass ausstellen. Ganz klar wird die Sache, wenn ich das meinen Anwalt übergebe, dann muss der TA doch erst mal erklären warum er die Wirkdauer/Gültigkeit des Herstellers von 3 auf 1 Jahr verkürzt. Dann hat der aber ganz schlechte Karten. Warum wissen wir ja alle, nur so geht einfach geht es eben nicht mehr. Deshalb sollte man immer vorher möglichst aufpassen, das der TA die richtigen Gültigkeiten einträgt, dazu ist er verpflichtet.
Im Falle von crazyfriend will sie wohl nicht ins Ausland, eine Prüfung ablegen und ein paar Monate dem Hirsch aus dem Weg ist vielleicht auch möglich, und insofern reicht es, wenn sie ihre Leyla im Dez.2013 mit Tollwut impft. Ihr ging es wohl auch nur darum, dass ihr Hund Impfschutz hat und den hat er. Nur weil der TA nicht in der Lage war die richtige Wirkdauer/Gültigkeit 3 Jahre einzutragen, würde ich den Hund mit einer weiteren Impfe nicht belasten, ich würde die Zeit abwarten, denn von Impfschäden kann sie ja auch berichten und das alles muss ja nicht sein m.M.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Sehr viele Tierärzte können nicht richtig mit Dem EU Pass umgehen, das kann man immer wieder beobachten. Und ja, im EU Pass darf man nicht einfach so was ändern. Ich hab mich auch schon mal verschrieben, dann kommt direkt daneben Kürzel und Datum und ein Eintrag in die Akte.

Entwurmung macht bei Befall vor der Impfung Sinn. Für die Impfung braucht man das Immunsystem. Wenn Würmer vorhanden sind, ist das Immunsystem genauso abgelenkt wie wenn eine Infektion vorliegen würde. Im schlimmsten fall kann das bedeuten, dass kein impfschutz entsteht.

*ichdassounterschreib*
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #131
Also wäre eine Kotprobe vor der Impfung sinniger, als eine direkte Chemiekeule.
Das Problem mit der Kotuntersuchung vor der Entwurmung ist ein einfaches: 90% der Tierbesitzer zeigen uns einen Vogel, wenn wir sagen, sie sollen erstmal pi mal Daumen 20€ für die Kotunersuchung zahlen, wenn die Entwurmung nur die Hälfte kostet. Letztenendes muss das jeder selber entscheiden.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #132
Bei beiden Fällen, von Tierfan001 und von Crazyfriend wäre eine Umschreibung NICHT korrekt. Bei beiden wurde ein Impfstoff vewendet, der eine Komponente enthält, die nicht 3 Jahre gültig ist. Würde der Tierarzt jetzt einfach umschreiben, bedeutet das, dass er auch die Komponenten L und Pi auf 3 Jahre eintragen lässt und die sind nun mal nicht auf drei Jahre gültig! Folglich darf er das auch nicht so rein schreiben.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #133
Das Problem mit der Kotuntersuchung vor der Entwurmung ist ein einfaches: 90% der Tierbesitzer zeigen uns einen Vogel, wenn wir sagen, sie sollen erstmal pi mal Daumen 20€ für die Kotunersuchung zahlen, wenn die Entwurmung nur die Hälfte kostet. Letztenendes muss das jeder selber entscheiden.

Ein User berichtete mal von 60 Euro, dagegen bekommt man die Wurmtablette schon ab rd. 3 Euro, wobei ich die Kotproben für nicht so sinnvoll betrachte, da es in der Natur der Sache/Wurmzyklus liegt, das negative Proben nicht bedeuten, das keine Würmer vorhanden sind, sondern nur, das der Wurm zur Zeit keine Eier ablegt, Würmer aber trotzdem da sind, außerdem erhöhe ich das Ansteckungsrisiko.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #135
Bei beiden Fällen, von Tierfan001 und von Crazyfriend wäre eine Umschreibung NICHT korrekt. Bei beiden wurde ein Impfstoff vewendet, der eine Komponente enthält, die nicht 3 Jahre gültig ist. Würde der Tierarzt jetzt einfach umschreiben, bedeutet das, dass er auch die Komponenten L und Pi auf 3 Jahre eintragen lässt und die sind nun mal nicht auf drei Jahre gültig! Folglich darf er das auch nicht so rein schreiben.

