- Hilfe, wir suchen ganz dringend eine neue Wohnung Beitrag #61
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Ricalein
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Tyson würdest du jetzt mal bitte aufhören dich hier mit Sonnenschein zu zoffen, das ist absolut unnötig.
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Mietvertrag - Rücktrittsrecht
Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.
Ein Widerrufsrecht bzw. die Möglichkeit, Vertragsvereinbarungen rückgängig zu machen, haben Mieter dagegen bei so genannten Haustürgeschäften. Wer in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht wird und dann sofort einen Vertrag unterschreibt, kann seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher und Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat. Von diesem Verbraucherschutzgesetz profitieren beispielsweise Mieter, die zum Abschluss eines neuen Mietvertrages, zur Unterschrift unter einen Mietaufhebungsvertrag oder zu einer zweifelhaften Mieterhöhung „überredet“ wurden.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt unabhängig von diesem Widerrufsrecht allen Mieter, die Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise nicht, wenn der Vermieter nicht geschäftsmäßig handelt, wenn er in die Wohnung bestellt wurde usw. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht)
Mieterbund, fällt mir da so spontan ein.
Vielleicht ist der Vermieter aber auch froh, wenn der "große" Hund da nicht einzieht und macht keine Schwierigkeiten.
ABER, wenn Dein Vermieter ein bisschen Herz hat, kannst Du versuchen, ob er Euch so aus dem Vertrag lässt.
Kiki
Wenn der sich Quer stellt kannst du mit ihm einen Mietaufhebungsvertrag machen.
Er hat ja auch nichts gewonnen wenn Ihr da nicht wohnen wollt so wie sich die Lage jetzt ergeben hat.