Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun

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  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #1
s.lady1

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hallo ich habe ein paar wichtige fragen für meine freundin
und zwar geht es darum dass sie extra in eine wohnung gezogen ist in der Hunde nicht erlaubt sind.
und jetzt ist es so das ihre nachbran seid 3 tagen einen hund haben.
ob es deren hund ist oder nicht weiss sie nicht.
(sie kommt mit denen nicht sonderlich aus deshalb fragt sie nicht )
und zwar bellt der hund, und macht mächtig lärm wenn er mit den hinterpfoten auf das pakett stampft...

was kann man da machen ?
selbst wenn der hund nur zur pflege für ein paar tage da ist, sie weiss von nix. weder die nachbarn noch die vermietung hat ihr bescheid gesagt.

und zudem kommt noch etwas :
soweit sie es sehen konnte ist es ein DObermann.
brauch man für einen Dobermann nicht einen Schein das man den Hund überhaupt an der Leine halten darf ?

ich habe ihr gesagt das es für einige Hunden ja auflagen gibt,nicht nur Mualkorb sondern auch die erlaubnis mit diesem Hund überhaupt spazieren gehen zu dürfen..

sollte dies bei einem Dobermann so sein und er ist nur zur pflege machen sie sich ja dazu noch strafbar indem sie einen Hund an der Leine haben für das sie keine Erlaubnis haben

oder liege ich da falsch ?



bitte um antworten,
viele liebe Grüße
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #2
und zwar geht es darum dass sie extra in eine wohnung gezogen ist in der Hunde nicht erlaubt sind.
Der Hund ist ja nicht in Ihrer Wohnung, du meinst das es ein Verbot im ganzen Haus gibt ?
Wo steht das?
soweit sie es sehen konnte ist es ein DObermann.
brauch man für einen Dobermann nicht einen Schein das man den Hund überhaupt an der Leine halten darf ?
Mit Leine hat das gar nichts zu tun, das hängt davon ab, wo sie wohnt und wie die Auflagen des Landes sind!
sollte dies bei einem Dobermann so sein und er ist nur zur pflege machen sie sich ja dazu noch strafbar indem sie einen Hund an der Leine haben für das sie keine Erlaubnis haben
Nö, erstmal nicht. Du weisst ja gar nicht ob die ihn haben dürfen oder nicht.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #3
Ach Gottchen. Wozu sich soviele Gedanken machen? Wenn Hundehaltung im ganzen Haus verboten ist, ruft man den Vermieter an und meldet dies. Der muss sich dann darum kümmern. Und solange wird der Lärm eben ertragen ;) Wenn Hundehaltung aber verboten ist, wird der Vermieter sicher schnell einschreiten!
Und ob Dobermann oder kleiner Wuffel ist doch völlig egal. Außerdem weiß deine Freundin nicht, welche Hunde die Nachbarn rechtlich halten dürfen und welche nicht ;)
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #4
ja und weil sie es nicht weiss würde sie es ja gerne wissen.
ist doch ganz klar.

es steht im mitvertrag das hunde und katzen nicht erlaubt sind.

ich woltle eigentlich nach hilfe fragen und nicht komentare hören das es unnötig ist danach zu hacken...


und bevor sie lärm beim vermieter macht wollte ich ebend fragen ob jemand weiss wie das aussieht

wie ist das denn wenn es nicht deren Hund ist sondern nur zur pflege ...
auch wenn es (bis jetzt ) nur 3 tage sind müssten sie doch bescheid geben und die nachbarn fragen. wenn die anderen damit nicht einverstanden wären dann düfgten sie doch sicher den Hund nicht in pflege nehmen

immerhin steht es im mietvertrag und wenn die anderen mieter darauf bestehen ... immerhin geht es nicht nur darum was die vermietung erlaubt sondern es gibt doch auch mietrecht oder


danke
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #5
Nö, einige Tage (ich weiß nicht sicher wie lange) darf man Hunde zur Pflege in jeder Wohnung halten, ohne jeden fragen zu müssen.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #6
immerhin steht es im mietvertrag und wenn die anderen mieter darauf bestehen ... immerhin geht es nicht nur darum was die vermietung erlaubt sondern es gibt doch auch mietrecht oder
Woher kennst du den Mietvertrag des Nachbarn?
und Mäxchen hat es ja gesagt
Wozu sich soviele Gedanken machen? Wenn Hundehaltung im ganzen Haus verboten ist, ruft man den Vermieter an und meldet dies.
Alles Andere ist doch nur Spekulation, mit der erreichst du eh nichts!

