Wem gehören rechtlich die Katzenbabys?

Diskutiere Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Huhu! Es ist völlig egal, was man mündlich sagt. Wenn ihr so auf den Vertrag pocht, hat er nur Anspruch auf die zwei adulten Tiere, denn um die...
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #21
Huhu!

Es ist völlig egal, was man mündlich sagt. Wenn ihr so auf den Vertrag pocht, hat er nur Anspruch auf die zwei adulten Tiere, denn um die geht es ja in dem Vertrag.
Ich find es schade, dass man nach einer Trennung nicht mehr normal miteinander umgehen kann sondern nur noch mit Paragraphen um sich schmeißt.
Wenn er meint dass die Kitten ihm gehören, sollte er sich auch an den Kosten beteiligen- ich denke das schreckt jeden ab, der nicht ernsthaft daran interessiert ist.

Ansonsten soll sich deine Bekannte einfach mal einen Beratungstermin beim Anwalt geben lassen. Meist sind diese Schutzverträge rechtlich eh nicht haltbar.
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #22
Simpat nochmal es is Rille was im Vertrag steht, keiner kann dir vorschreiben was du mit deinem Eigentum zu tun hast und er hat beim Auszug einen Eigentumsverzicht abgegeben.
Rachsüchtige Ex-Partner können aber auch mal ziemlich unangenehm werden und deswegen gibt es zumindest eine - wenn auch rechtlich nicht unbedingt haltbare - Sicherheit, wenn man einen Vertrag vorliegen hat. Man hat zumindest ein bißchen "was in der Hand". Ich spreche da leider aus Erfahrung :roll:.

Außerdem würde mich das bzgl. des vielleicht doch seriösen Züchters auch interessieren.
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #23
Soweit ich weiß, steht in dem Vertrag, dass der Kater mit einem Jahr kastriert gehört, sonst müsse man noch einmal zahlen, damit er decken darf. In diesem Fall ist es halt blöd gelaufen, dass er schon weit vorher die Kätzin gedeckt hat. Geplant war sowas sicher nicht.

Die Katze war noch nicht trächtig, wie der Ex ausgezogen ist. Er hat damals und selbst heute noch abgelehnt "die Großen" mitzunehmen. Jetzt will er unbedingt 2 Babys haben.

An dem Vertrag klammert er sich eigentlich nicht fest, ausschließlich daran, dass ER angeblich die Elterntiere ausgesucht hat. Naja.... :roll:

Ob es eurer Meinung nach ein seriöser Züchter ist, oder nicht, will ich jetzt nicht diskutieren. ;)
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #24
Ich frage mich inwieweit es rechtlich haltbar ist in einen Vertrag reinzuschreiben nachzahlen zu müssen wenn man züchten will, bzw. nicht kastriert aber das steht auf nem andern Blatt. Wenn er die grossen nich will hat er Pech dann bekommt er auch die kleinen nich
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #25
Hi,

wer hat denn die Katzen bezahlt und steht als Eignetümer im Kaufvertrag? Seit wann ist denn der Ex ausgezogen? Beteiligt sich der Ex an den Kosten?

Du hast ja geschrieben, dass ein Aufpreis zum Kaufpreis des Katers fällig wurde, als dieser erfolgreich deckte. Wer hat diesen Aufpreis an die Züchterin gezahlt?

Die Katze und ihre Kitten gehören demjenigen, der die Mutterkatze gekauft hat.

Alles andere, also z.B. ob dein Ex an dich Pflegekosten bezahlen muss weil du seine Katzen versorgst hätte man eigentlich schon vorher vertraglich regeln müssen. Das müßte jetzt ein Gericht klären, sofern ihr euch nicht einig werdet.

Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #26
Du hast ja geschrieben, dass ein Aufpreis zum Kaufpreis des Katers fällig wurde, als dieser erfolgreich deckte. Wer hat diesen Aufpreis an die Züchterin gezahlt?

Die Katze und ihre Kitten gehören demjenigen, der die Mutterkatze gekauft hat.

Soweit ich das verstanden habe, steht der Aufpreis nur im Kaufvertrag, wurde aber nicht entrichtet, weil der Züchter von dem Nachwuchs gar nichts weiß, so habe ich es jedenfalls verstanden.

Sehe ich ganz genauso, deswegen habe ich ja schon zweimal gefragt, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat und wer die Katzen letztendlich bezahlt hat.
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #27
Ich frage mich inwieweit es rechtlich haltbar ist in einen Vertrag reinzuschreiben nachzahlen zu müssen wenn man züchten will, bzw. nicht kastriert aber das steht auf nem andern Blatt. Wenn er die grossen nich will hat er Pech dann bekommt er auch die kleinen nich

Das geht rechtlich, sofern man es gut begründet. So kann man z.B. für Katzen, die nicht zur Zucht verkauft wurden, einen Preisnachlass geben.

Wenn der Kater deckt "nutzt" man die züchterische Leistung, also die Linien, des Züchters und dafür kann der Züchter auch Geld verlangen.

Praktisch kommt es darauf an, wie der jeweils zuständige Richter das sieht und wie gut der eigene Rechtsanwalt ist.

Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #28
Bezahlt haben sie beide. Also 50/50. und auch beide stehen im Vertrag.

Ja es ändert alles nichts an seiner sturheit. ;) mal schauen wie sie sich einig werden.
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #29
Bezahlt haben sie beide. Also 50/50. und auch beide stehen im Vertrag.

