- Hund in einer Hundeveboteten Wohnung,was kann man tun Beitrag #1
s.lady1
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hallo ich habe ein paar wichtige fragen für meine freundin
und zwar geht es darum dass sie extra in eine wohnung gezogen ist in der Hunde nicht erlaubt sind.
und jetzt ist es so das ihre nachbran seid 3 tagen einen hund haben.
ob es deren hund ist oder nicht weiss sie nicht.
(sie kommt mit denen nicht sonderlich aus deshalb fragt sie nicht )
und zwar bellt der hund, und macht mächtig lärm wenn er mit den hinterpfoten auf das pakett stampft...
was kann man da machen ?
selbst wenn der hund nur zur pflege für ein paar tage da ist, sie weiss von nix. weder die nachbarn noch die vermietung hat ihr bescheid gesagt.
und zudem kommt noch etwas :
soweit sie es sehen konnte ist es ein DObermann.
brauch man für einen Dobermann nicht einen Schein das man den Hund überhaupt an der Leine halten darf ?
ich habe ihr gesagt das es für einige Hunden ja auflagen gibt,nicht nur Mualkorb sondern auch die erlaubnis mit diesem Hund überhaupt spazieren gehen zu dürfen..
sollte dies bei einem Dobermann so sein und er ist nur zur pflege machen sie sich ja dazu noch strafbar indem sie einen Hund an der Leine haben für das sie keine Erlaubnis haben
oder liege ich da falsch ?
bitte um antworten,
viele liebe Grüße
und zwar geht es darum dass sie extra in eine wohnung gezogen ist in der Hunde nicht erlaubt sind.
und jetzt ist es so das ihre nachbran seid 3 tagen einen hund haben.
ob es deren hund ist oder nicht weiss sie nicht.
(sie kommt mit denen nicht sonderlich aus deshalb fragt sie nicht )
und zwar bellt der hund, und macht mächtig lärm wenn er mit den hinterpfoten auf das pakett stampft...
was kann man da machen ?
selbst wenn der hund nur zur pflege für ein paar tage da ist, sie weiss von nix. weder die nachbarn noch die vermietung hat ihr bescheid gesagt.
und zudem kommt noch etwas :
soweit sie es sehen konnte ist es ein DObermann.
brauch man für einen Dobermann nicht einen Schein das man den Hund überhaupt an der Leine halten darf ?
ich habe ihr gesagt das es für einige Hunden ja auflagen gibt,nicht nur Mualkorb sondern auch die erlaubnis mit diesem Hund überhaupt spazieren gehen zu dürfen..
sollte dies bei einem Dobermann so sein und er ist nur zur pflege machen sie sich ja dazu noch strafbar indem sie einen Hund an der Leine haben für das sie keine Erlaubnis haben
oder liege ich da falsch ?
bitte um antworten,
viele liebe Grüße