- Jäger erschießt Hund Beitrag #81
ZwanzigAugen
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§ 20
Örtliche Verbote
(1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.
(2) Die Ausübung der Jagd in Naturschutz- und Wildschutzgebieten sowie in National- und Wildparken wird durch die Länder geregelt.
Danke für den Link. Heißt also dass man das auch nicht verallgemeinern kann sondern sich am besten direkt vor Ort informieren muss. Ich dachte dass es dazu vielleicht bundesweit geltende Richtlinien gäbe. muss ich mich mal schlau machen.
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
http://nrw.nabu.de/themen/jagd/beutegreifer/06991.html
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
http://www.jagdrecht.de/index.php?action=form&id=13
Diese Seite ist auch recht informativ.. viele Vordrucke an Hundehalter.. unter Formulare/Texte...
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Da gibts auch eine Disskusionsplattform.. Man merkt schnell dass die Fronten teils schon verhärtet sind. Ein bissel Rücksicht und Verständnis für den anderen... und schon wär die Welt halb so bös. Naja... Wir gehen jetzt Gassi... Grüßle
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doch nochmal ich
Nachzulesen unter: Forum Jagdrecht und waffenrecht -Rechtsfragen.. Thread: Jäger fühlt sich gestört von Gassi gängern" ..
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