Ja es ändert alles nichts an seiner sturheit. ;) mal schauen wie sie sich einig werden.


Da man Katzen nicht zweiteilen kann haben sie in der Tat ein Problem! Da müßte jetzt einer den anderen ausbezahlen - oder jeder nimmt eine der Katzen.

Die Kitten dürften dann ebenfalls zu 50% dem Ex gehören, auch hier gilt: entweder ausbezahlen oder die Kitten aufteilen zwischen den beiden Besitzern ....

Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #30
Gehören ihm die Katzen denn immer noch 50/50 wenn er auf sein Eigentumsrecht verzichtet hat?
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #31
Gehören ihm die Katzen denn immer noch 50/50 wenn er auf sein Eigentumsrecht verzichtet hat?

Ich hatte es so verstanden, dass der Ex auf die Katzen verzichtet - dafür aber ein Kitten haben möchte.

Da man die Mutterkatze nicht zweiteilen kann ist das eigentlich eine gute Lösung. Nur eben nicht von der Ex-Freundin so gewünscht. Die Ex-Freundin möchte wohl sowohl die Eltern als auch die Kitten behalten.

Das müßte dann ein Gericht klären, wenn die Beiden das nicht schaffen.

christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #32
Ich habe das so verstanden, dass er ausgezogen ist und auf die Katzen verzichtet hat.

nterher wurde die Katze dann trächtig und jetzt erhebt er Anspruch. MMn geht das nciht, das hätte er wenn dann gleich machen müssen.
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #33
Ich habe das so verstanden, dass er ausgezogen ist und auf die Katzen verzichtet hat.

nterher wurde die Katze dann trächtig und jetzt erhebt er Anspruch. MMn geht das nciht, das hätte er wenn dann gleich machen müssen.

... er hätte also gleich mit 50% der Mutterkatze ausziehen sollen? Hätte er das vordere oder das hintere Ende der Mutterkatze beim Auszug mitnehmen sollen??


Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #34
Nein, aber er hätte sich zum Beispiel ausbezahlen lassen können. So hat der auf die Katzen verzichtet. Was wäre, wenn die Katze nciht jetzt sondern erst in nem Jahr trächtig wäre? Hätte er dann den gleichen Anspruch da drauf? Es ist so oder so erst nach seinem Auszug passiert
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #35
Nein, aber er hätte sich zum Beispiel ausbezahlen lassen können. So hat der auf die Katzen verzichtet. Was wäre, wenn die Katze nciht jetzt sondern erst in nem Jahr trächtig wäre? Hätte er dann den gleichen Anspruch da drauf? Es ist so oder so erst nach seinem Auszug passiert

... die Ex-Freundin hätte eben so gut den Freund bei seinem Auszug auszahlen können - und hat es nicht getan!

So ganz verstehe ich nicht, warum der Ex-Freund kein Kitten bekommen soll. Die Ex-Freundin wird wohl nicht den ganzen Wurf behalten können - insofern wäre es wie gesagt ein guter Kompromiss, wenn der Ex-Freund ein kitten bekommt und dafür auf seine 50% der Elterntiere verzichtet.

Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #36
Ich habe das so verstanden, dass sie das Gefühl hat, dass die Kätzchen bei ihm nciht gut aufgehoben wären, weil er wohl recht schnell das Interesse dran verliert. Wenn ich kein gutes Gefühl hätte, würde ich die Kätzchen auch nciht an so jemanden hergeben..

Sind aber ja natürlich alles nur Spekulationen. Ob er tatsächlich als Halter ungeeignet ist oder ob das mit der Trennung zusammen hängt, werden wir von hier aus nie herausfinden...
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #37
Sind aber ja natürlich alles nur Spekulationen. Ob er tatsächlich als Halter ungeeignet ist oder ob das mit der Trennung zusammen hängt, werden wir von hier aus nie herausfinden...

So ist es. Wir bekommen hier nur eine Seite dieses Streites mit.

Die Ex-Freundin könnte ihn auch ausbezahlen und er kauft sich dann mit diesem Geld ein Kitten aus einem anderem Wurf.

Was gar nicht geht ist dass die Ex-Freundin ihn weder ausbezahl noch ihm ein Kitten abgeben will :?.

Christine
 
  • Wem gehören rechtlich die Katzenbabys? Beitrag #38
Er hat aber wohl ja bei der Trennung ausdrücklich gesagt, daß er die beiden "alten" Katzen nicht will. Ist natürlich hier alles extra schwierig, weil wir nicht nur eine Seite, sondern die auch noch über eine dritte Person zu hören bekommen. Aber nachdem wir es nicht besser wissen, nehmen wir das mal als Fakten. Und das ist dann ein Eigentumsverzicht . Wenn er jetzt sagt "nimm du die Katzen", dann sind sie somit eben ihre Katzen. Wenn er sagt "mir wurscht was mit denen passiert" sind sie von seiner Seite aus vielleicht noch herrenlos, dann nimmt sie sich den Katzen "ganz" an - gleiches Ergebnis. Sie muß ihn nicht ausbezahlen - wozu, wenn er doch freiwillig auf sein Eigentum verzichtet? Und die Kitten gehen ihn rein gar nix mehr an. Eigentlich hätte sie ihm auch gar nicht erzählen müssen, daß es Kitten gibt.
 
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