Wenns eine Pflegesache ist, ist es vorübergehend und damit auch OK. Die Hunde müssen ja schliesslich irgendwo hin!
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #7
auch ohne die vermietung zu fragen ?
ich meine sie ist extra in ein haus gezogen indem hunde verboten sind..

ich finde es von den nachbarn aber dreist , selbst wenn es ein paar tage erlaubt ist, sollte man doch den nachbarn bescheid geben.
und wenigstens aus höflichkeit fragen obs okay ist...


meint ihr man sollte noch abwarten oder jetzt schon bei der vermietung anrufen, eventuell haben sie dort ja bescheid gegeben...
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #8
Wo steht, daß im ganzen Haus Hunde verboten sind? In der Hausordnung? Oder nur in den Mietverträgen?

Wenn es nur in den Mietverträgen steht kann der Vermieter durchaus aus Kulanz eine Ausnahme machen.

Warum darf denn im Haus deiner Freundin kein Hund sein? Aus welchem Grund ist das so schlimm für sie? Mag sie einfach keine Hunde, oder liegt z.B. ein medizinischer Hintergrund vor (Allergie)?
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #9
Wieso denn abwarten? Anscheinend stört es deine Freundin heftig. Die Gründe sind da ja erstmal egal. Und wenn es sie stört, schadet ein Anruf beim Vermieter in keinster Weise. Du sagst doch selbst, dass sie keinen guten Kontakt zu den Nachbarn hat, also ist es doch egal, ob sie dann beim Vermieter nachfragt.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #10
ja natürlich ich hatte selber fast 13 jahre einen terrier..
ich weiss wovon ich rede.. sicherlich darf der hund nicht auf die straße

in dem haus gibt es 50 wohnungen ich denke da hat wohl jeder den gleichen vertrag ;) wurde ihr auch so gesagt als sie eingezogen ist,
ist eine wohnung von der stadt.. und da sind (fast) nie Hunde erlaubt
ich wohne auch in einer ähnlichen wohnung der einer gesellschaft hier ist es genauso..

ich wollte ja nur nachfragen ob sie noch warten soll oder ob sie jetzt schonmal anrufen soll..

ich finde es aber auch unhöflich da nichtmal bescheid zu geben..
es steht im vertrage das hund nicht erlaubt sind.
und jetzt schon seid 3 ganzen Tagen und nichtmal bescheig geben und fragen ob das in ordung geht würde mich aber auch aufregen
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #11
Ja, ohne irgendwen zu fragen!

Wieso denn Höflichkeit und alles? Wenn sie ein Kleinkind oder sonstigen Besuch auf Besuch hätte, was Krach macht, würde doch auch nicht jeder Hinz und Kunz um Erlaubnis gefragt.

Ich mein, sie könnte mal bei Vermieter nachfragen, damit die liebe Seele Ruh hat...
.
.
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
.

Ich habe mal gegoogelt, der Hund dürfte sogar bis zu 6 Wochen bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #12
Wo steht, daß im ganzen Haus Hunde verboten sind? In der Hausordnung? Oder nur in den Mietverträgen?

Wenn es nur in den Mietverträgen steht kann der Vermieter sehr wohl aus Kulanz eine Ausnahme machen.


Im Mietvertrag steht es auf jeden fall. in der Hausordnung sicherlich auch.
und selbst wenn nicht . ich meine wo ist da der unterschied
immerhin ist der Mietvertrag für die Leute die in der Wohnung wohnen und Miete Zahlen der Hund zahl keine Miete , wohnt aber wohl mit denen in einer Wohnung. Wenn es in der Hausordnung stehen würde dann dürfte es ja kein Verbot im Mietvertrag geben , das wäre doch wiedersprüchlich .


erhlich gesagt glaube ich auch eher weniger das die da ne ausnahme machen.
warum soltlen sie

dort sind 50 wohnungen, und wenn sie jetzt einem paar erlauben einen Hund zu halten ,
ist doch das risiko viel zu hoch das viele andere Kündigen und ausziehen

lieber einer Familie den Hund nicht erlauben und damit rechnen das sie ausziehen,
also NIEMANDEM bescheid zu geben (!) und dann wäre es noch für immer eine Ausnahme..
da würden sicherlich einige ausziehen auf dauer..

sie wird denke ich da heute mal anrufen
einfach um nachzufragen ob sie dort etwas bescheid gegeben haben.
dann weiss sie wenigstens ob es nur noch für ein paar tage ist oder wie auch immer...
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #13
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #14
Aber sie kann ja anrufen und erfährt dann vielleicht, wie lange sie dieses schreckliche Leben mit Hund in NAchbarwohnung ertragen muss...
hört sich sehr sarkastisch an .
ich finde es nicht schlimm wenn jemand extra in ein haus zieht wo keine hunde erlaubt sind und sich aufregt wenn dann dort ein dobermann rumtobt.

