Hallo,
ich meine gelesen zu haben, daß Hunde zu Besuch kommen dürfen, selbst wenn Tierhaltung in der Wohnung gänzlich untersagt ist. Selbst wenn Du einen Hund für einige Tage in Pflege nimmst, kann Dir da eigentlich keiner was.
Aber das ist eben immer so eine Sache; Recht haben und Recht bekommen ist eben zweierlei ... :?
@CallAngel: Deine Vermieterin scheint ja wirklich eine etwas seltsame Einstellung zu haben. Wenn ihre Tochter selbst einen Hund hat sollte sie eigentlich ja wissen, daß es normal ist, wenn ein Hund ab und an bellt. Entweder sollte sie Hundehaltung untersagen oder eben akzeptieren, daß ein Hund auch mal ein Laut von sich gibt.

Zumal Dein Hund ja nun kein Riesenmonster zu sein scheint, von dem eine "Gefahr" für andere ausgeht (oder diese das vermuten könnten). Auf mich macht das eher den Eindruck, als ob sie keinen Ärger mit den anderen Mietern möchte und Du das nun ausbaden darfst.
Besteht überhaupt die "Gefahr", das andere Mieter bei Euch auch einen Hund halten wollen? Wenn das Hundefreunde wären, würden sie sich doch sicher nicht aufregen, wenn der Hund mal bellt :eusa_think:.
Verzwickte Situation und ich wäre auch stinksauer (auch wenn Dir das jetzt nicht weiterhilft

). Besteht für Dich die Möglichkeit, in absehbarer Zeit eine neue Wohnung zu suchen, wo Dein Hund auch willkommen ist? Das wäre wohl auf Dauer die beste Lösung ...
Da kann man echt nur froh und dankbar sein, daß man nicht zur Miete wohnt ...
LG Ida