Die Komponenten müssen dann jede eine Zeile bekommen, betrifft nur die Lepto und das geht.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #136
Ein User berichtete mal von 60 Euro,
Wow, das ist schon ordentlich. Da muss aber noch ne allgemeine Untersuchung dabei gewesen werden.

dagegen bekommt man die Wurmtablette schon ab rd. 3 Euro,
Das ist aber noch kein Breitbandmittel.

wobei ich die Kotproben für nicht so sinnvoll betrachte, da es in der Natur der Sache/Wurmzyklus liegt, das negative Proben nicht bedeuten, das keine Würmer vorhanden sind, sondern nur, das der Wurm zur Zeit keine Eier ablegt, Würmer aber trotzdem da sind, außerdem erhöhe ich das Ansteckungsrisiko.
Das ist das Problem auf den Punkt gebracht. Deswegen wird ja auch emfpholen, zumindest ein Mal im Jahr zu entwurmen. Denn alle unsere Hunde haben regelmäßig die Nase auf dem Boden und die meisten nehmen irgendwann mal auch Igelkot auf und spätestens dann sind sie von der Nasen- bis zur Schwanzspitze total verwurmt.

Einmal betrifft es nur die Lepto und die Tollwut, bei der anderen aber die Pi Komponente, da es jeweils ein Mischimpfstoff ist. Und dann wird nach der Komponente gegangen, die am kürzesten wirksam ist.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #137
Das ist aber noch kein Breitbandmittel.

Doch: Milbemax für 5kg. :p


Einmal betrifft es nur die Lepto und die Tollwut, bei der anderen aber die Pi Komponente, da es jeweils ein Mischimpfstoff ist. Und dann wird nach der Komponente gegangen, die am kürzesten wirksam ist.

Das ist aber nicht richtig, das es anders geht, schreiben auch bereits andere User und meine Einträge zeigen es auch.
Das Problem liegt doch nur daran, dass die TÄ eine korrekte Methode finden müssen die Gültigkeit genau einzutragen, dann sollen sie doch alles auf 3 Jahe machen und in einem BPZ die kürzeren Laufzeiten vermerken und dem Impfpass beilegen, aber vielleicht kommt mal ein "Entwerfer des Impasses" darauf einen "mundgerechten Impfpass" zu entwickeln, mit x-tra vorgesehenen Zeilen, dann muss nicht jeder TA selbst rumwurschtln.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #138
Doch: Milbemax für 5kg. :p
Milbemax für 3€? Ach so, ja, für 5kg... :eusa_doh:Ich bin ja von meinem etwas schwereren Hund ausgegangen und da bekomm ich für 3€ noch kein Breitband.

Das ist aber nicht richtig, das es anders geht, schreiben auch bereits andere User und meine Einträge zeigen es auch.
Das halte ich aber für sehr risikoreich von der Tierarztseite aus. ICH jedenfalls würde mich das nicht trauen es so einzutragen.
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #139
Das ist aber nicht richtig, das es anders geht, schreiben auch bereits andere User und meine Einträge zeigen es auch.
Entschuldige, aber ich hatte dich bereits weiter oben darauf hingewiesen, dass es eben nicht geht, außer der TA impft SHP, T, L und Pi einzeln, sprich hat für alles einen eigenen Kleber und damit eine eigene Zeile.

Paragraphen kann ich Dir dazu jede Menge nennen, nur das stimmt so nicht, der TA ist zunächst verpflichtet, die Angaben des Herstellers korrekt einzutragen, wenn er das nicht hat, muss er eine Korrekturzeile mit Stempel und Unterschrift, oder neuen Impfpass ausstellen
Was glaubst du, was mehr wert ist, der Beipackzettel oder der Pass? Der Pass ist wichtiger und da darf nicht gepfuscht werden.
Es geht auch nicht um "ups, hab mich gerade verschrieben", sondern darum, Wochen oder Monate später etwas zu ändern und das würde ein TA schwer bereuen.

Entwurmung macht bei Befall vor der Impfung Sinn. Für die Impfung braucht man das Immunsystem. Wenn Würmer vorhanden sind, ist das Immunsystem genauso abgelenkt wie wenn eine Infektion vorliegen würde. Im schlimmsten fall kann das bedeuten, dass kein impfschutz entsteht.
Danke, darauf wollte ich hinaus: Bei Befall. Aber nicht "das muss grundsätzlich immer sein".

@Hundenase: Danke für den Link, werde ich mir nachher gleich mal anschauen :).
 
  • Diskussions-Thread zum Thema Impfung Beitrag #140
Hab inzwischen auch DEN Nachteil am neuen Leptoimpfstoff gefunden: es ist ein 5fach Impfstoff, d.h. SHPPi/L und damit natürlich auf ein Jahr zugelassen. Und auch hier darf man dann nicht einfach die L Komponente auf ein Jahr schreiben, den Rest auf 3 Jahre, sondern es muss alles auf ein Jahr geschrieben sein.
 
Thema:

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