- Kitekat- Schlecht?? Beitrag #21
Kompassqualle
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Schweinefleisch darf in Fertignahrung enthalten sein.
Das steht in der gesetzlichen Futtermittelverordnung, demnach dürfen ins Tierfutter (unter der Kennzeichnung "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse"):
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/index.html#BJNR003520981BJNE006503377
Es gibt auch Stoffe die nicht verwendet werden dürfen, in Anlage 6 der Futtermittelverordnung stehen die "Verbotenen Stoffe" :
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/anlage_6_80.html
Schweinefleisch gehört nicht dazu.
Für bestimmte Tiere gibt es jedoch ein Verwertungsverbot und zwar:
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmverwverbv_2/
Schweinefleisch ist also zulässig und man kann davon ausgehen, dass es in jedem Futter ist, in dem ein Anteil nicht detailliert gekennzeichnetem Fleisch enthalten ist.
Da das Fleisch in den Dosen gekocht ist und somit keine Gefahr für das Aujetzkyvirus besteht geht davon auch keine Gefahr für unsere Haustiere aus
Das steht in der gesetzlichen Futtermittelverordnung, demnach dürfen ins Tierfutter (unter der Kennzeichnung "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse"):
Das steht in der Futtermittelverordnung unter Anlage 2BAlle Fleischteile geschlachteter warmblütiger
Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren
haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern
oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/index.html#BJNR003520981BJNE006503377
Es gibt auch Stoffe die nicht verwendet werden dürfen, in Anlage 6 der Futtermittelverordnung stehen die "Verbotenen Stoffe" :
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmv_1981/anlage_6_80.html
Schweinefleisch gehört nicht dazu.
Für bestimmte Tiere gibt es jedoch ein Verwertungsverbot und zwar:
Das steht in der Futtermittel-Verwertungsverbotsverordung:Tierkörper und Teile von Tierkörpern verendeter oder nicht zum Zwecke der Gewinnung von Lebensmitteln getöteter Tiere dürfen nicht zur Herstellung von Futtermitteln für Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind, verwendet werden. Satz 1 gilt entsprechend für Totgeburten und ungeborene Tiere. Satz 1 gilt nicht für Fische, die zum Zwecke der Gewinnung von Futtermitteln gefangen worden sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/futtmverwverbv_2/
Schweinefleisch ist also zulässig und man kann davon ausgehen, dass es in jedem Futter ist, in dem ein Anteil nicht detailliert gekennzeichnetem Fleisch enthalten ist.
Da das Fleisch in den Dosen gekocht ist und somit keine Gefahr für das Aujetzkyvirus besteht geht davon auch keine Gefahr für unsere Haustiere aus