Und ob Dobermann oder kleiner Wuffel ist doch völlig egal. Außerdem weiß deine Freundin nicht, welche Hunde die Nachbarn rechtlich halten dürfen und welche nicht ;)
doch sehe ich anders, ich bin der meinung das ein dobermann viel mehr kraft hat , d.h er macht doch viel mehr lärm wenn er das pakett entlang läuft an dem herrchen hochspringt und mit den Hinterpfoten auf den Boden kloppft.

wenn ich mal überlege wie laut das bei unserer dame war, die 30 kilo wog.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #15
Aber sie kann ja anrufen und erfährt dann vielleicht, wie lange sie dieses schreckliche Leben mit Hund in NAchbarwohnung ertragen muss...
Genau:D

Letztendlich kann der Vermieter auch nichts gegen ein Gesetz machen (gott sei dank gibt es das)es ist ja eh schwer genug einen Hund irgendwo unterzubringen wenn man in Urlaub, Krank oder so ist. Diese Gesetze wurden ja auch deswegen erlassen. Ob sie jetzt eine Genehmigung zur Haltung hat oder nicht, ist ja auch nur spekulativ. Ich glaube kaum das man ewig mit einem genehmigungspflichtigen Hund (Listenhund) einfach so rumlaufen würde.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #16
erhlich gesagt glaube ich auch eher weniger das die da ne ausnahme machen.
warum soltlen sie

Tja, warum sollten sie nicht? Solange man den Hintergrund nicht kennt, ist das alles nur Spekulation. Ein Vermieter kann aus Kulanz Ausnahmen machen, wenn der Mieter gute Gründe vorbringen kann. Ein Mietvertrag mit Hundehaltungsverbot wird immer nur für die Wohnung abgeschlossen; sofern es keinen Zusatz gibt, daß das Hundeverbot im ganzen Haus gilt, gibt es keinen Grund, aus dem der Vermieter keine Ausahme machen dürfte.

Im Mietvertrag steht es auf jeden fall. in der Hausordnung sicherlich auch.
und selbst wenn nicht . ich meine wo ist da der unterschied
Genau das ist der Unterschied - Wohnung: verbindlich für eine Partei. Haus: verbindlich für alle.

Ob da jetzt alle ausziehen, ist ja wohl deren Sache und auch die Sache des Vermieters, darüber braucht deine Freundin sich sicher keine Sorgen machen.

Sie soll halt rübergehen und fragen, dann erfährt sie's schneller, als wenn hier alle rumspekulieren. Warum muß man den immer gleich so einen Aufwand starten mit Drohungen und Melden als daß man schlicht miteinander redet :102:
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #17
doch sehe ich anders, ich bin der meinung das ein dobermann viel mehr kraft hat , d.h er macht doch viel mehr lärm wenn er das pakett entlang läuft an dem herrchen hochspringt und mit den Hinterpfoten auf den Boden kloppft.

wenn ich mal überlege wie laut das bei unserer dame war, die 30 kilo wog.

Dann nimm doch mal die Deutsche Dogge als beispiel ;)
Für die Dogge brauchst du keine auflagen. Aber die können einen wahnsinnigen lärm verursachen. Und sie können, wenn ich richtig informiert bin, bis zu 75kg wiegen ;)
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #18
(gott sei dank gibt es das)es ist ja eh schwer genug einen Hund irgendwo unterzubringen wenn man in Urlaub, Krank oder so ist.

das sehe ich doch genauso.
ich kann es aber auch verstehen wenn so ein großer hund mega lärm macht.
es steht nunmal im mietvertrag und da wird der vermieter sich etwas bei gedacht haben (!)

es ist schon klar das der Hund nicht auf die Straße darf.
oder ins Tieheim..

nur man kann trotzdem den Mietern bescheid geben..



und zudem weiss auch gar keiner ob der Hund tazächlich nur in Pflege ist , oder ob sie sich verbotender Weise einen angeschafft haben.

und man muss auf seine nachbran nunmal auch rücksicht nehmen


zumal unten unter genau dieser wohnung mit dem hund ein Baby lebt das erst wenige wochen alt ist.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #19
und zudem weiss auch gar keiner ob der Hund tazächlich nur in Pflege ist , oder ob sie sich verbotender Weise einen angeschafft haben.

Tja, das erfährt man wenn man hingeht und fragt.
 
  • Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #20
Die Begründung dass der Lärm von den Hinterpfoten stört find ich irgendwie... naja...krass? ^^...
Ich hab Kumpels die machem mehr Lärm beim gehen mit ihren 2 Füßen als ein Hund mit 4 jemals machen kann *gg*.

Einfach anrufen und nachfragen...
 
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Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun

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